Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Gymnasium Oberwil Mediothek, Umbau und Sanierung; Baukreditvorlage | |
| vom: | 16. August 2005 | |
| Nr.: | 2005-214 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
6. Umsetzung der Auflagen aus der Projektierungsvorlage
Die Auflagen aus der Projektierungsvorlage (Kapitel 3.3.) wurden geprüft und umgesetzt. Nachfolgend werden die Massnahmen erläutert oder es wird zur besseren Auffindbarkeit auf die entsprechenden Kapitel verwiesen.
| - | Mit den vorhandenen Geldern soll möglichst viel Raum abgedeckt werden können.
Mit der nochmaligen Überprüfung und Hinterfragung der Grundsatzentscheide betreffend Bedarf, Konzept und Nutzen wurden die Rahmenbedingungen definitiv festgelegt. Innerhalb dieser Bedingungen wurde versucht, auf Unnötiges zu verzichten. Standards wurden auf die verschiedenen Gebäudeteile und Anforderungen abgestimmt und dem bestehenden, zum Teil eher bescheidenen, Niveau angepasst. Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit wurden jedoch immer in die Beurteilung miteinbezogen. Im Bereich des Foyers und der Mediothek wurde auch die zentrale öffentliche Lage und die grosse Bedeutung für den Gesamtbetrieb der Schule gewertet. |
| - | In der Baukreditvorlage soll eine Etappierung vorgeschlagen werden. Daraus soll eine Etappierungsempfehlung abgeleitet werden.
Vgl. Kapitel 5.10. Seite 13 |
| - | Das mögliche Sparpotential soll anhand von Standards und Etappierung aufgezeigt werden.
Vgl. Kapitel 5.10. und 5.12. Seiten 13 bis 15 |
| - | Alle Abklärungen sollen im Bauprojekt lückenlos gemacht werden.
Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Abklärungen war als Vorgabe für alle Planer und Beteiligte gegeben und wurde wiederholt kommuniziert. Die für diese Phase machbaren und im Resultat aufschlussreichen Abklärungen wurden gemacht. Das ganze Kapitel 5 (Seiten 8 bis 16) beinhaltet diese Abklärungen. |
| - | Es soll ausgewiesen werden, was Erhalt und was neuer Raum ist.
Grundsätzlich sind die Mediothek, der Anbau an Trakt 2, Lift und Fluchttreppe sowie die Überdachungen Neubauteile. Bei allen andern Eingriffen handelt es sich um Erhalt. (vgl. Situation Seite 3 und Pläne Seiten 17 bis 26) |
| - | Varianten für die Behindertengängigkeit sollen aufgezeigt werden (Personenlift, Treppenlift).
Vgl. Kapitel 5.3. Seite 9 |
| - | Das Optimierungspotential des Brandschutzkonzepts soll aufgezeigt werden.
Vgl. Kapitel 5.8. Seite 12 |
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