Vorlage an den Landrat

Landratsbeschluss über Abrechnung des 3. Generellen Leistungsauftrages im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 1997-2001 (1.6.1997 - 9.6.2001) und Rechenschaftsberichte der Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs über die Erfüllung des 3. Generellen Leistungsauftrages 1997-2001 - ENTWURF


vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖVG) vom 18. April 1985 § 11, und auf einen Bericht des Regierungsrates, beschliesst:


1. Die Abgeltungen der ungedeckten Kosten an die Transportunternehmen gemäss nachfolgender Aufstellung werden genehmigt:


Die Abgeltungen der ungedeckten Kosten für das Jahr 1997 wurden bereits mit der Abrechnung des 2. Generellen Leistungsauftrages 1993-1997 genehmigt (LRB 413 v. 23.2.2000).


2. Die Gemeinden werden verpflichtet, den Anteil von 50% gemäss untenstehender Aufstellung an die ungedeckten Kosten zu leisten. Die Abrechnungen sind bereits erstellt.


Die Abrechnung der Gemeindeanteile für das Jahr 1997 wurde bereits mit der Abrechnung des 2. Generellen Leistungsauftrages 1993-1997 genehmigt (LRB 413 v. 23.2.2000)


3. Die Abrechnung des 3. Generellen Leistungsauftrages 1997-2001 und die Abrechnungen mit den Gemeinden für die Jahre 1998-2001 werden genehmigt.


Liestal,


Im Namen des Landrates
der Präsident:
der Landschreiber:



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