Vorlage an den Landrat


11. Folgekosten

11.1 Auswirkungen des Einstandortbetriebs im Neubau ab Ende 2009


Der künftige Betrieb des UKBB im Neubau an der Schanzenstrasse in Basel wird sich positiv auszeichnen durch

Die Mehraufwendungen im baulichen Bereich werden kompensiert durch erhebliche Minderaufwendungen bei den Personalkosten. Nicht bezifferbar sind die zu erwartenden positiven Auswirkungen auf das interne Arbeitsklima und die Qualitätssteigerung dank besseren internen Abläufen, die sich durch den Einstandort einstellen werden (vgl. Ausführungen unter Ziff.11.4).




11.2 Personelle Folgekosten UKBB


11.2.1 Einsparungen auf Grund des Einstandortbetriebs


Durch den Einstandortbetrieb wird sich der Personalbestand gemäss heutiger Einschätzung im Vergleich zum heutigen Betrieb mit mehreren Standorten um ca. 66 Stellen reduzieren. Als Folge davon werden sich die Personalkosten um CHF 7,16 Mio. pro Jahr reduzieren. Im Detail verteilt sich die Personalreduktion wie folgt über die verschiedenen Berufsgruppen und Bereiche:


Ärzte und Ärztinnen:
Wegfall der 2. Notfallstation, Wegfall mehrerer Standorte für Radiologie, Neonatologie, Neuropädiatrie, Aufhebung der Trennung Tageschirurgie / Chirurgie

Pflege:
Optimale Stationsgrössen, weniger Stationen, Wegfall der 2. Notfallstation

Übriges Personal:
Porte und Aufnahmebüro, Personalwesen, Therapien, Sekretariate




11.2.2 Einsparungen auf Grund der Kooperationen mit dem USB


Der Personalabbau auf Grund der Kooperationen mit dem USB wird wie unter Ziff. 5.3 bereits erwähnt auf 41 Stellen geschätzt. Daraus resultiert eine geschätzte Kosteneinsparung von CHF 4,1 Mio. pro Jahr.




11.2.3 Gesamte Kosteneinsparung im Personalbereich


Insgesamt wird sich die Reduktion des Personalbestandes auf rund 107 Stellen belaufen, 66 Stellen auf Grund der Zusammenführung der Standorte Römergasse und Bruderholz und 41 Stellen auf Grund der Kooperationen mit dem USB. Die Personalkosten werden dadurch um CHF 11,26 Mio. pro Jahr sinken.


Ein Teil des Personalabbaus wird einerseits durch die übliche Fluktuation aufgefangen, andererseits könnte das Personal aus gewissen Kooperationsbereichen wie Labor, Technischem Dienst usw. teilweise vom USB übernommen werden. Nichtsdestotrotz wird sich kaum verhindern lassen, dass beim Bezug des Neubaus einige Mitarbeitende ohne Stelle sein werden. Deshalb wird es notwendig sein, dass noch vor dem Bezug des Neubaus adäquate Regelungen und Lösungen für die individuelle Unterstützung dieser Mitarbeitenden erarbeitet werden.




11.3 Bauliche Folgekosten UKBB


Künftig bezahlt das UKBB für den Neubau eine Miete an die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in deren Rolle als Eigentümer und Finanzierer des Neubaus. Hinzu kommen noch Baurechtszinsen für die Arealnutzung.


Anhand der nachstehenden Aufstellung werden die zu erwartenden jährlichen baulichen Folgekosten (Periodenkosten) für die Investition von CHF 117,346 Mio. für das Gebäude (ohne Berücksichtigung der Betriebseinrichtungen und Mobilien von 18,554 Mio. sowie der Reserven von 11,7 Mio.) dargestellt:

Um die künftigen Aufwendungen mit der heutigen Situation vergleichen zu können, sind die aktuellen Mietzinsaufwendungen und der aktuelle Aufwand für Unterhalt und Nebenkosten in Abzug zu bringen. Das UKBB zahlt heute einen jährlichen Mietzinsaufwand von CHF 2'665'000.- (am Standort Römergasse CHF 585'000.- und am Standort Bruderholz CHF 2'080'000.-) und einen jährlichen Aufwand für Unterhalt und Nebenkosten von CHF 1'200'000.-. Daraus resultieren folgende jährliche Mehraufwendungen:

Es ist zu beachten, dass der Vergleich der baulichen Folgekosten des Neubaus UKBB mit den heutigen Kosten nur beschränkt zulässig ist. Insbesondere der Mietaufwand von CHF 585'000.- am Standort Römergasse ist im Verhältnis zum gesamten zur Verfügung stehenden Raum von rund 12'450 m2 HNF sehr tief. Da es sich um eine alte Anlage handelt und die technische Nutzungsdauer abgelaufen ist, entfallen die Abschreibungen und Zinskosten der Bauten und es wird wenig in den Unterhalt investiert.




11.4 Gesamte Folgekosten


Mit folgenden geschätzten jährlichen Mehr- oder Minderaufwendungen gegenüber heute ist auf Grund des aktuellen Kenntnisstandes für das UKBB zu rechnen:

Gemäss heutigen Schätzungen werden die Betriebskosten des UKBB nach Bezug des Neubaus tiefer als heute sein. Die Mehraufwendungen auf Grund des Neubaus (inkl. Betriebseinrichtungen und Moblilien) werden klar kompensiert durch erhebliche Einsparungen im Personalbereich.


Schwierig ist aus heutiger Sicht die künftige Entwicklung der Betriebserlöse zu prognostizieren. Tendenziell werden die künftigen Betriebserlöse im Vergleich zu aktuellen Werten tiefer sein, da in der stationären Versorgung durch die Reduktion des Bettenangebots mit weniger Fällen und Pflegetagen gerechnet werden muss. Dies wird teilweise kompensiert werden können durch eine höhere Leistungserbringung in den teilstationären und ambulanten Versorgungsbereichen.




11.5 Folgen für die jetzigen Standorte


Am Standort Bruderholz wird ab Ende 2009 der heutige Leistungseinkauf des UKBB am Kantonsspital Bruderholz (KSB) gemäss Kooperationsvertrag wegfallen. Im Jahre 2004 hat das UKBB Leistungen für rund CHF 5,1 Mio. beim KSB eingekauft. Dafür werden künftig beim KSB auch Aufwendungen in annähernd gleichem Umfang entfallen. Ausserdem werden für das KSB die Mieteinnahmen für die Personalwohnsiedlung in der Höhe von CHF 280'000.-- pro Jahr nicht mehr fliessen.


Die getätigten Investitionen in den Jahren 1999 und 2000 anlässlich der Gründung des UKBB am Standort Bruderholz beliefen sich auf CHF 6,162 Mio., aufgeteilt in Operationstrakt 45 %, Kinderklinik 47 % und Verwaltung 8 %. Die medizinischen Apparate und Anlagen sowie die medizinischen Einrichtungen und Ausstattungen wurden durch das UKBB finanziert. Die Positionen Operationstrakt und Kinderklinik werden auf 20 Jahre, der Teil Verwaltung auf 30 Jahren abgeschrieben. Per Ende 2009 wird ein buchhalterischer Restwert der Investitionen von ca. CHF 3.1 Mio. vorliegen. Der Operationstrakt und die Verwaltungsräume können nach dem Auszug des UKBB durch das KSB genutzt werden. Anders sieht es aus bezüglich des Gebäudes der Kinderklinik, da es spezifisch auf die Bedürfnisse als Kinderklinik ausgerichtet ist. Deshalb sind die in den Jahren 1999 und 2000 aufgewendeten rund CHF 3 Mio. für den Umbau der Kinderklinik per Ende 2009 vorzeitig vollständig innert 10 Jahren (anstatt 20 Jahren) abzuschreiben. Dies wird sich in einem höheren Mietaufwand für das UKBB am Standort Bruderholz in den Jahren 2007 bis 2009 auswirken.


Am Standort Römergasse soll die Liegenschaft künftig nicht mehr als Spital genutzt werden. Entsprechend wird heute der Unterhalt auf ein absolutes Minimum eingeschränkt. Das Gebäude ist buchhalterisch bereits vollständig abgeschrieben. Für die Zukunft steht an diesem Standort eine Wohnnutzung im Vordergrund.




11.6 Finanzierungszahlen zum Projekt UKBB nach FHG § 35


Auswirkungen auf die Nettoinvestitionen
Im Investitionsprogramm 2003-2013 wurden CHF 77,3 Mio. (statt CHF 74,65 Mio.) für die Realisierung dieses Projektes vorgesehen. Die benötigten Finanzmittel werden aus dem Finanzierungsfond für Anlagen von regionaler Bedeutung einfliessen. Das Investitionsprogramm wird somit in den folgenden Jahren entlastet.


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Auswirkungen auf den Finanzplan
Die Staatsrechnung wird nicht belastet.


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Fussnote:


13 Gemäss verbindlicher Regelung von H+ (Verband der Spitäler der Schweiz) sind Spitalgebäude mit einem linearen Satz von 3% pro Jahr abzuschreiben.