Vorlage an den Landrat

6. Kosten und Budgetierung


Die Durchführung einer Veranstaltung in der Dimension der EURO 2008 verlangt eine finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand, das heisst durch den Bund, die Kantone und die Standortgemeinden. Für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft fallen in den Jahren 2006 bis 2009 zusätzliche Kosten an, die nicht innerhalb des heutigen Budgetrahmens getragen werden können. Auf der anderen Seite erhöht die EURO 2008 durch die mit ihr verbundenen Umsätze die Wertschöpfung der regionalen Volkswirtschaft und bietet die Chance, durch Standortpromotion und Imagewerbung einen nachhaltigen Mehrwert zu schaffen. Für die öffentliche Hand resultieren zusätzliche Steuereinnahmen und durch die Bewirtschaftung der staatlichen Infrastruktur können Einnahmen erzielt werden.


Insbesondere die Ertragsseite wie auch die Kostenbeteiligungen Dritter sind zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr schwer zu beziffern. Wie hoch die gesamten Kosten des Anlasses netto für die öffentliche Hand ausfallen werden, kann erst beurteilt werden, wenn die Verhandlungen mit der EURO 2008 SA abgeschlossen sind und die Zusatzbotschaft im Sommer 2006 vom nationalen Parlament verabschiedet ist. Mit der Zusatzbotschaft wird der Kostenteiler zwischen Bund, Kantonen und Veranstaltern bekannt sein. Mit dem Abschluss der Host City Charta wird es möglich sein, die generierbaren Erträge und die zu Handen der EURO 2008 SA zu erbringenden Leistungen zu quantifizieren.


Für die Planung der EURO 2008 fallen jedoch bereits im Jahr 2006 zusätzliche Ausgaben an. Nebst den Kosten für die Projektleitung handelt es sich dabei grösstenteils um Kosten im Bereich Standortmarketing. Im Gegensatz zu den Bereichen Sicherheit und Verkehr, in denen der grösste Aufwand unmittelbar mit der Durchführung anfällt, müssen in diesem Bereich bereits heute Massnahmen geplant, vorbereitet und umgesetzt werden.




6.1. Budgetierungsvorgehen


Für das Projekt EURO Basel 08 wird ein gesondertes Projektbudget erstellt und an einem Ort verwaltet. Nur dieses Verfahren ermöglicht einen Überblick über die Gesamtkosten, ein entsprechendes Controlling und eine transparente Parlamentsvorlage. Dabei wäre es von Vorteil gewesen, ein einziges Mal mit einer alles umfassenden Vorlage an die beiden Kantonsparlamente zu gelangen. Da jedoch auf Grund der oben beschriebenen Unsicherheiten eine seriöse Kostenberechnung für die beiden Kantone noch nicht vorgenommen werden kann, ist ein zweistufiges Verfahren nötig. Der vorliegende erste Antrag betrifft somit lediglich die Vorbereitungsphase 2006. Die zweite Vorlage erfolgt im zweiten Halbjahr 2006 in Form eines Rahmenkredits (BS) bzw. eines Verpflichtungskredits (BL). Sie umfasst dann die gesamten Kosten für die Umsetzungsphase in den Jahren 2007 bis 2009.


Das zweistufige Verfahren ermöglicht zum einen Transparenz gegenüber dem Parlament und fördert bereits in der Vorbereitungsphase die politische Legitimation des im Zusammenhang mit dem Grossanlass EURO 2008 notwendigen Beitrags der öffentlichen Hand. Zum andern kann nur durch dieses Verfahren eine hinreichend zuverlässige Kostenberechung garantiert werden. Der Aufschub des Parlamentsentscheids über die Gesamtkosten der EURO 2008 verhindert zudem, dass vor den wichtigen Verhandlungen mit der EURO 2008 SA und dem Bund betreffend Kostenübernahme bereits politische Vorentscheide gefallen sind, die dann den Verhandlungsspielraum der Kantone einschränken könnten.




6.2. Kostenteiler BS / BL


Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt partizipieren beide an den Lasten wie auch an den materiellen und immateriellen Erträgen der EURO 2008. Die bikantonale Projektorganisation, in der beide Kantone paritätisch vertreten sind, ist ein Ausdruck dafür und verdeutlicht den Willen, die Herausforderung der EURO partnerschaftlich anzugehen.


Für die Frage der Kostenbeteiligung der beiden Kantone sollen grundsätzlich die von den Kantonsregierungen gemeinsam erarbeiteten Standards für gemeinsame Vorhaben zur Anwendung gelangen. Das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz verlangt nach einem Gleichgewicht zwischen Mitbestimmung, Nutzung und Finanzierung. Eine bikantonale Arbeitsgruppe mit Finanzfachleuten aus beiden Kantonen wird im Hinblick auf die zweite Parlamentsvorlage die nötigen Abklärungen treffen und einen Kostenteiler für den gesamten Anlass erarbeiten. Die Arbeitsgruppe nimmt ihre Arbeit auf, sobald die nötigen Grundlagen von Seiten des Bundes und der Veranstalter vorliegen.


Im laufenden Jahr 2005 trägt der Kanton Basel-Stadt die Kosten für die Projektleitung (Personal, Administration) noch alleine, während die Kosten in den Fachbereichen je zur Hälfte von beiden Kantonen übernommen werden. Insgesamt trägt Basel-Stadt damit rund 3/4 des gesamten finanziellen Aufwandes 2005.


Im Jahr 2006 sollen die Kosten von beiden Kantonen je zur Hälfte getragen werden. Die Projektorganisation ist mittlerweile bikantonal ausgebaut und die gesamte Projektadministration kommt beiden Kantonen zu gute, so dass nun auch die Kosten der Projektleitung paritätisch aufgeteilt werden müssen. In den Bereichen Sicherheit und Verkehr fallen wie bereits 2005 in erster Linie Konzipierungs- und Planungskosten an, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Nutzen für einen der beiden Kantone stehen. Die umzusetzenden Massnahmen im Bereich Standortmarketing sind auf die ganze Region ausgerichtet.


Für die Umsetzungsphase 2007 bis 2009 ist wie oben erwähnt gemäss den Standards für partnerschaftliche Vorhaben ein neuer Schlüssel zu definieren.




6.3. Budget 2006


Der Lenkungsausschuss hat an seiner Sitzung vom 26. April 2005 das Budget 2006 mit dem oben beschriebenen Kostenteiler zu Handen der Regierungsräte Basel-Landschaft und Basel-Stadt verabschiedet. Entsprechende Beträge wurden in die Finanzpläne eingestellt. Anfang Juni 2005 haben der Regierungsrat Basel-Stadt (RRB Nr. 05/21/13 vom 7. Juni 2005) wie auch der Regierungsrat Basel-Landschaft (Nr. 1001 vom 14. Juni 2005) das nachfolgende Budget auf Antrag des Lenkungsausschusses gut geheissen.

Über notwendige Investitionen, insbesondere im Bereich der baulichen Infrastruktur, können zur Zeit noch keine gesicherten Aussagen gemacht werden. Sie hängen stark von den konkreten Bedürfnissen in den Bereichen Sicherheit und Verkehr ab. Bis zur Ausarbeitung der parlamentarischen Vorlage im Sommer 2006 sollten die nötigen Informationen vorliegen, so dass auch eine Übersicht der Investitionen für die EURO 2008 in den Bericht aufgenommen werden kann.




7. Antrag des Regierungsrates


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.




Liestal, 27. September 2005


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin



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