Vorlage an den Landrat

6. Kosten und Finanzierung


6.1 Investitionskosten


Gemäss Kostenvoranschlag betragen die Gesamtkosten (Preisbasis April 2005) zuzüglich allfälliger nachgewiesener Lohn- und Materialpreisänderungen:




6.2 Projektfinanzierung / Beiträge Dritter


Im Investitionsprogramm 2005-2015 der Bau- und Umweltschutzdirektion sind für das vorliegende Objekt in den Jahren 2006 bis 2008 entsprechende Beträge vorgesehen.


Im Budget 2006 ist ein Betrag von Fr. 450'000.-- eingesetzt.


Es gibt keine beitragspflichtige Dritte.


Im Zuge der Strassenbauarbeiten können die Eigentümer der Werkleitungen diese erneuern oder ausbauen. Diese Kosten von ca. Fr. 1.2 Mio. gehen zulasten der jeweiligen Werkeigentümer.




6.3 Jährlich wiederkehrende Folgekosten


Die für die Laufende Rechnung relevanten Angaben setzen sich wie folgt zusammen:


Tabelle: Jährliche Folgekosten

Die technische Nutzungsdauer von Strassen beträgt 50 Jahre. Das Total der jährlichen Folgekosten der Investitionen beträgt gemäss obenstehender Tabelle Fr. 166'500.--




Tabelle: Abschreibungen nach FHG und Kalkulatorische Abschreibungen in 1000 Fr.

Die Abschreibung nach § 16 FHG berechnet sich nach untenstehender Tabelle. Die Kalkulatorischen Abschreibungen betragen pro Jahr Fr. 74'000.--.


Tabelle: Abschreibungen nach §16 Finanzhaushaltgesetz 2 in 1000 Fr.




FINANZIERUNGSZAHLEN ZUM PROJEKT NACH FHG § 35 4


Grafik: Auswirkungen auf das Investitionsprogramm des Kantons Basel-Landschaft


Grafik: Auswirkungen auf den Finanzplan des Kantons Basel-Landschaft



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Lesezeichen:


1 Kalkulatorische Abschreibungen = Investitionsvolumen geteilt durch technische Nutzungsdauer in Jahren


2 Abschreibung nach FHG bedeutet, dass die Investition nach 15 Jahren zu 80%, nach 40 Jahren zu 99% abgeschrieben ist.