Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Vorlagentitel: | Gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel | |
| vom: | 27. Juni 2006 | |
| Nr.: | 2006-179 | |
| Bemerkungen: | Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Landratsbeschluss (Entwurf)
zur Vorlage betreffend gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
| 1. | Der Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel vom 27. Juni 2006 wird genehmigt. ( Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Referendum gemäss § 30 Buchstabe b KV, evt. dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe c KV ) |
| 2. | Der Leistungsauftrag der Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft an die Universität Basel vom 27. Juni 2006 wird genehmigt. |
| 3. | Der im Leistungsauftrag ausgewiesene Globalbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Universität für die Jahre 2007 bis 2009 wird in Form eines Verpflichtungskredits im Umfang von 393.7 Millionen Franken zu Lasten Konto Nr. 2539.361.30 bewilligt. Die Auszahlungstranchen betragen 127.5 Millionen Franken für das Jahr 2007, 131.6 Millionen Franken für das Jahr 2008 und 134.6 Millionen Franken für das Jahr 2009. (Dieser Beschluss untersteht dem Finanzreferendum gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b KV.) |
| 4. | Zur Vorfinanzierung der Beiträge des Bundes gemäss Universitätsförderungsgesetz wird der Universität Basel ein unverzinsliches Darlehen von 30 Millionen Franken gewährt. Das Darlehen wird über Konto 2539.361.30 ausbezahlt und über Konto 8010 361.30 (Fonds für regionale Infrastrukturvorhaben) finanziert. (Dieser Beschluss untersteht dem Finanzreferendum gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b KV.) |
| 5. | Vom Eingang von Erträgen aus der Abgeltung für die klinische Lehre und Forschung in den universitären Kliniken an den Kantonsspitälern Bruderholz und Liestal im Umfang von 3.24 Millionen Franken wird Kenntnis genommen (Konto Nr. 2280.454.00 und 2270.454.00). |
| 6. | Die Änderung des Bildungsgesetzes wird beschlossen. |
| 7. | Die Motion 2001/023 der Erziehungs- und Kulturkommission vom 25. Januar 2001 betreffend Gesamtschau der Leistungen und Gegenleistungen zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wird als erledigt abgeschrieben. |
| 8. | Das Postulat 2002/252 von Madeleine Göschke -Chiquet vom 17. Oktober 2002 betreffend Kenntnis der zukünftigen medizinischen Schwerpunktbildung in der Schweiz als Voraussetzung der regionalen Spitalplanung wird als erledigt abgeschrieben. |
| 9. | Die Motion 2004/099 der SP-Fraktion vom 22. April 2004 betreffend Zukunftssicherung der Universität (beider) Basel - der Kanton Basel-Landschaft muss zur gemeinsamen Trägerschaft schreiten wird als erledigt abgeschrieben. |
| 10. | Die Interpellation 2004/248 von Etienne Morel vom 23. September 2004 betreffend Universität Basel - quo vadis? wird als erledigt abgeschrieben. |
| 11. | Das Postulat 2004/319 von Anton Fritschi vom 8. Dezember 2004 betreffend partnerschaftliche Geschäfte mit Basel-Stadt - wie weiter? wird als erledigt abgeschrieben. |
| 12. | Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses des Grossen Rats des Kantons Basel-Stadt. |
Liestal,
Im Namen des Landrates
Die Präsidentin:
Der Landschreiber:
Back to Top