Vorlage an den Landrat


5. Das Projekt

5.1. Umbau Erdgeschoss


Das Raumprogramm für die Neunutzung des Erdgeschosses umfasst gemäss Bedarfsanmeldung 04/0292 und Prüfung durch das Hochbauamt die folgenden Räumlichkeiten:




5.2. Anpassungen Obergeschosse und Raumrochaden


Mit Raumrochaden sollen die verschiedenen Gerichte zu räumlichen Einheiten zusammengefasst werden. Dadurch werden die Betriebsabläufe verbessert. Das Strafgericht soll das Postgebäude belegen, das Kantonsgericht und die Justizverwaltung das 1. und 2. Obergeschoss (inkl. Dachgeschoss und best. Provisorium) des Gerichtsgebäudes. Im Erdgeschoss wird das Bezirksgericht Liestal untergebracht.


Der Aussenstandort Floraweg, Liestal wird aufgehoben.


Die Raumrochaden sind nicht zwingend, aber betrieblich nötig. Die Unterhaltsarbeiten, welche üblicherweise bei Raumrochaden anfallen, werden auf Grund der begrenzten Nutzungsdauer auf ein Minimum reduziert.


Im 1. Obergeschoss werden Sanitäranlagen für das Publikum ergänzt. Heute sind keine geschlechtergetrennten Publikumstoiletten im Gerichtsgebäude vorhanden, dies hat in der Vergangenheit vermehrt zu Reklamationen geführt. Im 2. Obergeschoss wird ein gemeinsamer Aufenthaltsraum für alle Mitarbeitenden eingerichtet.




5.3. Gebäudetechnik, sicherheitstechnische Massnahmen


Teile der Elektroanlagen sind abgesprochen und müssen erneuert werden. In den gefangenen Räumen des Erdgeschosses wird eine einfache Lüftungsanlage eingebaut. Die Sicherheitsanforderungen (Brandschutz, Behördensicherheit) im umzubauenden Teil des Erdgeschosses werden dem niedrigen Standard der restlichen Gebäudeteile angepasst ausgeführt. Aufgrund der begrenzten Nutzungsdauer wird auf eine Brandmeldeanlage verzichtet.




5.4. Pläne


- Grundriss Erdgeschoss bestehend (Bild)


- Grundriss Erdgeschoss neu (Bild)



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