Vorlage an den Landrat

Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten - ENTWURF


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Das Konkordat über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten wird genehmigt.

2. Dieser Landratsbeschluss untersteht den Bestimmungen §§ 30 und 31 der Kantonsverfassung (KV) betreffend die Volksabstimmungen.



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