Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Erneuerung der Giebenacherstrasse und Erstellung eines Gehweges, Unterer Rainweg bis Poolstrasse, in der Gemeinde Füllinsdorf; Bewilligung des Verpflichtungskredites | |
| vom: | 13. September 2005 | |
| Nr.: | 2005-242 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
4. Das Projekt
4.1 Grundlagen und Randbedingungen
Für die Erarbeitung des Bauprojektes wurden folgende Grundlagen verwendet resp. Randbedingungen eingehalten:
| - | Strassennetzplan der Region "Ergolztal-West" |
| - | Regionalplan Fuss- und Wanderwege |
| - | Gültiger kommunaler Strassennetzplan |
| - | Öffentlicher Verkehr: Buslinie Nr. 76 |
| - | Richtlinien und Typenpläne Tiefbauamt BL |
| - | Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen und Besprechungen mit Anstössern und dem Gemeinderat. |
4.2 Verkehrskonzept IV / OeV
Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) beträgt für die Giebenacherstrasse ca. 3500 Mfz (2000). Für den Individual- und den Busverkehr soll eine der Bedeutung der Strasse im kantonalen Strassennetz und der Verkehrsbelastung angepasste Fahrbahn zur Verfügung gestellt werden.
Die Giebenacherstrasse wird von der Einmündung "Mittlerer Rainweg" Richtung Dorf bis zum Friedhofweg auch von der Autobuslinie Nr. 76 Füllinsdorf - Liestal - Lausen Furlen befahren. Bushaltestellen sind auf diesem Abschnitt keine vorhanden.
4.3 Projektbeschrieb
4.3.1 Querschnitt
Entsprechend der Funktion und Bedeutung der Giebenacherstrasse im kantonalen Strassennetz (Verbindungsstrasse, wichtige übrige Kantonsstrasse, Kategorie 2, Buslinie) wurden folgende grundsätzlichen Querschnittsbreiten festgelegt:
| - | Fahrbahn: | 6.50 m, ohne weitere Kurvenverbreiterungen |
| - | Trottoir: | talseitig 1.50 m breit; mit lokalen Verengungen auf 1.00 bis 1.30 m |
| - | Bankett: | bergseitig längs der Fahrbahn 0.30 m (Lichtraumprofil) |
4.3.2 Linienführung
Die Linienführung der neuen Strasse (Axe 2001, BP 32/065 - BP 38) richtet sich weitgehend nach der bisherigen bestehenden Fahrbahn. Es wurden bewusst keine Begradigungen vorgenommen. Die bestehenden, gut erhaltenen Stützmauern wurden berücksichtigt und bleiben bestehen.
4.3.3 Signalisation und Markierung
Neu wird die Fahrbahn mit einer Mittelmarkierung versehen. Bei den einmündenden Strassen bleibt die Signalisation wie bestehend.
Neu wird im Bereich der Einmündung des Chalchofenweges, beim Zugang zum Spielplatz, ein Fussgängerstreifen erstellt. Ebenso wird bei der Einmündung der Poolstrasse beim Ende des Gehweges die Verbindung zum Fuss- und Wanderweg mit einem Fussgängerstreifen realisiert.
4.3.4 Strassenentwässerung
Aus Gründen der Hangstabilität und der Überbauung ist eine Versickerung des Strassenwassers nicht möglich. Das Oberflächenwasser der Fahrbahn und des Trottoirs muss über Schlammsammler gesammelt und an die Mischwasserkanalisation angeschlossen werden.
4.3.5 Strassenbeleuchtung
Die Strassenbeleuchtung wird vollumfänglich erneuert. Im gesamten Erneuerungsbereich sind Kandelaber mit Philipsleuchten in einem Abstand von ca. 30 m und einer Lichtpunkthöhe Lph = 8.0 m vorgesehen.
4.3.6 Werkleitungen
Im Rahmen der Realisierungsetappen können die verschiedenen Werkleitungseigentümer ihre Werkleitungen erneuern. Es ist mit folgenden Werkleitungsverlegungen zu rechnen:
Erneuerung der Wasserleitung, Sanierung der Kanalisation (WAS) und neue Reinabwasserleitung (WAR), neue Gasleitung, Erneuerung und Anpassungen an den Kabeltrassen der Elektra und des Fernsehens.
Die Kosten für die Werkleitungen durch Dritte betragen ca. Fr. 1.2 Mio.
4.4 Kunstbauten
Da die hangseitigen Stützmauern grösstenteils beibehalten werden, musste die Strasse talseitig verbreitert werden. Aufgrund der steilen Hänge und der geologischen Verhältnisse sind dort Stützkonstruktionen erforderlich. Diese wurden aufgrund von geologischen Untersuchungen bestimmt und vordimensioniert.
4.5 Nachhaltigkeit
Der Regierungsrat hat sich mit dem Regierungsprogramm 2004-2007 zur Nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Nachhaltigkeit umfasst bekanntlich die folgenden drei gleichwertigen Bereiche: die ökologische, die wirtschaftliche und die gesellschaftliche Dimension. Zur Beurteilung dieser drei Bereiche steht der kantonalen Verwaltung neuerdings ein so genannter Nachhaltigkeitskompass zur Verfügung. Mit diesem Hilfsmittel lassen sich die Auswirkungen des Vorhabens anhand einer 5er-Skala grob beurteilen.
Für das vorliegende Projekt lässt sich daraus folgende generelle Einschätzung ableiten:
Insgesamt sind nur bei 23 Indikatoren (von total 128) überhaupt Veränderungen gegenüber dem heutigen Zustand festzustellen. Bei einer bestehenden Kantonsstrasse mit nur geringfügigen Anpassungen ist dies auch nicht anders zu erwarten. Für die einzelnen Bereiche bedeutet dies folgendes:
Umwelt:
Die Verbreiterung der Strassenfläche führt im Bereich Umwelt zu einer leichten Zunahme der Bodenversiegelung und dadurch zu einer leicht erhöhten Abwassermenge. Durch den stetigeren Verkehrsfluss wird der Energieverbrauch reduziert und damit auch die Luftbelastung.
Insgesamt sind die Auswirkungen positiv.
Wirtschaft: Die Auswirkungen des Projektes sind im Bereich Wirtschaft mit Ausnahme der Verschuldung durchwegs auf der positiven Seite (Unterhalt Infrastrukturen, Verbesserung Erschliessung, Steueraufkommen, u.a.).
Gesellschaft: Auch im Bereich Gesellschaft ergibt die Beurteilung ein positives Ergebnis (Erhöhung Anteil Langsamverkehr, Reduktion Verkehrsunfälle, etc.).
In der Gesamtbetrachtung kann festgestellt werden, dass das vorliegende Projekt einen geringen aber positiven Einfluss auf die Nachhaltige Entwicklung hat.
4.6 Raum- und Umweltaspekte
Im Rahmen der Ausschreibung werden die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der Umwelt während der Bauphase als Auflagen definiert. Diese umfassen beispielsweise den Gewässerschutz, Umsetzung der relevanten Richtlinien (beispielsweise betr. Baulärm oder Bodenschutz). Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Stützmauern werden auch naturnahe Ausführungen (Steinkörbe) vorgeschlagen.
4.7 Landerwerb
Entlang dem gesamten Erneuerungs- und Ausbauabschnitt ist talseitig und streckenweise auch bergseitig Land zu erwerben.
Gesamthaft sind von 30 privaten Eigentümern und der Gemeinde Füllinsdorf ca. 1'400 m2 Land zu erwerben.
Fortsetzung >>>
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