Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets für das Jahr 2007 | |
| vom: | 14. November 2006 | |
| Nr.: | 2006-280 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Rechtsgrundlage
Die Grundlagen für die Lohnanpassung sind in § 49 ("Zuständigkeit und Verfahrensregeln") des Personaldekrets [SGS 150.1]geregelt, der wie folgt lautet:
" 1 Der Landrat beschliesst jährlich per 1. Januar über den Ausgleich der Teuerung.
2 Der Regierungsrat stellt dem Landrat nach Verhandlung mit der Arbeitsgemeinschaft der Personalverbände Antrag über die Höhe des Teuerungsausgleichs. Orientierungsgrösse für die Verhandlungen des Regierungsrats mit den Personalverbänden ist der Landesindex der Konsumentenpreise vom Oktober des Jahres, das dem Vollzug des Teuerungsausgleichs vorangeht. Als weitere Beurteilungsgrössen sind die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld miteinzubeziehen.
3 Mit dem Beschluss über den Teuerungsausgleich ermächtigt der Landrat den Regierungsrat, die Lohntabellen im Anhang II des Personaldekretes entsprechend zu ändern und per 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft zu setzen."
2. Übersicht über den bisherigen Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets seit 1994
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über den bisher gewährten Teuerungsausgleich seit 1994:
| Für das Jahr | Teuerung | Lohnanpassung | Bemerkungen |
| 1994 | 3.4% | - 2.37% (Einkommen bis Fr. 48'000. ) | |
| - 1.185 % (weitere Einkommensteile bis Fr. 97'200.--) | |||
| - keine Lohnanpassung (Einkommensteile über Fr. 97'200.--) | Degressiver Teuerungsausgleich | ||
| 1995 | 0.4% | 0.4% | |
| 1996 | 2.0% | 2.0%; 1.0%; keine Anpassung (je nach Einkommensteilen gemäss Modell 1994) | Gleiches Modell wie 1994 |
| 1997 | 0.8% | Keine Anpassung | |
| 1998 | 0.0% | 0.3% | |
| 1999 | 0.3% | keine Anpassung | |
| 2000 | 1.2% | 1.0% | |
| 2001 | 1.3%* | 1.5% | Erhöhung der Lohnsumme gesamthaft um 5.1% |
| 2002 | 0.6% | 0.6 % | |
| 2003 | 1.2%** | 1.0% | |
| 2004 | 0.5% | 0.0% | |
| 2005 | 1.3% | 0.8% |
* Das Bundesamt für Statistik musste wegen eines Fehlers bei der Festlegung des Landesindexes der Konsumentenpreise diesen nachträglich korrigieren, so dass sich die Teuerung nach der Korrektur auf 1.3% statt auf 1.9% belief.
** Die durchschnittliche Jahresteuerung 2001-2002 hat lediglich 0.7% betragen.
3. Kriterien für die Festlegung des Teuerungsausgleichs gemäss § 49 des Personaldekrets
3.1. Landesindex der Konsumentenpreise
Der Landesindex der Konsumentenpreise hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | Durchschn. | |
| 1994 | 100.5 | 100.9 | 100.9 | 101.0 | 100.4 | 100.5 | 100.5 | 100.9 | 100.9 | 100.9 | 100.8 | 100.8 | 100.8 |
| 1995 | 101.5 | 102.5 | 102.5 | 102.6 | 102.4 | 102.6 | 102.5 | 102.9 | 103.0 | 102.8 | 102.8 | 102.8 | 102.6 |
| 1996 | 103.1 | 103.3 | 103.4 | 103.5 | 103.2 | 103.4 | 103.2 | 103.5 | 103.5 | 103.7 | 103.5 | 103.6 | 103.4 |
| 1997 | 103.9 | 104.1 | 104.0 | 104.1 | 103.8 | 103.9 | 103.7 | 104.0 | 104.0 | 104.0 | 103.9 | 104.0 | 103.9 |
| 1998 | 104.0 | 104.1 | 104.0 | 104.1 | 103.8 | 104.0 | 103.8 | 104.1 | 104.0 | 104.0 | 103.8 | 103.8 | 104.0 |
| 1999 | 104.0 | 104.4 | 104.5 | 104.7 | 104.4 | 104.6 | 104.6 | 105.1 | 105.3 | 105.3 | 105.2 | 105.6 | 104.8 |
| 2000 | 105.7 | 106.1 | 106.0 | 106.1 | 106.1 | 106.5 | 106.6 | 106.3 | 106.8 | 106.7 | 107.2 | 107.1 | 106.4 |
| 2001 | 107.1 | 106.9 | 107.1 | 107.4 | 108.0 | 108.2 | 108.2 | 107.4 | 107.5 | 107.4 | 107.5 | 107.5 | 107.5 |
| 2002 | 107.6 | 107.6 | 107.6 | 108.6 | 108.7 | 108.5 | 107.9 | 107.9 | 108.1 | 108.7 | 108.5 | 108.4 | 108.2 |
| 2003 | 108.5 | 108.6 | 109.1 | 109.3 | 109.1 | 109.1 | 108.2 | 108.5 | 108.6 | 109.2 | 109.1 | 109.1 | 108.9 |
| 2004 | 108.7 | 108.7 | 109.0 | 109.9 | 110.1 | 110.3 | 109.2 | 109.6 | 109.6 | 110.6 | 110.7 | 110.5 | 109.7 |
| 2005 | 110.0 | 110.3 | 110.5 | 111.4 | 111.3 | 111.1 | 110.5 | 110.6 | 111.1 | 112.1 | 111.8 | 111.6 | 111.0 |
| 2006 | 111.4 | 111.8 | 111.7 | 112.6 | 112.8 | 112.8 | 112.0 | 112.2 | 112.0 | 112.4 |
Basis Mai 1993 = 100
Die Teuerung von Oktober 2005 bis Oktober 2006 beträgt somit 0.3%. Die mittlere Jahresteuerung wird gemäss Schätzung des Bundesamts für Statistik voraussichtlich 1.1% betragen.
3.2. Wirtschaftliches Umfeld
3.2.1. Konjunkturelle Situation
Im Jahre 2005 ist das reale Bruttoinlandprodukt der Schweiz um 1.9% gewachsen. Die Schweizer Wirtschaft befindet sich im laufenden Jahr in einem Konjunkturhoch. Für das reale Bruttoinlandsprodukt ist mit einem Wachstum von 2.7% zu rechnen. Für 2007 wird vor dem Hintergrund etwas weniger günstiger weltwirtschaftlicher und monetärer Rahmenbedingungen mit einer Wachstumsverlangsamung auf 1.8% gerechnet.
3.2.2. Vergleiche mit Lohnanpassungen in der Privatwirtschaft
Gemäss jüngster Lohnumfrage der UBS in den wichtigsten Schweizer Branchen werden die Nominallöhne im Jahr 2007 um 2.0% steigen. Für das Jahr 2007 wird eine Teuerung um 0.9% erwartet. Daraus dürfte im kommenden Jahr eine effektive Reallohnsteigerung um 1.1% resultieren. Die höchsten Lohnabschlüsse werden in der Informatikbranche (+3.0%) sowie im Energie- und Bankensektor (+2.5% resp. +2.4%) erwartet. Unter den landesweiten Durchschnitt fallen die Lohnzuwächse in den Branchen Textil/Bekleidung und Medien (+1.0%).
3.2.3. Vergleiche mit Lohnanpassungen anderer Gemeinwesen
Im Bereich der öffentlichen Verwaltungen (inkl. Bund) liegen die Nominallohnerhöhungen durchschnittlich bei 2.1% bei einem Minimum von momentan 0.9% und einem Maximum von 3.12%. Folgende Lohnanpassungen sind im Raum Nordwestschweiz geplant (Stand 31.10.2006):
| Gemeinwesen | Lohnanpassung | Art der Anpassung | Stand |
| Kanton Aargau | 0.5% | Generell | Budget |
| 1.5% | Individuell | ||
| 0.3% | Einmalig | ||
| 0.5% | Für indiv. Korrekturen | ||
| Kanton Basel-Stadt | 1.3% | Generell | |
| 0.8-1.0% | Individuell | ||
| Kanton Bern | 1.0% | Generell | Budget |
| 1.0% | Individuell | ||
| Kanton Zürich | 0.5% | Generell | |
| 0.4% | Individuell | ||
| Kanton Solothurn | 2.1% | Insgesamt | Regierungsrat |
Zur Tabelle:
Art der Anpassung:
Generell beinhaltet die Veränderung der Höhe aller Lohnklassen und Stufen aller Funktionen aller Mitarbeitenden = Teuerungsausgleich und/oder generelle Anpassung des gesamten Lohnniveaus.
Individuell beinhaltet Beförderungen, leistungsabhängige Lohnerhöhungen und Anstieg der Erfahrungsstufe (letzteres erfolgt für die überwiegende Anzahl der Mitarbeitenden automatisch, wird nur in Ausnahmefällen nicht gewährt).
Einmalig beinhaltet Prämien und Zulagen ohne dauernden Charakter.
3.3. Finanzielle Situation des Kantons
Die Laufende Rechnung des Jahres 2005 hat aufgrund von zahlreichen Sonderfaktoren mit einem Überschuss von 32.1 Millionen Franken abgeschlossen. Das Budget 2006 weist ein Minus von rund 1.3 Millionen Franken auf. Für das Jahr 2007 wurde ursprünglich ein Fehlbetrag von 5.6 Millionen Franken budgetiert. Mit Berücksichtigung der vom Landrat beschlossenen Änderungen zur Wohneigentums- und Familienbesteuerung erhöht sich das Defizit auf 13.6 Millionen Franken. Der Finanzplan für die Jahre 2008, 2009 und 2010 geht von Negativsaldi von 85, 60 und 49 Millionen Franken aus.
3.4. Weitere Faktoren mit Auswirkungen auf die Personalkosten
Weiteren Faktoren mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind bei einer Gesamtbeurteilung der Lohnsituation zu berücksichtigen. Es können folgende Komponenten ausgewiesen werden, die im Budget 2007 zu einer Erhöhung der Lohnsumme führen:
| Betrag in Mio. CHF | in % des Personal- aufwandes |
|
| Personalaufwand Budget 2006 | 923 | 100.0% |
| Erhöhungen der Lohnsumme | ||
| Vorzeitige Pensionierung | 0.7 | 0.1% |
| Erhöhung Erfahrungsstufe 2007 | 9.0 | 1.0% |
| Kosten Teuerung bei Ausgleich von 0.3% | 4.8 | 0.5% |
| Erhöhung Lohnsumme ohne a.o. Faktoren | 14.5 | 1.6% |
| Beförderungen | 2.0 | 0.2% |
| Vorzeitige Pensionierung gemäss GAP | 2.8 | 0.3% |
| Gesamttotal Erhöhung Lohnsumme | 19.3 | 2.1% |
Der Regierungsrat hatte im Budget 2007 für den Teuerungsausgleich 12.8 Mio. Franken eingestellt. Dies entspricht einer damals angenommen Jahresteuerung von 1.3% abzüglich des teilweisen Verzichts auf den Teuerungsausgleich von 0.5 Prozentpunkten entsprechend seines damaligen GAP-Planungsbeschlusses.
4. Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände
An der gemeinsamen Sitzung zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Finanz und Kirchendirektion und der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände (ABP) vom 20. September 2006 ist der Themenkreis der Teuerungsanpassung behandelt worden. Ein erster Entwurf vorliegender Landratsvorlage wurde anschliessend der ABP zur Stellungnahme übermittelt. Nachdem das Bundesamt für Statistik den Oktober-Landesindex bekannt gegeben hat, wurde der ABP Gelegenheit gegen, ihre Stellungnahme zu aktualisieren.
4.1. Landesindex der Konsumentenpreise
Wie erwähnt (oben 3.1) wird die Jahresteuerung Oktober 2006 Oktober 2007 gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise, welchen das Bundesamts für Statistik ermittelt, mit 0.3% ausgewiesen.
4.2. Verhandlungspositionen der Personalverbände und der Arbeitgebervertreter
Die ABP hat folgende Stellungnahme abgegeben: "Die ABP anerkennt, dass die mittlere Jahresteuerung gemäss Schätzung des Bundesamtes für Statistik voraussichtlich 1.1% betragen wird, demgegenüber aber gemäss § 49 Personaldekret der Landesindex der Konsumentenpreise vom Oktober des Jahres massgeblich ist, das dem Vollzug des Teuerungsausgleichs vorangeht, und sich folglich die massgebliche Teuerung einzig auf 0.3% belaufen wird. Insofern wird der sogenannte "volle" Teuerungsausgleich begrüsst, allerdings in voller Kenntnis der Tatsache, dass damit der effektive Kaufkraftverlust objektiv nicht ausgeglichen wird. Immerhin erscheint der vorgeschlagene Teuerungsausgleich von 0.3% als logische Folge der Verlautbarungen des Regierungsrates. Dieser schätzt die konjunkturelle Lage durchaus positiv ein und rechnet fest mit Steuermehreinnahmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich gerade unter Zugrundelegung der gestützt auf die GAP-Planungsbeschlüsse des Landrates festgelegten Teuerungsanpassung für das Jahr 2007 von 0.8% für den Kanton bei einem gewährten Teuerungsausgleich von 0.3% eine unerwartete weitere Einsparmöglichkeit von rund 8 Mio. eröffnet hat. Durch den vorgeschlagenen Teuerungsausgleich trägt die Regierung zudem der Tatsache Rechnung, dass vorab das Staatspersonal die GAP-Massnahmen erarbeitet, umgesetzt und auch mitgetragen hatte. Diese Wertschätzung der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Landschaft wird mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, ebenso die Tatsache, dass nunmehr die GAP-Massnahmen im Rahmen des Teuerungsausgleichs 2007 für das Staatspersonal ihr wohl verdientes Ende gefunden haben."
Der Regierungsrat hat unter Berücksichtung der massgebenden Grundlagen in § 49 des Personaldekrets in Erwägung gezogen, dass
| - | die massgebliche Teuerung Oktober 2005 bis Oktober 2006 0.3% beträgt, |
| - | die sich finanzielle Situation des Kantons, dank Genereller Aufgabenüberprüfung und konjunkturellem Aufschwung, weiter konsolidieren kann, |
| - | eine positive wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld besteht. |
| - | sich jedoch im Finanzplan nach wie vor der Bedarf nach zusätzlichen Massnahmen abzeichnet. |
Die Regierung hat als weitere Beurteilungsgrössen berücksichtigt: Als GAP-Massnahme setzte sie sich zum Ziel, in den Jahren 2004 bis 2007 insgesamt 2% der Teuerung nicht auszugleichen, d.h., in diesen vier Jahren soll der Teuerungsausgleich um je 0.5% unterschritten werden. Drei Viertel dieser GAP-Massnahme sind also bereits umgesetzt. Gleichzeitig ist zu bedenken, dass Regierungsrat, Landrat und Volk nicht alle möglichen GAP-Massnahmen umgesetzt haben. Deshalb hält es die Regierung für gerechtfertigt, auch die GAP-Massnahme zum Teuerungsausgleich nur teilweise zu realisieren, zumal die loyalen Bemühungen der Mitarbeitenden um eine gute Erfüllung der Aufgaben und um einen ausgeglichenen Staatshaushalt unverzichtbar für die Umsetzung der GAP-Massnahmen gewesen sind.
Der Regierungsrat beantragt deshalb den vollen Teuerungsausgleich von 0.3%.
5. Auswirkungen der Teuerungsanpassung
Bei Erstellung des Budgets 2007 wurde eine Jahresteuerung von 1.3% prognostiziert. In Anwendung des GAP-Planungsbeschlusses hat die Regierung eine Teuerungsanpassung von 0.8% eingestellt. Mit einer Teuerungsanpassung von 0.3% verringert sich das budgetierte Defizit 2007 um 8.0 Millionen Franken und beträgt nun 5.6 Millionen Franken.
6. Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss § 49 des Personaldekrets und entsprechend beiliegendem Entwurf zu beschliessen, für das Jahr 2007 einen Teuerungsausgleich von 0.3% auszurichten.
Zur Vergleichbarkeit mit anderen publizierten Zahlen betreffend Lohnerhöhungen ist darauf hinzuweisen, dass dies zu einer Erhöhung der Lohnsumme um insgesamt 2.1% führt (vgl. oben 3.4).
Liestal, 14. November 2006
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Wüthrich-Pelloli
der Landschreiber: Mundschin
Beilage: Landratsbeschluss (Entwurf)
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