Vorlage an den Landrat


Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) - ENTWURF

Änderung vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


I.


Das Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) wird wie folgt geändert:


§ 46 Absatz 1 bis (neu) Erfüllung und Abschreibung von Motionen und Postulaten


1bis Ist der Regierungsrat bereit, eine Motion oder ein Postulat entgegenzunehmen, und beantragt er gleichzeitige Abschreibung dieses Vorstosses, so hat er den Antrag auf Abschreibung schriftlich zu begründen.




II.


Diese Änderung tritt am 1. April 2006 in Kraft.


Liestal,


Im Namen des Landrates
der Präsident:
der Landschreiber:



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