Vorlage an den Landrat


F. Vernehmlassung

Am 24. Mai 2005 hat der Regierungsrat die Finanz- und Kirchendirektion beauftragt, die Vernehmlassung in Bezug auf die Landratsvorlage betreffend Defizitbremse durchzuführen. Bis zum 9. September 2005 gingen 38 Vernehmlassungen ein. 56 Gemeinden nahmen keine Stellung. Gemäss Grundsatzbeschluss des VBLG schliessen sich diese Gemeinden der Stellungnahme des VBLG an. Somit ergibt sich folgendes Resultat. Von 94 Stellungnahmen unterstützen 89 die Landratsvorlage betreffend Defizitbremse, darunter die Parteien CVP, EVP und FDP, die Handelskammer beider Basel, der VBLG und 84 Gemeinden. In 4 Stellungnahmen wird die Landratsvorlage abgelehnt, darunter von den Parteien Grüne Fraktion, SP und SVP sowie von einer Gemeinde. Eine Gemeinde enthielt sich explizit der Stimme.
Im Folgenden werden die im Vernehmlassungsverfahren herangetragenen Anliegen und Kritikpunkte in komprimierter Form widergegeben.
Aufgrund der strukturell bedingten Schieflage des Kantonshaushalts unterstützt die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer die vorgeschlagene Defizitbremse und ihr Bestreben, den Staatshaushalt auf die Dauer nachhaltig zu gestalten.
Die Grüne Fraktion, die SP, die SVP und die Gemeinde Bretzwil lehnen die Landratsvorlage betreffend Defizitbremse ab.
Die Grüne Fraktion hält fest, dass der Auftrag für eine nachhaltige Finanzpolitik bereits auf Verfassungsebene festgehalten sei. Da die finanzielle Lage das Kantons gut sei, betrachtet sie die Einführung einer Defizitbremse als nicht nötig. Die SP begründet ihre Ablehnung mit dem Standpunkt, dass nicht über ein unflexibles Finanzinstrument sondern im Rahmen politischer Diskussionen entschieden werden soll, in welchen Aufgabenbereichen der Staat sein Engagement reduzieren oder gar einstellen soll. Die SVP und die Gemeinde Bretzwil lehnen die Defizitbremse nicht generell, aber in vorliegender Form ab. Aufgrund des Sanktionsmechanismuses der Defizitbremse befürchten sie Steuererhöhungen.
Die SVP und die Handelskammer beider Basel stellen Antrag, die Defizitbremse grundlegend anders auszugestalten.
Die SVP verlangt eine "Defizit- und Steuererhöhungsbremse". Diese soll ein generelles Defizit- und Steuererhöhungsverbot beinhalten. Bei qualifiziertem Mehr an Landratsstimmen kann von diesem Verbot abgewichen werden. Schliesslich soll der Sanktionsmechanismus nicht mit Steuerfusserhöhungen kombiniert werden. Die Handelskammer beider Basel (HKBB) betrachtet die vorliegende Defizitbremse als zu prozyklisch. Sie verlangt die Einführung einer Defizitbremse mit antizyklischer Wirkung. Dazu gelte es, einen Fehlbetrag im Voranschlag zu erlauben, die Abschreibung eines allfälligen Aufwandüberschusses langsamer als vorgeschlagen vorzunehmen und einen Reservefonds für Rezessionsphasen einzuführen, der in guten Zeiten zu äufnen sei.
In Bezug auf die vorgeschlagene Defizitbremse galt insbesondere der Konjunkturverträglichkeit der Defizitbremse, der Funktionsweise des Sanktionsmechanismuses und der Darstellung finanzieller Auswirkungen in Vorlagen und Abstimmungsunterlagen Aufmerksamkeit.
Die Grüne Fraktion, die SP und die HKBB sind der Ansicht, dass die Defizitbremse in vorgeschlagener Form, die Konjunkturentwicklung ungenügend berücksichtigen würde. Deshalb sei erstens ein Fehlbetrag im Voranschlag zuzulassen und zweitens, ein allfälliger Aufwandüberschuss nicht dem übernächsten Voranschlag vollumfänglich zu belasten. Die Grüne Fraktion und die SP sind zudem der Ansicht, dass sich die lineare Abschreibung eines Bilanzfehlbetrags über mehr als fünf Jahre hinzuziehen habe.
Die SP, die SVP und die Gemeinden Bretzwil, Kilchberg und Bubendorf sind unzufrieden mit dem vorgeschlagenen Sanktionsmechanismus. Die SP befürchtet Kürzungen auf der Ausgabenseite. Die SVP und die oben genannten Gemeinden befürchten indessen Steuererhöhungen. Die Gemeinde Bretzwil ist zudem der Ansicht, dass der Sanktionsmechanismus nicht die Verursacher, sondern die Allgemeinheit treffen würde. Der VBLG und die ihm angeschlossenen Gemeinden stellen in diesem Zusammenhang fest, dass der Sanktionsmechanismus nicht den Finanzausgleich für die Gemeinden tangieren soll. Sie beantragen, dass die normale Staatssteuer (Einkommenssteuerfuss 100%) als Basis für den Finanzausgleich herangezogen wird.
Die SVP, der VBLG und die ihm angeschlossenen Gemeinden verlangen, dass § 35 Absatz 5 erweitert wird. Erstere will, dass die finanziellen Folgen von finanzwirksamen Vorlagen und Abstimmungen nebst dem Einwohner auch der Wirtschaft aufgezeigt werden. Der VBLG und die ihm angeschlossenen Gemeinden verlangen dasselbe für die Gemeinden. Dabei sollen die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden nachträglich jeweils untersucht werden.
Die Analyse der Vernehmlassungen zeigt auf, dass insbesondere hinsichtlich der Konjunkturverträglichkeit der Defizitbremse und der Funktionsweise des Sanktionsmechanismuses Erklärungs- bzw. Handlungsbedarf besteht. Der bereinigte Entwurf berücksichtigt diesen Bedarf und weist ausführlicher auf die Konjunkturverträglichkeit der Defizitbremse und die griffige Funktionsweise des Sanktionsmechanismuses hin.
G. Stellungnahmen und Anträge zu den hängigen Vorstössen

Motion 1999/198 der SP-Fraktion vom 14. Oktober 1999 betreffend Ausarbeitung eines Berichts über die Staatsverschuldung und den allfälligen Abbau der Staatsschulden (überwiesen am 13. Januar 2000 exkl. Buchstabe c.)

Wortlaut der Motion:
„Der Schuldenberg des Kantons nähert sich mit dem Budget für das Jahr 2000 der Milliardengrenze. Dank tiefer Zinssätze bleibt der Zinsendienst für den Kanton (vorerst) jedoch erträglich. Dazu gibt es grundsätzliche Überlegungen:
Nach der "Allgemeinen Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes" von John Maynard Keynes hat der Staat sich antizyklisch zu verhalten. Im Konjukturabschwung dürfen oder müssen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit die Etatdefizite und damit auch die Staatsschulden erhöht werden. Zur Theorie von Keynes gehört aber auch, dass bei einsetzendem Wirtschaftswachstum die in der Rezession angehäuften Staatsschulden antizyklisch auch wieder abgebaut werden.
Die BAK Konjunkturforschung Basel zeichnet in ihrer jüngsten Prognose die wirtschaftliche Entwicklung für das kommende Jahr als recht günstig. Die BAK geht für die Schweiz von einem BIP-Wachstum von 1,9 % aus.
Der Wirtschaftstheorie ist es bis heute nicht gelungen, eine optimale Schuldenquote zu finden. Diese festzulegen ist Aufgabe der Politik. Dazu braucht es eine verlässliche und auch faire Vermögensbilanz, die zum Ausdruck bringt, welche Aktiva welchen Passiva gegenüberstehen. Ohne eine solche Gegenüberstellung kann nicht vernünftig über Staatsverschuldung debattiert werden. Nur mit einer Vermögensbilanz können die Entscheidungsträger/innen wissen, ob die jetzige Generation auf Kosten der nachfolgenden lebt oder ob wir als heutige Generation nicht der nachkommenden an Sachwerten mehr vererben, als wir selbst in Anspruch nehmen.
In der jetzigen Phase des Wirtschaftsaufschwunges und an der Schwelle zum nächsten Jahrtausend ist sowohl für die Regierung als auch für den Landrat der Zeitpunkt gekommen, sich über die Staatsverschuldung vertieft Gedanken zu machen. In diesem Sinne wird, gestützt auf § 34 Bst. d. des Landratsgesetzes, der Regierungsrat beauftragt, dem Landrat einen umfassenden Bericht über die Staatsverschuldung vorzulegen. Dieser Bericht soll insbesondere aufzeigen wie sich die Staatsverschuldung und der Zinsendienst in den letzten 12 Jahren entwickelt hat (mit Angabe der Gründe und dokumentiert durch sachgerechte Kennzahlen);
a. wie sich die oben erwähnte und auch vom Finanzdirektor öfters erwähnte Vermögensbilanz darstellt;
b. wie allenfalls mittelfristig die Schulden abgebaut werden können und welche Schuldenquote aus der Sicht der Regierung dabei angestrebt werden soll.
Finanzpolitik ist nicht Buchhaltung, sondern verlangt Kreativität und Gestaltungswillen."


Stellungnahme des Regierungsrates
Mit dieser Vorlage wird aufgezeigt, wie mit der Defizitbremse das Ziel eines ausgeglichenen Finanzhaushaltes erreicht werden soll. Die Schulden und die Passivzinsbelastung werden für den Zeitraum 1990 bis 2003 ausgewiesen. Es wird aufgezeigt, wie mit der vorliegenden Defizitbremse der Aufwand auf den Ertrag abgestimmt wird und in der Folge auch die Schulden stabilisiert werden. Zudem beabsichtigt der Regierungsrat die Bilanz in der Staatsrechnung nach allgemein anerkannten Normen weiterzuentwickeln und insbesondere die relevanten Vermögenswerte zu konsolidieren. Die zur Zeit aktuelle Vermögensbilanz bildet die Bilanz zur Staatsrechnung 2004.

Antrag des Regierungsrates
Die Motion kann als erfüllt abgeschrieben werden.
Motion 2002/303 der FDP-Fraktion vom 28. November 2002 betreffend Schuldenbremse (überwiesen am 18. September 2003 mit Korrektur 28 )

Wortlaut der Motion:
„Der Regierungsrat wird aufgefordert, eine Vorlage vorzulegen, welche folgende Ziele erfüllt:
Ausgleich
- Der negative Saldo der laufenden Rechnung soll im Voranschlag 3 Prozent der geschätzten
Steuern (Rubrik 40 der Staatsrechnung) nicht übersteigen.
Überschüsse
- Ertragsüberschüsse der laufenden Rechnung werden zur Bildung von Eigenkapital verwendet.
Sie können auch für zusätzliche Abschreibungen eingesetzt werden.
- Der Aufwandüberschuss der laufenden Rechnung wird dem Voranschlag des übernächsten Jah-
res belastet, soweit er nicht durch Eigenkapital gedeckt werden kann.
Voraussetzungen
Es sollen einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze angestrebt werden und im Besonderen der Begriff des Eigenkapitals definiert werden (mit oder ohne stille Reserven / stille Schulden wie z.B. Deckungslücke der Pensionskasse). Im weiteren sollen ausserordentliche Einnahmen ausserhalb des Mechanismus der Schuldenbremse bleiben. Die gleichen Kriterien sollen auch für den Finanzplan gelten.
Begründung
Allseits aufkommende Begehrlichkeiten machen Neuverpflichtungen und Mindereinnahmen wahrscheinlich, welche das Gleichgewicht der Finanzen in höchstem Masse gefährden.
Schulden bremsen, um handeln zu können
Nicht mehr ausgeben als einnehmen, nur so lässt sich das gemeinsam Erreichte in unserem Kanton, für kommende Generationen sichern.
Ein Ausgabenplafond macht keinerlei Vorschriften über die Zuteilung unterschiedlicher Ausgabenkategorien und ermöglicht weiterhin größtmögliche Freiheit.
Auf Bundesebene wurde die Schuldenbremse bereits eingeführt. Auch im Kanton Baselland ist die Finanzlage nicht rosig. Das Budget 2003 und der Finanzplan 2003-2006 zeigen, dass das Aufwandwachstum stark über demjenigen der Erträge liegt.

Stellungnahme des Regierungsrates
Mit dieser Vorlage wird den Anliegen der Motion entsprochen.

Antrag des Regierungsrates
Die Motion kann als erfüllt abgeschrieben werden.
Motion 1998/036 der FDP-Fraktion vom 19. Februar 1998 betreffend Ausweisung finanzielle Folgen für Bürgerinnen und Bürger bei Gesetzes- und Dekretsvorlagen (überwiesen am 14. Mai 1998 als Postulat)

Wortlaut des Postulats:
„Zur Sanierung der prekären Staatsfinanzen des Bundes besteht die Tendenz, dass der Bund immer mehr Aufgaben den Kantonen zum Vollzug mit Kostentragungspflicht zuweist. Der Kanton selber sieht sich dabei gezwungen, laufend Mittel und Wege zu suchen, diese vom Bund überwälzten Aufgaben zu finanzieren. Mit entsprechenden Gesetzes- und Dekretsvorlagen zu Handen des Stimmvolkes wird das finanzielle Gleichgewicht wieder hergestellt, wobei das Prinzip "Gebühren nach Verursacherprinzip" im Vordergrund steht.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben grossmehrheitlich jeweils keine Übersicht, welche finanziellen Folgen wie Steuern, Gebühren und übrige Abgaben die kantonalen Erlasse für sie bewirken. Ein Musterbeispiel dabei ist das Gewässerschutzgesetz von 1994, das den Gemeinden und damit der Bevölkerung unabsehbare Lasten bringt, welche offensichtlich vorgängig nicht transparent ausgewiesen wurden. Die Folgen davon sind beispielsweise drastisch erhöhte Abwassergebühren. Die finanzielle Entlastung des Kantons zu Lasten der Gemeinden führt in der Folge immer wieder zu parlamentarischen Vorstössen um eine Korrektur zu erwirken.
Durch die fehlende offene finanzielle Transparenz in den Abstimmungsvorlagen erleidet die Demokratie grossen Schaden und führt bei der Stimmbürgerschaft zu Unzufriedenheit und Politverdrossenheit. Im Sinne von NPM und Kostenwahrheit ist es angebracht, für jeden Urnenentscheid mit Kostenfolge, auch über die finanzielle Tragweite der Erlasse transparent und verständlich zu orientieren.

Die Regierung wird hiermit beauftragt:
bei finanzwirksamen Gesetzes- und Dekretsvorlagen die finanziellen Folgen für Bürgerinnen und Bürger transparent aufzuzeigen.
Diese Angaben sind bereits in die Vernehmlassungsvorlagen (Vernehmlassungsverfahren) vor der parlamentarischen Beratung aufzunehmen. Ebenfalls sind in den Abstimmungsbotschaften die finanziellen Auswirkungen der Erlasse z. Hd. der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verständlich darzustellen.
Dieser Auftrag soll im Dekret zum Finanzhaushaltsgesetz festgehalten werden."

Stellungnahme des Regierungsrates
Mit der vorliegenden Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes werden die Forderungen der Postulanten erfüllt, indem im Finanzhaushaltsgesetz eine den Forderungen entsprechende neue Bestimmung eingebaut wird.

Antrag des Regierungsrates
Das Postulat kann abgeschrieben werden.

Motion 2001/296 der CVP/EVP-Fraktion vom 12. Dezember 2001 betreffend massvolle Verschuldung - Gesunder Finanzhaushalt (überwiesen am 31. Oktober 2002 als Postulat)
Wortlaut des Postulats:
„Dass das von der Regierung vorgelegte Budget 2002 einen Aufwandüberschuss aufweist, wäre noch verkraftbar, dass jedoch die Netto-Investitionen lediglich zu 2 Dritteln aus eigenen Mitteln finanziert werden können, ist beunruhigend und wenn gemäss Finanzplan im Jahr 2005 die Netto-Investition vollumfänglich und zusätzlich noch ein Teil der laufenden Aufwendungen durch fremde Mittel bezahlt werden müssen, dann ist dies unerträglich.
Die CVP/EVP-Fraktion hat durchaus zur Kenntnis genommen, dass der zuständige Finanzdirektor ob dieser Entwicklung sehr besorgt ist. Unsere Fraktion ist es ebenfalls. Besorgt sein allein genügt aber nicht. Es reicht auch nicht, wenn neue Aufgaben oder neue Forderungen, die mit entsprechenden Mehraufwendungen verknüpft sind, konsequent mit dem Hinweis auf die prekäre Finanzlage abgelehnt werden, und zwar auch dann, wenn sie in der Sache durchaus berechtigt wären. Es braucht im Minimum eine Überprüfung, ob nicht andere Aufgaben und finanzielle Verpflichtungen redimensioniert oder gestrichen werden müssten, deren Berechtigung nicht mehr oder nur noch teilweise gegeben sind.
Nach Auffassung der CVP/EVP-Fraktion braucht es jedoch ein verfassungsmässig oder mindestens gesetzlich abgestütztes Instrumentarium, welches - für Regierung und Parlament verpflichtend - gewährleistet, dass

In diesem Sinne wird der Regierungsrat beauftragt, dem Landrat einen konkreten Vorschlag für eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung zu unterbreiten, welche Regierung und Parlament verpflichten - mittel- bis längerfristig betrachtet - die vollumfängliche Selbstfinanzierung der Netto-Investitionen zu gewährleisten, die Verschuldung in massvollen Grenzen zu halten und den Finanzhaushalt dadurch ausgeglichen und gesund zu gestalten."

Stellungnahme des Regierungsrates
Mit dieser Vorlage wird den Anliegen des Postulats entsprochen.

Antrag des Regierungsrates
Das Postulat kann abgeschrieben werden.
Motion 2002/069 der FDP-Fraktion betreffend Stopp der Kostenexplosion III - Konsequente Umsetzung § 35 Abs. 4 des Finanzhaushaltsgesetzes (überwiesen am 9. Januar 2003 als Postulat)

Wortlaut des Postulats:
„Budget 02 sowie der Finanzplan 03-05 verdeutlichen die prekären finanziellen Aussichten des Kantons. Gemäss Finanzplan resultiert ab 2004/05 sogar eine negative Selbstfinanzierung (der laufende Aufwand kann durch den Ertrag der laufenden Rechnung nicht mehr gedeckt werden)! Die FDP ist mit Tatkraft willens, mit kurz- und mittelfristigen Massnahmen, die Kostenexplosion im Finanzhaushalt zu stoppen! Eine mittelfristige Massnahme dazu ist die konsequente Umsetzung des § 35 Abs. 4 des Finanzhaushaltgesetzes durch den Regierungsrates.
Die ungebremste Ausgabendynamik ist auch eine Folge der oft mangelhaften, unübersichtlichen und teilweise unvollständigen Angaben über die finanziellen Folgen in finanzwirksamen Vorlagen. Es wird sogar als Einmischung eingestuft, wenn in einer finanzwirksamen Vorlage eine Bemerkung über die finanziellen Auswirkungen seitens der Finanzdirektion angebracht wird! (Vorlage 2001/177 Bewilligung eines neuen Verpflichtungskredites für Impulsprojekte zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung) Dabei sind in §35 Abs. 4 des Finanzhaushaltsgesetzes klar und deutlich die Pflichten des Regierungsrates bei finanzwirksamen Vorlagen gesetzlich verankert:
Der Regierungsrat gibt in finanzwirksamen Vorlagen an:
a) die Mehrausgaben oder die Mindereinnahmen bzw. die Minderausgaben oder Mindereinnah- men,
b) die unmittelbaren und mittelbaren Folgekosten bzw. Einsparungen,
c) die Finanzierungsart im Falle von Ausgaben,
d) die Auswirkungen auf die Staatsverschuldung
Werden in jeder finanzwirksamen Vorlage diese Angaben konsequent, transparent und vollständig aufgeführt, so hat der Landrat klare Entscheidungsgrundlagen. Diese transparent aufgeführten finanziellen Auswirkungen dienen dann als (zusätzliches) Entscheidungskriterium. Es liegt dann in der Verantwortung des Landrates, über diese Ausgaben und deren Folgen zu entscheiden.

Der Regierungsrat wird beauftragt den §35 Abs. 4 des Finanzhaushaltsgesetzes, bei sämtlichen finanzwirksamen Vorlagen, konsequent umzusetzen. Dazu sollen von der Finanzdirektion in geeigneter Art und Weise in jeder Vorlage, nach einem gleichen Raster die finanziellen und personellen Folgen ausgewiesen werden. Ebenfalls soll im gleichen Raster, die Finanzierungsart und die Auswirkungen auf die Staatsverschuldung aufgeführt werden ."

Stellungnahme des Regierungsrates
Mit dieser Vorlage wird den Anliegen des Postulats entsprochen.
Antrag des Regierungsrates
Das Postulat kann abgeschrieben werden.



H. Anträge

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat:




Liestal, 15. November 2005

Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin



Fussnote:
28 Der Landrat hat die Motion mit der folgenden Korrektur an den Regierungsrat überwiesen: Die ursprüngliche Fassung betr. Ausgleich "Der Staatssteuerfuss soll im Voranschlag 3 Prozent der geschätzten Steuern (Rubrik 40) der Staatsrechnung nicht übersteigen" wurde ersetzt durch "Der negative Saldo der laufenden Rechnung soll im Voranschlag 3 Prozent der geschätzten Steuern (Rubrik 40 der Staatsrechnung) nicht übersteigen". Im oben stehenden Text wurde die modifizierte Fassung eingesetzt.
Back to Top