Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Kantonales Laboratorium in Liestal: Umwidmung und Ersatzbeschaffung | |
| vom: | 21. Juni 2005 | |
| Nr.: | 2005-179 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
8. Parlamentarische Vorstösse
8.1 Parlamentarische Vorstösse
Die diversen parlamentarischen Vorstösse betreffend Fragen von möglichen Dienststellenzusammenlegungen, sei dies beschränkt auf den Kanton Basel-Landschaft, sei dies ausgedehnt auf das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) von Basel-Stadt haben keinen Einfluss auf diese Vorlage. Diese Vorstösse werden separat behandelt und die vorliegende Vorlage hat keine präjudizielle Wirkung auf solche Untersuchungen.
Einzig eine Zusammenlegung der Laboreinrichtungen des AUE BL und des Kantonalen Laboratoriums (KL) resp. die Integration der Umweltanalytik in die Analytik des KL, gemäss Überprüfungsauftrag des Postulates 1999/202 der CVP/EVP-Fraktion vom 14. Oktober 1999, hätte einen Einfluss auf das Raumprogramm und die Ausrüstung des KL.
Gestützt auf eine Überprüfung und Untersuchung dieses Auftrages beschliesst der Regierungsrat mit Entscheid Nr. 536 vom 9. März 2004 auf eine Zusammenlegung zu verzichten. Der Beschluss Ziffer 4 gemäss RRB Nr. 536 vom 9. März 2004, welcher die BUD und VSD beauftragt die organisatorische Zusammenlegung der Dienststellen AUE, LHA und Kantonslaboratorium sowie die Verlegung in das "futuro" der BGV zu prüfen, wird zurückgestellt. Vorgängig ist zuerst die Zusammenlegung der Ämter für Umweltschutz und Energie von BS und BL zu prüfen und darüber zu befinden.
Analog verhält es sich mit dem Postulat 2004/317 von Georges Thüring: "Zusammenlegung der Kantonalen Laboratorien", das ebenfalls zur Überprüfung auffordert, welche Tätigkeiten in einem Kantonalen Laboratorium konzentriert und welche eigenständig bleiben müssen.
Andererseits besteht, wie unter Abschnitt 3. "Begründung" dargelegt, erhöhte Dringlichkeit betreffend des Entscheides der weiteren Projektstrategie bezüglich Herrichten von gesetzeskonformen- und funktionstauglichen Raumressourcen bevor massive Mittel in die Liegenschaft des Kantonalen Laboratoriums für die Instandsetzung und Aufrechterhaltung des heutigen Betriebes gesteckt werden.
8.2 Postulat 1999/202 der CVP/EVP-Fraktion
Das Kantonale Laboratorium (KL) ist seit 1991 im ehemaligen Ciba-Geigy Laborgebäude an der Hammerstrasse 25 in Liestal untergebracht. Am 16. September 1999 genehmigte der Landrat mit der Vorlage 1998/239 den Erwerb der Liegenschaft und ein Projektierungskredit für die Sanierung von Haustechnik und Gebäudehülle. Der Erwerb wurde vollzogen, hingegen die Ausarbeitung einer Baukreditvorlage über das Sanierungskonzept wurde nach der Einreichung des Postulates 1999/202 der CVP/EVP-Fraktion vom 14. Oktober 1999 durch die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) sistiert.
In diesem Postulat wird die Überprüfung des Leistungsauftrages und der Struktur des Kantonalen Laboratoriums gefordert. Im Speziellen wird der Regierungsrat beauftragt, die Fragen zu prüfen, ob eine Zusammenarbeit mit einem anderen Laboratorium zu Einsparungen führen kann, ob ein Zusammenlegen mit dem Labor des AUE möglich ist, welche Analysen zwingend durch ein Kantonales Laboratorium zu erfolgen haben und welche Folgekosten mit der Sanierung der bestehenden Liegenschaft entstehen werden.
Das Umweltschutzlabor des Amtes für Umweltschutz und Energie (AUE), heute Labor für Umweltanalytik (UAN), ist seit August 1992 in den umgebauten Räumen des ehemaligen Gewässerschutzlaboratoriums an der Rheinstrasse 29 in Liestal im EG und 1. UG untergebracht. Ebenfalls durch das Labor für Umweltanalytik sind Räume an der Rheinstrasse 31 in Liestal im Untergeschoss belegt, die nach der Verlegung des Kantonalen Laboratoriums an die Hammerstrasse 25 in Liestal für eine weitere Labornutzung zur Verfügung standen.
Vorgängig des Entscheides über das weitere Vorgehen beauftragte die Volkswirtschaft- und Sanitätsdirektion (VSD) und die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) zwei externe Beraterbüros mit der Überprüfung von möglichen Synergien in der Zusammenarbeit oder Zusammenlegung der Laboratorien des Kantons Basel-Landschaft. Die Schlussfolgerungen dieser Untersuchungen zeigen auf, dass wenig betriebswirtschaftliche Synergien zu erwarten sind und auch der erhoffte Kundennutzen bei allen Modellen sich kaum steigern liesse. Im Rahmen der unterschiedlichen Aufgaben der beiden Ämter bestehen bereits heute arbeitsteilige Optimierungen bei Analysemethoden und Laborgeräten. Ähnliches gilt für die Zusammenarbeit der Kantonalen Laboratorien Basel-Landschaft und Basel-Stadt.
Die Hauptaufgabe des Kantonalen Laboratoriums besteht im Schutz vor Gesundheitsgefahren, die von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen ausgehen können. Die Hauptaufgabe des Amtes für Umweltschutz und Energie (AUE) dagegen besteht im Ressourcenschutz. Menschen, Tiere und Pflanzen sind gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen. Dem Labor für Umweltanalytik des AUE obliegt es, Proben aus diesbezüglichen Erhebungen zu analysieren und die Ergebnisse zu beurteilen.
Die Grösse des Umweltanalytiklabors (UAN) ist ideal. Die Anzahl der Mitarbeitenden (6.55 Stellen) liegt im Bereich gut positionierter und leistungsstarker privater Umweltlaboratorien. Die Effizienz und Effektivität des UAN wird dadurch belegt, dass das UAN in einem schweizweiten Vergleich ganz klar als ein Kompetenzzentrum in Sachen Umweltanalytik betrachtet wird. Das UAN hat diese Anerkennung trotz eines bewussten Abbaus von 2.5 Stellen (seit 1999) sowie mit einem Verzicht auf ca. 25 % des ursprünglichen Raumbedarfs erreicht.
Die Infrastruktur des UAN ist auf dem Stand der Technik und erfüllt ihren Zweck für die nächsten 15 Jahre ohne nennenswerte Investitionen. Die Akkreditierungsbehörde hat erst kürzlich den einwandfreien Zustand des Labors bestätigt.
Sämtliche Gewässer- und Umweltschutzlaboratorien der Kantone haben sich zu einem Kompetenznetzwerk Umweltanalytik (Lab'Eaux) zusammengeschlossen. Die Gruppierung Lab'Eaux stellt mit modernen Mitteln des Knowledge-Managements sicher, dass die Synergien zwischen den Labors schweizweit optimal genutzt werden und gemeinsam auf neue Entwicklungen im Laborbereich regagiert werden kann. Das Risiko für kleinere Laboreinheiten den Anforderungen nicht mehr zu genügen, kann so eliminiert werden.
Mit diesen Massnahmen wurde die Umweltanalytik des AUE in den letzten 2 Jahren personell, finanziell und organisatorisch optimiert. Die jetzige Einbindung ins AUE ermöglicht maximale Effizienz und Effektivität. Eine räumliche und organisatorische Ausgliederung aus dem AUE ist weder sinnvoll noch vorteilhaft und damit in keiner Hinsicht begründ- und vertretbar.
Im Gegenteil, mit einer Ausgliederung und Zusammenlegung mit dem Kantonalen Laboratorium (KL) werden auf Seite AUE neue Schnittstellen verursacht, welche zu Mehraufwendungen zeitlicher und finanzieller Natur führen, welche die Synergie- und Finanzgewinne auf Seite KL bei weitem überwiegen.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beschliesst der Regierungsrat mit Entscheid Nr. 536 vom 9. März 2004 von einer Zusammenlegung der Dienststelle Kantonales Laboratorium und dem Labor für Umweltanalytik des AUE abzusehen.
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