Vorlage an den Landrat


Landratsbeschluss (Entwurf)

über die Übertragung der Liegenschaft Parzelle 702, GB Läufelfingen (altes Silogebäude des Tiefbauamtes), vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen


vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst folgende Liegenschaft vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zu übertragen:


://: Die Parzelle 702, haltend 1'118 m2, mit Liegenschaft Hauensteinstrasse 73 in Läufelfingen wird zum Restbuchwert übertragen.


Liestal,


Im Namen des Landrates
der Präsident:
der Landschreiber:



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