Vorlage an den Landrat

Formulierte Gesetzesinitiative zur Förderung des Bausparens sowie zur Entlastung von Neuerwerbern von Wohneigentum und von Wohneigentümern in finanzieller Notlage («Wohnkosten-Entlastungs-Initiative») - ENTWURF


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


I.

Die Behandlungsfrist für die formulierte Gesetzesinitiative zur Förderung des Bausparens sowie zur Entlastung von Neuerwerbern von Wohneigentum und von Wohneigentümern in finanzieller Notlage («Wohnkosten-Entlastungs-Initiative») wird gemäss § 78 Absatz 3 GpR um 12 Monate verlängert .


II.

Dem Initiativkomitee wird eine Kopie dieses Beschlusses zugestellt.


Liestal, IM NAMEN DES LANDRATES
der Präsident:
der Landschreiber:



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