Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Titel: | Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Tram- und Busdepoterweiterung Hüslimatt der BLT Baselland Transport AG, Oberwil | |
| vom: | 21. September 2004 | |
| Nr.: | 2004-233 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
7. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Das Bundesamt für Verkehr hält fest, dass für Investitionen, welche nicht der Sparte "Infrastruktur" zugeordnet werden können gemäss Art. 26 Abs. 2 der Verordnung über Abgeltung, Darlehen und Finanzhilfe nach Eisenbahngesetz ein rückzahlbares Darlehen gewährt werden kann. Zudem erinnert das Bundesamt daran, das es nur Darlehensbeiträge leisten kann, welche dem abgeltungsberechtigten Teil des Angebots zugute kommen. Das Bundesamt bestätigt, dass voraussichtlich nach 2006 die Finanzierung von Investitionen in die Schienennetze neu geregelt und der bisherige Rahmenkredit durch ein anderes Finanzierungskonzept ersetzt wird. Der Bund sehe vor, allfällige Aufwändungen nach Inkrafttreten der Bahnreform 2 im Rahmen einer Nachfolgefinanzierung zum 8. Rahmenkredit aufzunehmen, wobei die Beschlüsse zur Gesetzgebung für diese Nachfolgefinanzierung vorbehalten bleiben.
Der Kanton Basel-Stadt hat keinen grundsätzlichen Einwand gegen den Vernehmlassungsentwurf zum neuen Tram- und Busdepot Hüslimatt.
Der Kanton Solothurn begrüsst das Projekt grundsätzlich. Er stellt aber fest, dass der Objektkredit viel höher sei als ursprünglich von der BLT angemeldet. Angesichts dieser Ausgangslage könne der Kanton Solothurn dem Projektbeitrag nur unter dem Vorbehalt zustimmen, dass der Kantonsrat die zusätzlich erforderlichen Mittel mit einem Nachtrag zum Verpflichtungskredit bewilligt.
Die Gemeinde Oberwil ist mit der Depoterweiterung im vorgesehenen Rahmen einverstanden. Die Gemeindeversammlung habe der Abtretung der Depotstrasse zugestimmt, welche für die Projektrealisierung notwendig ist; die notwendigen weiteren Schritte seien eingeleitet. Einige offene Punkte des Projekts sollen mittels Vereinbarung zwischen der BLT und der Gemeinde geregelt werden. Der Gemeinderat hofft, dass mit dem Ausbau des Depots die in Aussicht gestellte Erhöhung der Frequenz des Trambetriebs im Leimental ermöglicht wird.
Die zuständige Fachstelle der Bau- und Umweltschutzdirektion und die BLT Baselland Transport AG haben die Landratvorlage in enger Zusammenarbeit vorbereitet. Die BLT Baselland Transport AG benutzt die Gelegenheit der Vernehmlassung für letzte redaktionelle Korrekturen im technischen Bereich der Vorlage. Zusätzlich bittet die Unternehmung um Darstellung ihrer Abklärungen hinsichtlich des Depotstandorts (in Abschnitt 3.3 berücksichtigt).
Fortsetzung >>>
Back to Top