Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Vorlagentitel: | Kantonales Laboratorium in Liestal: Umwidmung und Ersatzbeschaffung | |
| vom: | 28. Juni 2005 | |
| Nr.: | 2005-179 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Landratsbeschluss betreffend Kantonales Laboratorium in Liestal, Umwidmung und Ersatzbeschaffung - ENTWURF
Vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
| 1. | Der Einmietung des Kantonalen Laboratoriums im Neubauprojekt "futuro" der BGV in Liestal wird zugestimmt und die jährliche Netto-Grundmiete von CHF 458'922.-- zu Lasten Konto Nr. 2320.316.10.00 wird bewilligt. |
| 2. | Dem Mieterausbau zur Einrichtung eines Kantonalen Laboratoriums wird zugestimmt und das Kostenbudget von CHF 5'905'000 wird bewilligt. Diese auf Kosten des Mieters vorgenommene Investition ist in 15 gleich hohen Amortisationszahlungen abzubezahlen und zum Zinssatz der Basellandschaftlichen Kantonalbank für variable 1. Hypotheken auf Geschäftsliegenschaften zu Lasten Konto Nr. 2320.316.10.00 jährlich zu amortisieren und zu verzinsen. |
| 3. | Der Ausstattung der Mieträume mit Mobiliar und den zusätzlichen Einrichtungselementen als einmalige Ausgabe wird zugestimmt und der erforderliche Einrichtungskredit von CHF 675'000.-- wird bewilligt. Die Kosten Haustechnik sind dem Konto 2320.314.20, Mobiliar dem Konto 2320.311.10 und Umzüge dem Konto 2320.318.40 zu belasten. |
| 4. | Nachgewiesene Änderungen gegenüber der massgebenden Preisbasis der Verpflichtungen unter Ziffer 1, 2 und 3 werden mitbewilligt. |
| 5. | Für die Ausarbeitung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes der Liegenschaft Hammerstrasse Nr. 25 wird ein Projektierungskredit von CHF 50'000.-- zulasten Konto 314.20.100 bewilligt. |
| 6. | Der Übertragung der Parzelle Nr. 91, GB Liestal, im Halte von 5327 m2 und 29/100-Miteigentum an Anmerkungsgrundstück Nr. 4043, GB Liestal im Halte von 1102 m2 mit den Gebäuden Hammerstrasse Nr. 25 und 25a vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen zum Restbuchwert von CHF 2'670'742.--, Valuta 31.12.2004, wird zugestimmt. |
| 7. | Die Ziffer 2 des Landratsbeschlusses vom 16. September 1999 betreffend der Bewilligung eines Projektierungskredites von CHF 560'000.-- zulasten des Kontos 2320.503.30-180 für Sanierungen gemäss Vorlage 98/235 wird aufgehoben. |
| 8. | Die Ziffer 1, 2, 3 und 4 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung. |
| 9. | Das Postulat Nr. 1999/202 der CVP/EVP-Fraktion vom 14. Okt. 1999 wird als erfüllt abgeschrieben. |
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