Vorlage an den Landrat


4. Rechtliches

Der Sonnenhalde-Vertrag ist vom Regierungsrat endgültig abzuschliessen. Es handelt sich nicht um einen Staatsvertrag sondern schlicht um eine Verwaltungsvereinbarung mit einem privaten Partner. Der Landrat muss somit den Vertrag nicht genehmigen. Er hat jedoch die finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu beschliessen. Vorbehalten bleibt das fakultative Finanzreferendum gegen den vom Landrat beschlossenen Verpflichtungskredit.




5. Der Verpflichtungskredit


Der Vertrag wird auf zwei Jahre abgeschlossen. Mit dem Jahreshöchstbetrag in § 3 Abs. 1 ergibt das die Summe von Fr. 1'500'000.--, die vom Landrat als Verpflichtungskredit beschlossen werden muss. Dieser ist budgetiert. Der Neue Finanzausgleich Bund/Kantone (NFA) und dieser Verpflichtungskredit sind ohne gegenseitige Auswirkung.




6. Beziehung zum Jahresprogramm 2004 des Regierungsrates


Die Fortführung des Vertrages ist aufgrund des überraschenden Scheiterns der zweiten Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes am 17. Dezember 2003 nicht im Jahresprogramm 2004 aufgeführt.




7. Parlamentarischer Auftrag


Es liegt kein parlamentarischer Auftrag vor.




8. Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat gemäss beigelegtem Entwurf eines Landratsbeschlusses betreffend Verpflichtungskredit für die Jahre 2005 und 2006 aus dem Sonnenhalde-Vertrag zu beschliessen.




Liestal, 19. Oktober 2004


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin



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