Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Titel: | Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an den Ausbau der Regio-S-Bahn Basel 2005 | |
| vom: | 21. September 2004 | |
| Nr.: | 2004-238 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
9. Parlamentarische Vorstösse
Postulat 1989/318 der FDP-Fraktion vom 14. Dezember 1989 betreffend "Rasche etappenweise Realisierung der Regio-S-Bahn"
Das Postulat kann als erfüllt abgeschrieben werden. Die im Postulat angesprochene Koordination der S-Bahn-Angebote ist gewährleistet, indem die SBB neben den schweizerischen Linien des Personennahverkehrs sowohl die Durchmesserlinie S1 Frick/Laufenburg - Mulhouse (Grüne Linie) als auch die S6 Zell i.W. - Basel Badischer Bahnhof (Rote Linie) betreibt. Eine Weiterführung der S6 als Durchmesserlinie über den Bahnhof Basel SBB ins Ergolztal wird angestrebt. Nach Realisierung der Bahnhofanpassungen wird die SBB auf allen Linien Leichtfahrzeuge desselben Typs (FLIRT, GTW 2/6) einsetzen. Das Netz der Regio-S-Bahn wird etappenweise gemäss dem Linienplan (vgl. Abschnitt 4.1) realisiert.
Das Postulat 1999/189 der FDP-Fraktion vom 16. September 1999 betreffend "Zukunftsgerichteter, attraktiver und kostengünstiger öffentlicher Verkehr Nordwestschweiz"
Das Postulat kann als erfüllt abgeschrieben werden. Die SBB hat in den vergangenen Jahren beträchtliche Produktivitätsfortschritte realisiert. Sie hat auf den unseren Kanton betreffenden Hauptlinien den durchgehenden Halbstundentakt eingeführt. Sofern alle Kantone den Parlamentsvorlagen für die Regio-S-Bahn 2005 zustimmen, wird die SBB Leichtfahrzeuge einsetzen. Die im Postulat als beispielhaft erwähnte Mittelthurgaubahn (MThB) ist inzwischen in der THURBO (mit massgeblicher Beteiligung der SBB) aufgegangen. Im Sinne der Planungssicherheit bei der SBB und der Trasseesicherheit bei den Kantonen (knappe Schienenkapazität für die S1 und S3) liegt es für beide Parteien im gegenseitigen Interesse, eine mittelfristige Vereinbarung über den Betrieb zu treffen. Allerdings ist eine Vereinbarung zwischen dem Kanton und der SBB, welche den Kanton länger als vier Jahre binden würde, bei der gegebenen Gesetzeslage (öVG, Genereller Leistungsauftrag) nicht möglich. Für die Bahnunternehmen, welche ihre Investitionsmassnahmen längerfristig disponieren müssen, ist diese Situation unbefriedigend. Anlässlich der nächsten Revision des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs wird dieses Anliegen geprüft werden.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 21. September 2004
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin
- Übersichtskarten zu den einzelnen Haltepunkten
- Vereinbarung über den Betrieb der Regio-S-Bahn Basel 2005
Back to Top