Vorlage an den Landrat


Einleitung

1.1 Auftrag


Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat auftragsgemäss seinen Amtsbericht für das Jahr 2004. Gemäss § 67 Absatz 1 Buchstabe a der Kantonsverfassung genehmigt der Landrat die jährlichen Amtsberichte des Regierungsrates.




1.2 Übersicht


Der Vergleich mit dem Jahresprogramm 2004 zeigt, dass nicht alle der gesetzten Ziele und Absichten umgesetzt werden konnten. Es ist aber festzustellen, dass die meisten Vorhaben programmgemäss in Angriff genommen, weitergeführt oder abgeschlossen werden konnten. Verzögerungen haben sich vor allem in der Vorbereitung verschiedener Gesetzesvorlagen ergeben. Verschiebungen oder Sistierungen von Projekten sind häufig aus finanziellen Gründen (als Sparmassnahme) erfolgt. Bei einzelnen Direktionen sind neue Programmpunkte und / oder Massnahmen dazugekommen. Diese sind mit dem Vermerk "neu" gekennzeichnet worden (und in der elektronischen Version zusätzlich gelb markiert).


Für die Details wird auf die folgenden direktionsweise gegliederten Rechenschaftsberichte hingewiesen. Der Amtsbericht 2004 ist wiederum federführend von der Finanz- und Kirchendirektion betreut worden, die sich bei den vier anderen Direktionen und der Landeskanzlei für die gute und speditive Zusammenarbeit bedankt.




1.3 Anhänge


Anhang 1 [PDF] umfasst


Anhang 2 [PDF] gibt einen Überblick über den Stand der Bearbeitung der kantonalen Volksinitiativen.



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