Vorlage an den Landrat


Entwurf

Änderung des Bildungsgesetzes (SGS 640)


vom


1. Das Bildungsgesetz wird wie folgt geändert:


§ 53 Aufgaben des Kantons


1 Der Kanton hat auf der Tertiärstufe folgende Aufgaben:
a. er sichert den Studierenden den Zugang zur tertiären Ausbildung;
b. er führt auf der Grundlage eines Vertrages mit den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Solothurn die Fachhochschule Nordwestschweiz;
c. er beteiligt sich durch einen Vertrag an der Universität Basel bis hin zur gemeinsamen Trägerschaft;
d. er bildet auf der Grundlage eines Vertrages mit den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Solothurn Lehrerinnen und Lehrer aus.


2. Die Änderung tritt mit Inkrafttreten des Vertrages über die Fachhochschule Nordwestschweiz in Kraft.



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