Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | H2 Pratteln-Liestal, Projektänderung im Bereich des Halbanschlusses Frenkendorf/Füllinsdorf Süd - Kreditvorlage | |
| vom: | 4. April 2006 | |
| Nr.: | 2006-093 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
3. Das Projekt H2 Pratteln-Liestal
3.1. Das ursprünglich beschlossene Projekt
Gestützt auf den Landratsbeschluss vom 6. Februar 1995 und die Volksabstimmung vom 24. September 1995 über das Generelle Projekt und den Verpflichtungskredit wurden in der Folge das Bauprojekt und der Umweltverträglichkeitsbericht für die H2 Pratteln-Liestal ausgearbeitet und die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Darauf beschloss die Bau- und Umweltschutzdirektion am 25. Oktober 1999 das Bauprojekt für die Hauptstrasse H2 Pratteln - Liestal als kantonalen Nutzungsplan und beurteilte das Projekt aufgrund der Umweltverträglichkeitsprüfung in Abwägung aller Aspekte und Interessen durch die Umweltschutzfachstellen in rechtlicher Hinsicht als umweltverträglich. Das Bauprojekt wurde vom 8. November 1999 bis
8. Dezember 1999 in den Gemeinden Pratteln, Frenkendorf, Füllinsdorf und der Stadt Liestal öffentlich aufgelegt. Über die eingegangenen Einsprachen und Anträge ohne Einigung entschied der Regierungsrat am 12. Dezember 2000. Das folgende Beschwerdeverfahren wurde vom Verwaltungsgericht am 23. Januar 2002 abgeschlossen, nachdem die von zwei Gemeinden erhobenen Beschwerden aufgrund weiterer Einigungsverhandlungen am 24. Dezember 2001 zurückgezogen wurden. Danach konnten das kantonale Plangenehmigungs-verfahren abgeschlossen und das Bauprojekt von der BUD am 31. Januar 2002 bzw. am 12. August 2002 abschnittsweise rechtskräftig erklärt werden.
3.2. Die veränderten Rahmenbedingungen
In der Zwischenzeit wurden - vor allem aufgrund tragischer Unfälle im Tauern-, Montblanc- und Gotthardtunnel - die Anforderungen an Strassentunnels hinsichtlich der Tunnellüftung und der Tunnelsicherheit massiv verschärft. Im Jahr 2001 hat das ASTRA, basierend auf den Arbeiten einer Tunnel Task Force, den ersten Entwurf für eine neue Richtlinie bezüglich der Tunnellüftung im Ereignisfall von Strassentunnels herausgegeben. Die definitive Fassung dieser Richtlinie datiert vom 22. Dezember 2004, dazu gehören auch die sia Normen 197ff. Eine Überprüfung des rechtskräftigen Bauprojektes für den Tunnel Schönthal hat ergeben, dass Projektanpassungen erforderlich sind. Insbesondere musste die geplante Umweltlüftung durch eine Ereignislüftung ersetzt werden. Dadurch wurde es notwendig, das rechtskräftige Bauprojekt der H2 Pratteln-Liestal hinsichtlich Lüftung und Sicherheit stufenweise zu überprüfen und anzupassen.
3.3. Das angepasste Projekt
Die aufgrund der verschärften Vorgaben bezüglich Tunnellüftung und Sicherheit sowie unter Beachtung der massgebenden Finanzhaushalts- und Umweltschutzgesetzgebung durchgeführten projektspezifischen Anpassungen führten schliesslich zur "Ergänzung Bauprojekt" mit einer mittleren Tunnelöffnung und dem Verzicht auf die Abluftkamine bei den Tunnelportalen. Das rechtskräftige Bauprojekt vom 31. Januar bzw. 12. August 2002 wurde demzufolge im Bereich des Halbanschlusses Frenkendorf / Füllinsdorf Süd und in Bezug auf die Abluftkamine geändert.
Die "Ergänzung Bauprojekt" und der Umweltverträglichkeitsbericht wurden im Verlauf der Projektierungsarbeiten den zuständigen kantonalen Amtsstellen, dem ASTRA, dem BUWAL sowie den betroffenen Gemeinden Pratteln, Frenkendorf, Füllinsdorf und der Stadt Liestal zur Stellungnahme unterbreitet. Zudem wurde ein öffentliches Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes in den betroffenen Gemeinden durchgeführt. Die Einwände und Vorschläge wurden soweit als möglich in die Projektergänzung einbezogen. Die Beurteilung des Berichtes über die Umweltverträglichkeit ergab, dass die Ergänzung des Bauprojektes für die Hauptstrasse H2 Pratteln - Liestal der Umweltschutzgesetzgebung entspricht und in Abwägung aller Aspekte und Interessen mit Auflagen bewilligt werden kann. Gestützt darauf hat die Bau- und Umweltschutzdirektion mit Entscheid Nr. 331 vom 22. August 2005 die "Ergänzung Bauprojekt" für die Hauptstrasse H2 Pratteln - Liestal als kantonalen Nutzungsplan erlassen.
3.4. Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Projekt
Die "Ergänzung Bauprojekt" im Abschnitt Tunnel beinhaltet als wesentliche Merkmale eine rund 200 Meter lange und rund 30 Meter breite Deckenöffnung in der Tunnelmitte beim Halbanschluss Frenkendorf / Füllinsdorf Süd sowie den Verzicht auf beide Abluftkamine bei den Tunnelportalen. Aufgrund dieser Projektanpassungen ergeben sich gemäss Umweltveträglichkeitsbericht (UVB) und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in den Bereichen Luft und Lärm folgende umweltrelevante Veränderungen:
Luft
Gemäss den Immissionsberechnungen ist nach der Inbetriebnahme der H2 Pratteln-Liestal nicht nur unmittelbar bei den Tunnelportalen sondern neu auch im Bereich der mittleren Tunnelöffnung auf dem Strassentrasse mit einer Immissionsbelastung der Luft von bis zu 50 µg NO
2
/m
3
zu rechnen, d.h. der LRV-Immissionsgrenzwert von 30 µg NO
2
/m
3
wird im Fahrbahnbereich überschritten. Die Immissionen nehmen jedoch seitwärts von der Fahrbahn stark ab und betragen 50 m ab Strassenachse lediglich noch 17 µg NO
2
/m
3.
Diese Belastungen werden bis im Jahr 2020 durch Massnahmen an den Fahrzeugen und der damit verbundenen Reduktion der NO
X
-Emmissionen von 121 kg NO
X
(Jahr 2010) auf 83.5 kg NO
X
(Jahr 2020) pro Tag noch weiter zurückgehen. Dementsprechend wird auch die Grenzwertüberschreitung entlang der H2 und der Rheinstrasse langfristig abnehmen.
Lärm
Die Lärmberechnungen unter Berücksichtigung der mittleren Tunnelöffnung zeigen, dass sowohl die für die H2 allein massgebenden Planungswerte als auch die für die Summe aller Strassenverkehrsgeräusche massgebenden Immissionsgrenzwerte - im Gegensatz zur Situation heute - im gesamten vom Lärm betroffenen Bereich in den Gemeinden Frenkendorf und Füllinsdorf eingehalten werden können. Im Vergleich zum rechtskräftigen Bauprojekt fallen die Lärmentlastungen im untersuchten Perimeter gegenüber dem heutigen Zustand allerdings etwas geringer aus. Die Immissionsgrenzwerte von 60 dBA am Tag bzw. 50 dBA in der Nacht im Siedlungsbereich und 65 dBA am Tag bzw. 55 dBA in der Nacht entlang der Rheinstrasse werden jedoch überall eingehalten.
3.5. Die Einsprachen gegen das angepasste Projekt
Basierend auf dem Projektbeschluss erfolgte die öffentliche Teilauflage in den betroffenen Gemeinden Pratteln, Frenkendorf, Füllinsdorf und der Stadt Liestal im Zeitraum vom 31. August 2005 - 30. September 2005. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens gingen sechs Einzeleinsprachen und eine Sammeleinsprache, die 263 Unterschriftentalons mit gleich lautenden Begehren umfasst, bei der BUD ein. Die Einsprachen richten sich vornehmlich gegen die mit der "Ergänzung Bauprojekt" aufgelegte Lösung der Deckenöffnung in der Tunnelmitte und die damit verbundenen Immissionen. Zudem wurde in einer sogenannt "konstruktiven Einsprache" gefordert, im Bereich der Tunnelöffnung alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um in Bezug auf die Schadstoff- und Lärmbelastung sowie in ästhetischer Hinsicht eine mit dem rechtskräftigen Bauprojekt möglichst gleichwertige Situation zu erreichen. Leider konnten die mit der so deklarierten "konstruktiven Einsprache" verbundenen Erwartungen nicht erfüllt werden, weil die vorgeschlagenen Massnahmen einerseits die Anforderungen bezüglich Tunnellüftung und Sicherheit nicht zu erfüllen vermögen und andererseits keine positiven Auswirkungen auf die Luftbelastung bzw. keine wahrnehmbaren Auswirkungen auf die Lärmbelastung (theoretische Lärmverminderung < 0.3 dBA) haben. Insbesondere der Einbau, die Entwässerung und der Unterhalt von offenporigem Asphalt (Flüsterbelag) im Bereich der Deckenöffnung sind technisch kompliziert und aufwändig. Da die eingebrachten Vorschläge und Ideen auf dem Auflageprojekt basieren, ergibt sich daraus grundsätzlich keine eigenständige Variante zum Auflageprojekt. Soweit es sich um gestalterische Massnahmen im Bereich der Tunnelöffnung handelt, können diese - unter Berücksichtigung der entsprechenden Mehraufwendungen für die Realisierung - im Rahmen der Projektbereinigung geprüft und umgesetzt werden.
Inzwischen hat die Bau- und Umweltschutzdirektion die Einsprachen geprüft und die gesetzlich vorgeschriebenen Einigungsverhandlungen durchgeführt. Eine Einigung konnte leider nicht erzielt werden, sodass der Regierungsrat über die unerledigten Einsprachen wird entscheiden müssen.
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