Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Gemeinde Gelterkinden: Hochwasserschutz Eibach; Bewilligung des Verpflichtungskredites | |
| vom: | 6. Dezember 2005 | |
| Nr.: | 2005-309 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
5. Das Projekt
5.1 Grundlagen und Randbedingungen
Wesentliche Komponenten zur Abschätzung des Oberflächenabflusses aus dem Einzugsgebiet (AE = 27.1 km 2 ) des Eibaches bilden die Abflussdaten des Pegels oberhalb der Rünenbergerbrücke, die Kurven der spezifischen Abflussmengen des Kantons Basel-Landschaft sowie die hydrologische Studie des Eibaches und seinen Nebengewässern und weitere einschlägige Abschätzverfahren. Daraus resultierte die Ausbauwassermenge HQ100. Sie wurde aufgrund der vorliegenden Daten auf 35 m3/s festgelegt. Das mindestens 50 cm hohe Freibord gewährleistet, dass das bei Hochwasser sehr unruhig fliessende Gewässer sein Bett nicht verlässt.
5.2 Projektbebschrieb
Die Bachsohle des Eibaches wird auf der ganzen Projektlänge von 420 m Länge abgesenkt, sodass ein einheitliches Sohlengefälle entsteht. Um eine grössere Höhendifferenz zu erhalten, wird die bestehende Wehrschwelle unterhalb der Brücke am Balkenweg teilweise aufgelöst. Durch das grössere und gleichmässige Längsgefälle erhöht sich die Fliessgeschwindigkeit leicht. Durch diese Massnahme können verengende Auflandungen vermieden werden. Die Kapazität wird durch die Aufweitung der Bachbreite unterhalb der Rünenbergerbrücke und speziell zwischen der Strehlgasse 1 und dem Fussgängersteg des Schulwegli auf 5 m bis ca. 7 m weiter erhöht. Die bestehenden Bachmauern werden durch die Absenkung der Gewässersohle freigelegt und mit Unterfangungen neu fundiert. Bestehende Uferverbauungen müssen saniert und nötigenfalls ergänzt werden. Hart verbaute, sanierungsbedürftige Bachufer werden erneuert und wo möglich naturnah gestaltet.
5.2.1 Beschrieb der Ufer
Das rechte Ufer wird von der Rünenbergerbrücke (Profil 5) 2 bis zur Balkenwegbrücke (Profil 32) durchgehend mit einer Betonmauer gesichert. Die häufig direkt am Bach liegenden Gebäude lassen keine andere sinnvolle Ufersicherung zu. Die bestehenden Haus- und Bachmauern müssen wegen der abgesenkten Bachsole tiefer fundiert werden. Zum Teil werden schadhafte Mauern ersetzt sowie fehlende Stücke ergänzt.
Unterhalb der Balkenwegbrücke vom Profil 33 bis zum Profil 35 ist ein kurzes Stück als begrünte Böschung projektiert.
Cirka 20 m unterhalb der Balkenwegbrücke vom Profil 35 bis zum Profil 42 wird die ursprüngliche Bachmauer belassen und unterfangen. Im Bereich der Parzelle 3566 werden die letzten 20 m des Projektes mit einer neuen Betonmauer gesichert.
Beim linken Ufer sind durch den Abstand der Gebäude zum Ufer die gestalterischen Möglichkeiten weitaus grösser, jedoch soll die Form und Art der Ufer möglichst beibehalten werden. Von der Brüstung vor dem Transformatorenhaus bis zur Rünenbergerbrücke ist an der Böschungsoberkante des linken Ufers eine doppelhäuptige Natursteinmauer als Hochwasserschutz vorgesehen. Zwischen den Profilen 5 und 16 unterhalb der Rünenbergerbrücke wird lediglich die Natursteinmauer (Profil 8 und 9) wenig erhöht. Von Profil 16 bis 29 wird die bestehende Böschung durch die Verbreiterung des Bachquerschnitts nach hinten verlegt, das Erscheinungsbild bleibt jedoch erhalten. Eine Blockvorlage schützt das Ufer unmittelbar neben den Schopf unterhalb des Fussgängerstegs der Parzelle 686. Die Zone mit dem Schulwegbrüggli, der Mündung des Frändletenbächli und der Balkenwegbrücke wird wegen der hohen Erosionswirkung in der starken Bachbeugung mit einer Natursteinmauer gesichert. Im Teilstück unterhalb der Balkenwegbrücke bis zum Profil 39 kann die bestehende Bachmauer durch eine naturnahe Böschung ersetzt werden. Von Profil 39 bis zum Projektende (Profil 41) wird die bestehende Betonmauer angepasst und unterfangen.
5.2.2 Beschrieb der Sohle
Die Bachsohle wird natürlich gehalten. Oberhalb der Rünenbergerbrücke wird die hohe Schwelle durch eine fischgängige Blockrampe ersetzt. Die hydraulisch wichtige Sohlenpflästerung unter der Rünenbergerbrücke wird ausgebaut und nach der Abtiefung der Bachsohle an der gleichen Stelle wieder eingebaut. Die hohe Wehrschwelle unterhalb der Balkenwegbrücke wird einerseits durch die Vergrösserung des Längsgefälles und andererseits durch eine fischgängige Blockrampe aufgehoben. Um die Höhenlage der Gerinnsohle zu gewährleisten, werden in einem Abstand von ca. 20 m Sohlsicherungen aus Natursteinen eingebaut. Schwellen sind wegen der geringen Sohlneigung nicht vorgesehen.
5.2.3 Bepflanzung
Das Bachprofil muss bei Hochwasser vollständig zur Verfügung stehen und ist somit bis zur Hochwassermarke nur mit geringem Bewuchs geplant. Um dem bisherigen Charakter des Eibaches Rechnung zu tragen, werden oberhalb dieser Marke einheimische, standortgerechte Bäume und Sträucher gepflanzt.
5.2.4 Nistmöglichkeiten
Für diverse einheimische Vogelarten werden Nistmöglichkeiten geschaffen. Zum einen werden in die Natursteinmauern Brutröhren für Wasseramsel, Bachstelze, Eisvogel usw. eingelassen und zudem Brutnischen in den Widerlagern der Balkenwegbrücke ausgespart.
5.2.5 Kunstbauten und Werkleitungen
Die Rünenbergerbrücke (Eigentum des Kantons Basel-Landschaft) ist Anfang neunziger Jahre saniert worden und wird aus Gründen des Ortsbildes nicht verändert. Um die notwendige Durchflussleistung zu erhalten, wird die Sohle unter der Brücke um ca. 30 cm abgesenkt. Um die Stabilität der Brücke zu gewährleisten, muss vor Ort untersucht werden, ob die Widerlager der Brücke unterfangen werden müssen. Nach der Absenkung wird aus hydraulischen Gründen die bestehende Sohlenpflästerung an gleicher Stelle wieder eingebaut.
Die durchgehende Betonplatte der Fussgängerbrücke des Schulweglis wird bei Baubeginn entfernt, zwischengelagert und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder versetzt. Der vor wenigen Jahren erneuerte Sirachesteg wird unverändert beibehalten. Anpassungsarbeiten an der Fundation von zwei privaten Fussgängerstegen gehen zulasten des Projekts.
Die Gemeindebrücke beim Balkenweg/Strehlgasse ist in einem schlechten Zustand. Sie wird durch die Gemeinde abgebrochen und durch eine neue Stahlbetonkonstruktion ersetzt. Mit einer Fahrbahnbreite von 5.5 m und einem einseitigem Trottoir von 2.0 m ist sie den neuen Anforderungen an diesen Verkehrsweg gewachsen. Bestehende, den Eibach querende Werkleitungen können mit Ausnahme der Kanalisation in der neuen Brückenplatte integriert werden.
Mehrere Wasserleitungen und Mischwasserkanäle queren den Eibach innerhalb des betrachteten Perimeters und müssen verlegt werden. Die Verlegung der Werkleitungen ist Inhalt eines separaten Projektes der Einwohnergemeinde Gelterkinden.
5.3 Raum- und Umweltaspekte
Der Ausbau eines hochwassergefährdeten Baches mitten im Siedlungsgebiet birgt mannigfaltige Herausforderungen, die den Umständen entsprechend gelöst werden müssen. Der Eibach von der Rünenbergerbrücke bis zur Grenze zwischen den Parzellen Nr. 3566 und Nr. 2501 (Ochsengasse) wird mit möglichst unauffälligen und der Natur und Landschaft angepassten Massnahmen korrigiert. Unbefestigte Ufer werden möglichst beibehalten und wo möglich ergänzt. Rechtsufrig werden zum Schutz der Liegenschaften vorwiegend Betonmauern notwendig, während linksufrig auf weiten Strecken Böschungen angelegt bzw. belassen werden können. Oberhalb der Hochwasserlinie wird eine Bepflanzung aus einheimischen Baum- und Straucharten angestrebt.
Die Sohlenbefestigungen und Blockrampen werden mit Natursteinen ausgeführt. Durch Einbau von grossen Steinblöcken als Sohlensicherungen und Rampen ergeben sich unregelmässige Schwellenkanten mit Lücken, so dass Kleintiere und Fische diese Stellen durchwandern können.
5.3.1 Nachhaltigkeit
Die Berücksichtigung ökologischer Kriterien beim HWS trägt wesentlich zur Nachhaltigkeit bei. Die Realisierung von Nachhaltigkeitszielen bedeutet unter anderem, die Hochwassergefahren zu senken und die sich dabei bietenden Möglichkeiten für die Natur und die Landschaft optimal zu nutzen. Neben den klassischen Faktoren wie Preis, Verfügbarkeit, Infrastruktur oder Standort werden deshalb auch ökologische Kriterien wie Baustoffe, Natur- und Landschaftsschutz berücksichtigt. Der Hochwasserschutz Eibach verfolgt drei Ziele:
- Den Schutz der Menschen und seiner Güter vor Naturgefahren
- Den natürlichen Gewässerverlauf schützen und erhalten
- Die finanzielle Belastung des Staates und der Volkswirtschaft muss tragbar sein
5.4 Planauflage
Nachdem das in der Gemeinde durchgeführte Mitwirkungsverfahren keine wesentlichen Änderungen am Projekt ergab, wurde es gestützt auf § 13 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG; SGS 400) während 30 Tagen, vom 6. Mai bis 5. Juni 2002 in der Gemeindeverwaltung Gelterkinden öffentlich aufgelegt. Die Planauflage ist im Amtsblatt Nr. 18 vom 3. Mai 2002 publiziert worden. Die auswärts wohnenden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind mit eingeschriebenem Brief auf die Auflage hingewiesen worden. Während der Auflagezeit sind acht Einsprachen gegen das Bauprojekt eingegangen.
Im Sommer 2002 sind mit allen Einsprechenden Verhandlungen geführt worden, die zum Teil zu örtlichen Projektanpassungen geführt haben. Im Rahmen der Einspracheverhandlungen haben drei Einsprechende ihre Einsprache zurückgezogen. Alle weiteren wurden durch den Regierungsrat am 16. November 2004 mit RRB Nr. 2186, 2187, 2188, 2189 und 2190 abgewiesen. Gestützt auf § 6 der Verordnung zum RBG hat die Bau- und Umweltschutzdirektion mit Entscheid Nr. 33 vom 13. Januar 2005 die Rechtkraftbescheinigung ausgestellt und somit das Plangenehmigungsverfahren abgeschlossen.
5.5 Landerwerb
Das Projekt kann grösstenteils auf bereits heute in Kantonsbesitz stehenden Parzellen realisiert werden. Die Parzelle Nr. 669, welche der Einwohnergemeinde von Gelterkinden gehört, wurde ebenfalls ins Projekt miteinbezogen. Die Gemeinde wird die gesamte Parzelle an den Kanton unendgeldlich abtreten.
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