Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Vorlagentitel: | Erteilung eines Verpflichtungskredites für Beiträge an die Wiederherstellungsmassnahmen in Wäldern ausgelöst durch den Orkan „Lothar" vom 26. Dezember 1999 und die Sommertrockenheit im Jahr 2003 | |
| vom: | 31. Mai 2005 | |
| Nr.: | 2005-153 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Erteilung eines Verpflichtungskredites für Beiträge an die WiederherstellungsmassnahmenWiederherstellungsmassnahmen in Wäldern ausgelöst durch den Sturm „Lothar" vom 26. Dezember 1999 und die Sommertrockenheit in den Jahren 2003 - ENTWURF
Vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
| 1. | Der Verpflichtungskredit 2001 bis 2006 für Beiträge an die Arbeiten zur Behebung der Schäden im Wald verursacht durch den Orkan „Lothar" am 26. Dezember 1999 (Landratsvorlage 2001/128) wird vorzeitig per 31.12.2004 abgeschlossen. Über die in diesem Zeitraum durchgeführten Massnahmen und die Mittelverwendung ist ein Rechenschaftsbericht zu erstellen. |
| 2. | Dem Antrag des Regierungsrates, die im „Lothar"-Kredit nicht genutzten Mittel für ein ergänztes Wiederherstellungsprojekt zu verwenden, wird stattgegeben. |
| 3. | Beitragsberechtigt sind unter Beachtung der Zielsetzung gemäss Kapitel 2.2 Wiederherstellungsmassnahmen in Waldflächen mit Schutzfunktion oder besonderer Eignung zur Eichenförderung. Der Förderung seltener Baumarten ist besondere Beachtung beizumessen. |
| 4. | Für die Jahre 2005 bis 2007 wird ein Verpflichtungskredit von insgesamt Fr. 890'000.-- für Beiträge an die Arbeiten zur Wiederherstellung der durch den Orkan „Lothar" und die Sommertrockenheit 2003 geschädigten Waldbestände bewilligt. Davon entfallen auf den Kanton Fr. 444'000.--, auf den Bund Fr. 179'000.-- und auf die Waldeigentümer Fr. 267'000.--. Der Beitrag des Kantons wird im Konto 2225.362.72 (Unterkonto 102, Waldwiederherstellung) des Forstamtes eingestellt. |
| 5. | Der durchlaufende Beitrag des Bundes von voraussichtlich Fr. 179'000.-- wird über das Konto 2225.372.72 (Unterkonto 102, Waldwiederherstellung) ausgerichtet. Der Eingang der durchlaufenden Bundesbeiträge wird über das Konto 2225.470.00 ausgewiesen. |
| 6. | Die Ziffern 1 und 4 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Abs. 1 Lit. b der Kantonsverfassung (SGS 100) in Ergänzung durch § 26 Abs. 6 des Finanzhaushaltsgesetzes (SGS 310) der fakultativen Volksabstimmung. |
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