Vorlage an den Landrat

3. Begründung / Bedarf


Das Eital ist mehrfach von ergiebigen und starken Regenfällen heimgesucht worden. Die letzten grossen Abflüsse ereigneten sich 1985, 1994, 1999 (2-mal) und 2000 am 6. August. Der Eibach konnte die anfallenden Wassermassen nicht mehr aufnehmen, trat im Bereich der Rünenbergerbrücke über die Ufer und setzte Teile Gelterkindens unter Wasser. Massive Überschwemmungsschäden von der Rünenbergerbrücke bis zur Gerbi und verunsicherte Anrainer waren die Folge.


Kosten-Nutzen-Überlegungen sind eine der Entscheidungskriterien zu einer HWS Investition. Andere, ebenso wichtige Kriterien, bestehen aus dem vordringlichen Wunsch der betroffenen Bevölkerung, kein Bachwasser und Schlamm in ihren Häusern zu haben sowie bei Gewittern und Starkniederschlägen ruhig schlafen zu können.




3.1 Heutige Situation


Der Eibach entspringt am Wisenberg, durchquert im Eital Zeglingen und Tecknau und fliesst in nordwestlicher Richtung nach Gelterkinden. Verschiedene Seitenbäche speisen den Eibach auf seinem Weg, bevor er beim Dorfeingang von Gelterkinden unter der Rünenbergerbrücke durchfliesst. Weiter strömt der Eibach auf einer Länge von ca. 420 m durch die "Problemzone" im Dorf (Projektlänge) und mündet nach 310 m durch das Dorfgebiet in die Ergolz.


Bei Hochwasser stösst der Wasserspiegel an der Unterkante der Rünenbergerbrücke an. Der Durchlass unter der Brücke schlägt zu und ein Teil des anströmenden Wassers wird aus dem Bachbett gedrückt und fliesst via Tecknauerstrasse durch die bachnahen Strassen im Dorf. Die Wassermenge, welche unter der Brücke durchfliessen kann, tritt weiter talwärts an diversen Stellen, an denen der Bachquerschnitt auch für diese kleinere Wassermenge zu eng ist, über die Ufer. Bei Hochwasser sind nicht nur jene Gebäude und Grundstücke, welche direkt am Bach liegen bedroht, sondern auch jene an den Strassen, durch die sich die Fluten den Weg in Richtung Ergolz suchen.




3.2 Mögliche Massnahmen eines Hochwasserschutzes


Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, um ein Gebiet vor Überflutungen zu schützen:


3.2.1 Hochwasserrückhaltebecken oder -räume


Damit die Hochwasserwelle im Überschwemmungsgebiet nicht mehr ausufert, dämpfen Hochwasserrückhaltebecken oder -räume die ankommenden Wassermassen. Rückhalteanlagen sind umso wirksamer, je grösser sie sind und je näher sie am zu schützendem Gebiet liegen. Der Grundablass lässt nur soviel Wasser durch die Talsperre fliessen, wie das bestehende Gerinne im betrachteten Gebiet schadlos aufzunehmen vermag. Im Gebiet zwischen Gelterkinden und Tecknau steht aus topographischen und nutzungstechnischen Gründen kein geeignetes Gelände für eine derartige Massnahme zur Verfügung.


3.2.2 Hochwasserentlastungskanal (HWEK)


Mit einem Hochwasserentlastungskanal, offen oder unterirdisch geführt, wird die Wassermenge, welche die Kapazität des bestehenden Gerinnes übersteigt, umgeleitet. Die Rückführung erfolgt an einer Stelle, an der die Schluckfähigkeit des bestehenden Gerinnes dies erlaubt bzw. keine Überschwemmungsschäden mehr entstehen können oder solche in Kauf genommen werden.


In Gelterkinden könnte ein solcher Entlastungskanal aus Platzgründen nur unterirdisch im Strassentrassee angelegt werden. Wegen den vielen Werkleitungen (Kanalisation, Wasserleitungen, Elektra, Telefon etc.), die für ein solches Bauwerk verlegt werden müssten, wäre die Erstellung eines HWEK sehr aufwändig und unverhältnismässig teuer.


Die zu erwartenden hohen Kosten für einen ca. 500 m langen Kanal und die Tatsache, dass die Uferverbauungen am bestehendem Bachlauf ohnehin teilweise unterhaltsbedürftig sind, haben den Gemeinderat und das Tiefbauamt bewogen, diese Variante nicht weiter zu verfolgen.


3.2.3 Bachkorrektion


Es verbleibt somit nur die Lösung mittels einer "konventionellen" Bachkorrektion, bei der die Bachsohle abgetieft und das Gerinne verbreitert wird. Durch diese Massnahmen können die bestehenden Engstellen beseitigt, die baufälligen Ufer saniert und gleichzeitig ökologisch aufgewertet werden.




3.3 Planungsschritte


Die Projektierungsarbeiten wurden im Einladungsverfahren ausgeschrieben und an das Ingenieurbüro Dettwiler AG in Gelterkinden vergeben. Die Projektideen (Stufe Vorprojekt) sind jeweils mit dem Gemeinderat von Gelterkinden besprochen und zu einem Bauprojekt weiterentwickelt worden. Die nach Raumplanungs- und Baugesetz vom 8. Januar 1998 (RBG) erforderliche Mitwirkung der Bevölkerung erfolgte anlässlich einer Informationsveranstaltung im September 2000 im Gemeindehaus in Gelterkinden und hat zu keinen wesentlichen Änderungen des Projektes geführt. Anschliessend durchlief der bereinigte Entwurf des Bauprojektes die Vernehmlassung, bei welcher der Gemeinderat von Gelterkinden ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten wurde. Die eingegangenen Begehren sind, sofern sie sinnvoll und technisch realisierbar sind, in das Bauprojekt eingeflossen.



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