Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Rechtsgültigkeit der formulierten Verfassungsinitiative zur Reduktion der Regelungsdichte und zum Abbau der administrativen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); KMU-Förderungsinitiative | |
| vom: | 23. März 2004 | |
| Nr.: | 2004-083 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Formulierte Verfassungsinitiative (KMU-Förderungsinitiative)
zur Reduktion der Regelungsdichte und zum Abbau der administrativen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
| Publikation der Vorprüfung | Eingereicht
am |
Zustandegekommen
(Publikation) |
| 18. September 2003 | 4. November 2003 | 8. Januar 2004 |
Die Initiative hat folgenden Wortlaut:
Verfassungsinitiative zur Reduktion der Regelungsdichte und zum Abbau der administrativen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
(KMU Förderungsinitiative)
Die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Landschaft stimmberechtigten Personen, stellen, gestützt auf § 28 Absätze 1 und 2 der Kantonsverfassung, das folgende formulierte Begehren:
Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 (Änderung von…..)
I. Die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 wird wie folgt geändert:
§ 121 Abs. 4 (neu)
4 Der Kanton trifft Massnahmen, um die Regelungsdichte und die administrative Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), insbesondere für die Kleinst- und Kleinunternehmen, so gering wie möglich zu halten. Das Nähere regelt das Gesetz.
II. Diese Änderung bedarf der Gewährleistung durch die Bundesversammlung.
III. Diese Änderung tritt am Tage nach der Volksabstimmung in Kraft.
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