Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Öffentliches Beschaffungswesen: Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 IVÖB 2 | |
| vom: | 14. September 2004 | |
| Nr.: | 2004-230 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
8. Vernehmlassung
Die Vernehmlassung ist nun abgeschlossen. Aufgrund der eingetroffenen Stellungnahmen wird der Beitritt zur IVÖB 2 allerwärts begrüsst. Am Vernehmlassungsverfahren haben sich beteiligt:
| 33 | Gemeinden |
| 3 | Parteien: CVP, FDP und SVP |
| 4 | Verbände: Bauunternehmer der Region Basel, Handelskammer beider Basel, Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und Wirtschaftskammer KMU |
| 5 | 'Diverse': Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV), Basellandschaftliche Pensionskasse (BL PK), Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko), Hard-wasser AG, Kraftwerk Birsfelden AG |
| sowie: | verwaltungsintern Direktionen und deren Dienststellen und Rechtsdienst des Regierungsrates. |
Von den 33 Gemeinden verzichten vier explizit auf eine Stellungnahme, zwei nehmen die Vorlage ohne weitere Bemerkungen zustimmend zur Kenntnis, eine Gemeinde begrüsst explizit den Beitritt zur IVÖB2 und deponiert zusätzliche Anregungen (ausserhalb des Inhalts der IVÖB); die restlichen Gemeinden schliessen sich (der Vorlage zustimmend) der Stellungnahmen des VBLG an, mit oder ohne zusätzlichen Anregungen (ausserhalb des Inhalts der IVÖB).
Alle drei Parteien stimmen dem Beitritt zur IVÖB 2 zu, wollen diesen sogar möglichst rasch abgewickelt sehen und wollen die Anhebung der Schwellenwerte in der Beschaffungsverordnung auf das nach IVÖB 2 zulässige Mass gleichzeitig realisiert sehen. Die CVP schliesslich regt eine weitere Gesetzesänderung an: Der Bergriff wirtschaftlich günstigstes Angebot (BeGe §26 Abs. 1) könne falsch verstanden werden und sollte somit korrigiert werden. Dieses Anliegen steht allerdings der Formulierung der IVÖB entgegen (Art. 13 Ziffer f), welche genau diese Formulierung verwendet.
Auch bei allen vier Verbänden ist der Beitritt zur IVÖB 2 völlig unbestritten: dieser wird gar rasch gefordert. Selbstverständlich wird der Anregung nachgekommen, dass die Liste der bereits beigetretenen Kantone aktualisiert wird. Einhellig wird erwartet, dass in der Schweiz einheitliche Schwellenwerte gelten und der Kanton Basel-Landschaft somit jene nach IVÖB 2 erlaubten Werte übernimmt. Schliesslich werden von den Bauunternehmern der Region Basel sowie von der Wirtschaftskammer KMU einige Anregungen vorgebracht, welche ausserhalb des direkten Regelungsbereiches der IVÖB, allerdings entgegen den Grundsätzen aus Beschaffungsgesetz, Finanzhaushaltsgesetz und IVÖB die Wettbewerbskomponente bei den Beschaffungsverfahren drosseln will.
Von den ' Diversen' verzichten Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV), Basellandschaftliche Pensionskasse (BL PK) und Kraftwerk Birsfelden AG auf Stellungnahmen, die Hardwasser AG begrüsst den Beitritt zur IVÖB 2 und die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) bestätigt schliesslich, dass die Vorlage keine kritischen Aussagen enthält und verleiht der Hoffnung auf baldigen Beitritt Ausdruck.
Insgesamt scheint man überwiegend befriedigt von der Tatsache, dass im Gesetz keine Anpassungen vorgenommen werden müssen, weil unser kantonales Beschaffungsgesetz die Änderungen von der IVÖB 1 zur IVÖB 2 bereits enthält.
Von vielen Vernehmlassungsteilnehmenden wird eine rasche Anhebung der Schwellenwerte zwischen dem freihändigen Verfahren und dem Einladungsverfahren auf das in der IVÖB 2 vorgeschlagene Niveau vorgeschlagen, ja von einigen gar gefordert. Es wird klar zum Ausdruck gebracht, dass das regionale und lokale Gewerbe weniger als bisher dem (freien oder auch nur beschränkten) Wettbewerb ausgesetzt sein soll.
Anlässlich der Pressekonferenz der Bau- und Umweltschutzdirektion betreffend Beschaffungswesen vom 20. August 2004 wurde dargelegt, dass eine Reihe aus den weiteren Anliegen ausserhalb des Regelungsbereiches der IVÖB vom Regierungsrat bereits umgesetzt wurden.
Gestützt auf den vorstehenden Bericht beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 14. September 2004
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin
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