Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Postulat 2003/202 vom 18. September 2003 von Dieter Völlmin und 34 MitunterzeichnerInnen, betreffend Verkehrssicherheit durch Verkehrserziehung | |
| vom: | 12. Oktober 2004 | |
| Nr.: | 2004-252 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Was machen andere Kantone?
Aargau
Im Kanton Aargau beschränkt sich der Verkehrsunterricht auf jeweils eine Doppellektion im Kindergarten und in der 1. bis 5. Klasse. In der Oberstufe werden Klassen nur in seltenen Fällen und auf Anfrage besucht.
Bern
Hier werden die Kindergärten und Primarschulen bis und mit 6. Klasse jährlich mindestens einmal besucht. In städtischen Gebieten können die gleichen Klassen sogar bis dreimal geschult werden. Die Schülerinnen und Schüler absolvieren in der 6. Klasse eine Radfahrerprüfung. Ein Verkehrsinstruktor betreut rund 160 Klassen.
Stadt Bern
Die Kindergärten und Primarschulen von der 1. bis 5. Klasse werden einmal jährlich in einer Doppellektion unterrichtet. Die Klassen der Oberstufe werden auch hier nur selten und auf Anfrage besucht.
Basel
In Basel werden die SchülerInnen des Kindergartens bis zur 3. Klasse einmal jährlich in einer Doppellektion besucht und unterrichtet. Die 4. und 5. Klassen besuchen den Verkehrsgarten. Die Besuche der 6. Klasse befinden sich erst im Aufbau. Die 7. - 9. Klassen werden im Rahmen einer Projektwoche besucht.
Aus dieser Zusammenstellung geht klar hervor, dass der Kanton Basel-Landschaft bereits heute einen sehr hohen Standard bei der Verkehrsschulung pflegt.
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