Vorlage an den Landrat

10. Die künftige Situation


Mit der raschen Fertigstellung der dringend anstehenden Instandstellung von der Zugangsbrücke, der Mauer West / Umgebungsmauer und der Kapelle / Turm ist die Sanierung der Gesamtanlage abgeschlossen. Alle Bauten von Schloss Birseck sind soweit instand gestellt, dass der Bestand durch regelmässige Unterhaltsarbeiten im Auftrag der Eigentümerin erhalten werden kann. Das Schloss Birseck soll wiederum für die Öffentlichkeit in den Sommermonaten geöffnet werden. Kleinere kulturelle Veranstaltungen sind geplant.




11. Die Folgekosten


Nach Abschluss der fachgerechten Mauersanierung sind keine Folgekosten zu erwarten. Die Sanierung erfordert jedoch regelmässige Unterhaltsarbeiten, für deren Durchführung die Eigentümerin Stiftung Ermitage Arlesheim und Schloss Birseck verantwortlich ist. Ein Konzept über die regelmässig zu leistenden Unterhaltsarbeiten wie Kontrolle der Mauerkronen, Entfernung von aufkommendem schädigendem Bewuchs usw. liegt vor. Gemäss DHG § 12.2 gehen Unterhaltsarbeiten zu Lasten der Eigentümer.




12. Parlamentarische Vorstösse


Es liegen keine parlamentarischen Vorstösse vor.




13. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 6. Dezember 2005


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
die Präsidentin: Elsbeth Schneider-Kenel
der Landschreiber: Walter Mundschin




14. Beilagen


- Entwurf eines Landratsbeschlusses (gemäss den Angaben der Landeskanzlei und des Finanzhaushaltgesetzes)
- Nutzungskonzept
- Kostenzusammenstellung 10. August 2005



Back to Top