Vorlage an den Landrat

3. Ausgangslage


3.1 Handlungsbedarf


Im Kanton Basel-Landschaft bestanden 1999 weder Naturgefahrenkarten noch Gefahrenkataster in der vom Bund gesetzlich verlangten Form.


Vor diesem Hintergrund hat die Bau- und Umweltschutzdirektion deshalb im Frühjahr 1999 verwaltungsintern das Projekt „Gefahrenkarte Basel-Landschaft" gestartet. In einem ersten Schritt wurde eine Arbeitsgruppe Naturgefahren Basel-Landschaft ins Leben gerufen mit Vertretung der folgenden Stellen: Amt für Raumplanung, Geschäftsbereich Wasserbau des Tiefbauamtes, Forstamt beider Basel, Fachstelle Melioration des Vermessungs- und Meliorationsamtes sowie der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV). Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe analysierten den gesetzlichen Auftrag und die zu erreichenden Ziele.


Die Analyse ergab, dass die von Hochwasser, Steinschlag, Rutschung usw. betroffenen Räume nicht systematisch erhoben wurden und/oder nicht in der nötigen Präzision ausgewiesen sind. Es besteht auch keine Übersicht über durch Elementarereignisse entstandene Schäden. Eine bedeutende Quelle stellen die von der Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Landschaft seit 1990 in einem EDV-Archiv erfassten Schadenfälle an Liegenschaften und Grundstücken dar. Die erfassten Schadensummen zeigen, dass die Thematik Naturgefahren für den Kanton Basel-Landschaft relevant ist. Alleine im Zeitraum von 1992-2004 beliefen sich die von der Gebäudeversicherung vergüteten Elementarschäden auf über 140 Mio. Franken (vgl. Beilage 2).




3.2 Rechtliche Grundlagen


Die Bundesgesetze über den Wald vom 4. Oktober 1991 (SR 921.0; WaG) sowie über den Wasserbau vom 21. Juni 1991 (SR 721.100; WBG) mit den dazugehörigen Verordnungen verpflichten die Kantone, Naturgefahrenkarten zu erstellen. Ausserdem besteht gemäss Art. 6 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (SR 700; RPG) der Auftrag, Naturgefahren bei der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen (vgl. Beilage 3).


Auch in der Gesetzgebung des Kantons Basel-Landschaft sind der Einbezug der Thematik Naturgefahren in die Raumplanung und das Erstellen der dazu erforderlichen Grundlagen - Gefahrenkataster und Naturgefahrenkarten - explizit verankert: § 13 des kantonalen Waldgesetzes vom 11. Juni 1998 (SGS 570; kWaG) vgl. Beilage 4 sowie §§ 18, 19 und 30 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 (SGS 400; RBG), vgl. Beilage 5.




3.3 Umgang mit Naturgefahren


Bei der Massnahmenplanung im Umgang mit Naturgefahren gibt es grundsätzlich zwei


verschiedene Vorgehensweisen:


Um wirksame Massnahmen treffen zu können, müssen die Naturgefahren zuerst erkannt und beurteilt werden. Dazu dienen Gefahrenhinweiskarten, Ereigniskataster und Gefahrenkarten. Die mit hohen Kosten verbundenen Gefahrenkarten sind dort sinnvoll, wo konzentriert Menschenleben und hohe Sachwerte geschützt werden müssen und wo raumplanerische Massnahmen möglich sind. Sie werden deshalb nur für Siedlungen und das angrenzende Gebiet erstellt. Dort steht mit der Nutzungsplanung ein Instrument zur Verfügung, mit dem die Erkenntnisse wirksam umgesetzt werden können.


Naturgefahren sind jedoch auch ausserhalb des Siedlungsgebietes relevant und bedrohen mancherorts Strassen, Bahnen, Einzelgebäude wie Bauernhöfe oder Reservoire sowie weitere Anlagen. Hier stehen andere Instrumente zur Verfügung, um den Gefahren zu begegnen. Die bereits bestehende Gefahrenhinweiskarte gibt einen guten Überblick, wo welche Naturgefahren auftreten können. Eine Detailanalyse für das gesamte Kantonsgebiet wäre unverhältnismässig. Bei Bedarf können zusätzlich lokale Gutachten eingeholt werden. In diesen Gebieten tragen Schutzwald-, Melioration-, und Wasserbauprojekte dazu bei, Schäden durch Naturgefahren möglichst gering zu halten.




3.4 Einbezug der Naturgefahren in die Raumplanung


Mit der Gefahrenkarte werden auf objektiver Basis Erkenntnisse über Gebiete gewonnen, die durch gravitative Naturgefahren gefährdet sind. Die Erstellung der Gefahrenkarte alleine ändert jedoch an der Gefahrensituation nichts. Erst die Umsetzung in konkrete Massnahmen beeinflusst die Häufigkeit und Höhe eines Schadens. Die Behörden sind daher aufgerufen, auf der Grundlage der Gefahrenkarten geeignete Massnahmen zur Gefahrenprävention einzuleiten. Allgemein verbindlich werden Gefahrenkarten durch ihre Anwendung und Integration im kommunalen Nutzungsplan.


Mit dem Projekt Naturgefahrenkarte wird festgelegt, wie im Kanton Basel-Landschaft Naturgefahren in die Raumplanung und das Baubewilligungsverfahren einbezogen werden. Für alle anderen Massnahmen betreffend Naturgefahren können die Gefahrenkarten als Entscheidungsgrundlage dienen. Diese Massnahmen sind jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Projektes.


Als Entscheidungsgrundlage für jede Massnahme wichtig sind eine über den ganzen Kanton einheitliche Beurteilung der Gefahrensituation sowie eine einheitliche Qualität der Naturgefahrenkarten. Deshalb sollen diese vom Kanton und der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) unter Beizug der Gemeinden erarbeitet werden. Eine Erarbeitung durch jede Gemeinde, ohne fachliche Unterstützung und Koordination durch den Kanton, erweist sich als fachlich fragwürdig, würde insgesamt höhere Kosten sowie einen grösseren Zeitaufwand (Projektbegleitung, Qualitätssicherung) verursachen und wäre terminlich kaum steuerbar. Im gleichen Zug sollen die fehlenden oder anzupassenden gesetzlichen Grundlagen betreffend Raumplanung und Baubewilligungen aufgearbeitet und bis zum Abschluss des Projektes in Kraft gesetzt werden.




3.5 Begriffe und Definitionen zur Thematik Naturgefahren


Gefahrenhinweiskarte (GHK)
Die Gefahrenhinweiskarte ist die Grundlage für die grossräumige Erkennung der Gefahrensituation und dient als Basis zur Erstellung der Gefahrenkarte. Sie enthält Angaben darüber, wo welche Gefahrenarten (Hochwasser, Rutschung, Steinschlag, Murgang, Sackungen) vorkommen, nicht aber, mit welcher Eintretenswahrscheinlichkeit bzw. Intensität dies voraussichtlich geschieht.


Ereigniskataster
Der Ereigniskataster ist eine strukturierte und systematische Dokumentation nachgewiesener Naturgefahren-Ereignisse. Die Nachführung erfolgt in einer GIS-Datenbank (GIS = G eographisches I nformations s ystem).


Schutzgüter (Schadenpotential)
Güter, die vor Elementarschäden (Hochwasser, Rutschung, Steinschlag, Murgang, Sackungen) zu schützen sind. Dies betrifft alle Siedlungsgebiete, wichtige bauliche Anlagen ausserhalb der Siedlungsgebiete, National- und Kantonsstrassen, Eisenbahnlinien und weitere Infrastrukturanlagen.


Gefahrenkarte (GK)
Nach objektiven wissenschaftlichen Kriterien erstellte Karte mit folgenden Aussagen: Gefährdung bzw. Nichtgefährdung der Stelle im Gelände, Gefahrenart an dieser Stelle sowie Intensität und Eintretenswahrscheinlichkeit der betreffenden Gefahrenarten.


Gefahrengebiete
Im Richtplan bezeichnete Gebiete, für die von Kanton und Gemeinden Nutzungs-einschränkungen oder bauliche Auflagen parzellenscharf festzulegen sind.


Gefahrenzonen im Nutzungsplan
Zonen, in denen eigentümerverbindliche Nutzungseinschränkungen und/oder bauliche Auflagen festgelegt sind.




3.6 Pilotprojekt


Die von Naturgefahren wie Hochwasser, Steinschlag, Rutschung usw. betroffenen Räume wurden bisher nicht systematisch erhoben und/oder sind nicht in der nötigen Präzision ausgewiesen. Es besteht auch keine Übersicht über entstandene Schäden durch Elementarereignisse.


Um wichtige Erfahrungen zu sammeln, wurde vorerst das Pilotprojekt "Vordere Frenke" realisiert (vgl. Abb. 1). Damit konnte aufgezeigt werden, wie die (bestehenden) Methoden auf die Verhältnisse im Kanton Basel-Landschaft abzustimmen sind, welche Grundlagendaten bereits vorliegen, welche Daten noch fehlen und wie sie aufzubereiten sind.


Für das Einzugsgebiet der Vorderen Frenke wurden im Rahmen des Pilotprojektes verschiedene Grundlagen erarbeitet. Das Erstellen der Gefahrenhinweiskarte (GHK) und die Entwicklung und Installation des Ereigniskatasters erfolgten parallel.


Ein weiterer Bestandteil des Pilotprojektes bildet die Erarbeitung einer Naturgefahrenkarte für das Gemeindegebiet Waldenburg im Jahre 2003 sowie die Umsetzung dieser Naturgefahrenkarte in die kommunale Nutzungsplanung. Zum jetzigen Zeitpunkt (Ende Dezember 2004) bereits erstellt sind:
- die Gefahrenhinweiskarte „Vordere Frenke"
- der Ereigniskataster „Vordere Frenke"
- die Naturgefahrenkarte Waldenburg


Für die bisher erarbeiteten Produkte des Pilotprojektes lag die Projektleitung beim Forstamt beider Basel. Die raumplanerische Umsetzung der Naturgefahrenkarte wird federführend durch das Amt für Raumplanung begleitet werden.


Grafik: Produkt Pilotprojekt "Vordere Frenke"




3.7 Vorprojektphase "Naturgefahrenkarte Basel-Landschaft"


Um die Anschlussarbeiten an das Pilotprojekt weiterführen zu können, ersuchte der Kanton die Direktion der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV), eine Kostenbeteiligung an der Gefahrenhinweiskarte Basel-Landschaft zu prüfen. Die BGV analysierte den Vorschlag und kam zu folgenden Erkenntnissen:


Eine Absprache zwischen Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel, Regierungsrat Erich Straumann und Bernhard Fröhlich, Direktor der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV), führte dazu, dass


Die Verwaltungskommission der BGV hat diesem Projektvorschlag im November 2002 zugestimmt. Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel und Regierungsrat Erich Straumann vereinbarten, das Vorprojekt weiterzubearbeiten.


Der ausgearbeitete Projektvorschlag „Naturgefahrenkarte Basel-Landschaft" sieht vor, das Projekt in zwei Phasen zu realisieren (vgl. Abb. 2).


In der Vorprojektphase (Ende 2003 - Ende 2005) wird flächendeckend der Ereigniskataster erstellt. Parallel dazu wird die Gefahrenhinweiskarte erarbeitet. Zudem werden die Vorbereitungsarbeiten für das Erstellen der Naturgefahrenkarte geplant.


Diese Vorprojektphase steht kurz vor Abschluss. Die Ingenieurkosten für das Erstellen der Gefahrenhinweiskarte wurden voll von der BGV übernommen. Der Kanton hat im Gegenzug mit eigenem Personal den Ereigniskataster erstellt. Die zukünftige, laufende Nachführung dieses Katasters erfolgt ebenfalls mit kantonseigenem Personal.


In der Projektphase sollen dann die Naturgefahrenkarten für Gemeinden mit Ge-fährdungspotential erstellt, die nötigen Gesetzesänderungen angepasst sowie die Mitwirkung der BGV im Baubewilligungsverfahren bezüglich Naturgefahren eingeführt werden.


Grafik: Projektphasen



Fortsetzung >>>
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