Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Vorlagentitel: | Änderung des Bildungsgesetzes als Gegenvorschlag zur Bildungsinitiative, Partnerschaftliches Geschäft | |
| vom: | 27. September 2005 | |
| Nr.: | 2005-264 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
Bildungsgesetz - ENTWURF
Änderung vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Bildungsgesetz vom 6. Juni 20021) wird wie folgt geändert:
§ 2 Absatz 5
(aufgehoben)
§ 2a Koordinierte Entwicklung des Bildungswesens
1 Die Behörden sind verpflichtet, in Verbindung mit den Kantonen und dem Bund bei der Weiterentwicklung des Bildungswesens auf eine gesamtschweizerische und sprachregionale Koordination hinzuwirken. Sie fördern die interkommunale und interkantonale Zusammenarbeit im Bildungswesen und tragen zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der in ihrer Obhut stehenden Schulen bei.
2 Bedeutsame Veränderungen im Schulbereich sind jeweils mit den Behörden des Partnerkantons Basel-Stadt sowie ergänzend mit den Nachbarkantonen Aargau und Solothurn im Einklang mit der gesamtschweizerischen und sprachregionalen Koordination abzustimmen. Gegenstände dieser Absprachen sind vor allem:
a. die Schullaufbahn,
b. die Lehrpläne,
c. die Lehrmittel,
d. die Abschlussqualifikationen,
e. der Sprachunterricht,
f. die Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer.
3 Der Regierungsrat kann in Absprache mit weiteren Kantonen Bestimmungen zur Zusammenarbeit in der Bildungsentwicklung erlassen.
II. Inkrafttreten
Der Regierungsrat beschliesst das In-Kraft-Treten dieser Änderung in Abstimmung mit dem Regierungsrat Basel-Stadt.
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