Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Verjährte Gemeindesteuerforderungen; Entschädigung durch den Kanton | |
| vom: | 19. Oktober 2004 | |
| Nr.: | 2004-261 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
6. Vereinbarung mit Gemeinden
Wie bereits unter Ziffer 3 erwähnt worden ist, strebt der Regierungsrat zum Wohle des Verhältnisses zwischen Kanton und Gemeinden eine aussergerichtliche Lösung an. Die Finanz- und Kirchendirektion hat daher mit den betroffenen Gemeinden eine Vereinbarung abgeschlossen, wie sie am Beispiel der Einwohnergemeinde Brislach aus der Beilage ersichtlich ist. Alle Gemeinden haben der Vereinbarung zugestimmt.
Im Wesentlichen ist darin festgehalten, dass die Finanz- und Kirchendirektion die Einwohnergemeinden für ihren Einnahmenausfall entschädigt. Die Entschädigung ist dabei innerhalb von 30 Tagen nach Zustimmung durch den Landrat zu überweisen. Die zu überweisenden Beträge sind nicht zu verzinsen, und die Gemeinden verzichten auf die Geltendmachung ihrer Forderungen auf dem Gerichtsweg. Die Vereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Landrat.
Mit der vorliegenden Vorlage beantragt der Regierungsrat diese Zustimmung. Innerhalb der genannten Frist sind dann bei Zustimmung die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Beträge an die Gemeinden zu überweisen.
Tabelle 2: Übersicht der zu entschädigenden Beträge je Gemeinde
| Gemeinde | Total in Fr. |
| Blauen | 0.00 |
| Brislach | 3'005.35 |
| Burg | 2'512.55 |
| Dittingen | 18'328.35 |
| Duggingen | 11'673.90 |
| Grellingen | 24'684.40 |
| Laufen | 219'729.45 |
| Liesberg | 5'532.55 |
| Nenzlingen | 12'352.35 |
| Roggenburg | 0.00 |
| Röschenz | 11'295.95 |
| Wahlen | 16'836.80 |
| Zwingen | 27'211.00 |
| Total | 353'162.65 |
Aus heutiger Sicht sind keine weiteren Verjährungsfälle mehr zu erwarten, und es sollte sich beim Totalbetrag von Fr. 353'162.65 um den letztendlich zu begleichenden Schaden handeln. Es kann bei den aktuell noch in Betrieb stehenden EDV-Programmen aber nicht ausgeschlossen werden, dass trotz diverser Tests und Kontrollen noch vereinzelte Fälle zum Vorschein kommen. Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Landrat, bis zum Gesamtbetrag von Fr. 50'000.-- allfällig noch auftauchende Fälle direkt erledigen zu können. Selbstverständlich würde über solche Zusatzzahlungen dem Landrat berichtet.
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