Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Vorlagentitel: | Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) betreffend Treueprämie | |
| vom: | 8. November 2005 | |
| Nr.: | 2005-291 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Landratsbeschluss
betreffend Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) - ENTWURF
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Dekret vom 8. Juni 2000 (1) zum Personalgesetz (Personaldekret) wird wie folgt geändert:
§ 46 Absätze 1 und 2
bis
1 Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin wird erstmals nach zehn Jahren und jeweils nach fünf weiteren Dienstjahren eine Treueprämie ausgerichtet.
2
bis
Bei der Ermittlung der anrechenbaren Jahre werden alle im Geltungsbereich des Personalgesetzes stehenden Arbeitsverhältnisse berücksichtigt. Ein früherer Arbeitgeber kann entsprechend dem Beschäftigungsgrad und der Anstellungsdauer zu einer anteilsmässigen Beteilung an der Treueprämie verpflichtet werden.
II.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Liestal, Im Namen des Landrates
der Präsident:
der Landschreiber:
Fussnote:
Back to Top