Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Ausbau der Abwasserreinigungsanlage in der Gemeinde Liesberg (ARA Liesberg) | |
| vom: | 1. Februar 2005 | |
| Nr.: | 2005-034 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Lösungsmöglichkeiten
Für die Sanierung der ARA Liesberg gibt es grundsätzlich 3 Varianten:
| - | Ableitung zur ARA Zwingen (Anlage des Zweckverbandes Laufental-Lüsseltal) |
| - | Neubau der ARA Liesberg (Eine Teilsanierung der Anlage ist aufgrund der ungenügenden Volumen der Becken nicht möglich). |
| - | Verschieben der Sanierung |
Für die beiden Varianten Ableitung auf die ARA Zwingen und Neubau der ARA Liesberg wurde ein Vorprojekt erarbeitet.
5.1 Ableitung
Grafik: Abb. 2 Ableitung zur ARA Zwingen
Die Ableitung des Abwassers auf die ARA Zwingen bedingt folgende Neuinvestitionen:
| - | Pumpwerk |
| - | Kanal von der bestehenden ARA Liesberg bis Station Bärschwil, Länge 2.5km |
| - | Kanalteilstückes zwischen Station Bärschwil und Laufen, Länge von 1km. |
Bei der Variante Ableitung zur ARA Zwingen tritt die Gemeinde Liesberg dem Abwasserverband Laufen-Lützeltal bei und kauft sich entsprechend dem Abwasseranteil ein.
5.2 Abwasserreinigung vor Ort
Bei dieser Variante wird die Anlage auf dem heutigen Areal komplett neu erstellt. Das Konzept ist im Kap. 6 beschrieben. Damit die Abwasserreinigung auch während der Bauphase aufrecht erhalten bleibt, erfolgt der Bau in Etappen, d.h. die neuen Anlagenteile müssen jeweils erstellt sein, bevor die entsprechenden alten Anlageteile ausser Betrieb genommen werden.
5.3 Folgen einer Verschiebung der Sanierung
Eine Verschiebung der Sanierung der ARA Liesberg würde sich folgendermassen auswirken:
| - | Die gesetzlichen Forderungen werden weiterhin nicht erfüllt. |
| - | Wegen des desolaten Zustandes der maschinellen Einrichtungen besteht das Risiko eines Ausfalles der ARA. Dies hätte zur Folge dass das Abwasser über länger Zeit ungereinigt in die Birs fliessen würde. |
| - | Höhere Betriebs- und Unterhaltskosten. |
5.4 Fazit
Bei beiden Varianten ist im Vorprojekt ein Mischwasserbecken auf dem Areal der bestehenden ARA Liesberg enthalten.
Auf Basis der vorliegenden Vorprojekte wurde ein Jahreskostenvergleich zu den beiden Varianten erstellt. Die Jahreskosten setzen sich für beide Varianten aus Kapitaldienst- plus Betriebskosten und für die Variante Ableitung zusätzlich noch aus dem Einkauf in den Verband zusammen. Die Jahrskosten sind bei beiden Varianten praktisch gleich hoch (ca. Fr. 500'000.-). Bei der Variante Neubau ARA Liesberg profitiert die Gemeinde Liesberg vom Solidaritätsprinzip im Kanton. Das Solidaritätsprinzip bewirkt, dass die Kosten sämtlicher vom AIB geführten Anlagen zusammengefasst werden. Geteilt durch die Gesamtmenge Trinkwasserverbrauch, ergeben sich so für die Abwasserbehandlung zur Zeit die spezifischen Kosten von Fr. 1.75 pro m3 Trinkwasser. Die grösseren, spezifisch günstigeren Anlagen helfen mit, die kleineren, spezifisch teureren Anlagen zu finanzieren. Bei der Variante Ableitung bezahlt die Gemeinde die gesamten anfallenden Jahreskosten, was zu spezifischen Kosten führt, welche gegenüber der Variante Neubau ARA Liesberg in etwa doppelter Höhe liegen. Aus diesem Grunde gibt die Gemeinde Liesberg - nachdem sie über die beiden Varianten orientiert wurde - einem Neubau der ARA Liesberg den Vorzug. Die beiden Varianten Ausbau der Anlage vor Ort und Ableitung zur ARA Zwingen sind bezüglich Nachhaltigkeit in etwa gleichwertig.
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