Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald: Fortführung für die Jahre 2004 - 2008; Verpflichtungskredit | |
| vom: | 18. Mai 2004 | |
| Nr.: | 2004-123 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Begründung / Bedarf
3.1. Einbindung in Planung / Projekt / Konzept
Naturschutz im Wald ist ein konzeptionelles Ziel. Er wurzelt in der Erkenntnis, dass auch der Wald bei uns nicht a priori 'Natur pur' ist. Wald heisst auch Waldwirtschaft, Waldnutzung, Kulturlandschaft, Erholung und Freizeit im Wald - alles Funktionen, die auf die natürliche Vielfalt bereichernd, oft aber auch verarmend wirken können. Vielfach sind bestimmte Waldnutzungsformen Voraussetzung überhaupt, um spezifische Tier- und Pflanzengemeinschaften erst entstehen zu lassen. (8)
Der Naturschutz stellt sich vollumfänglich hinter diese gleichgewichtige Vielfalt von Waldfunktionen. Namentlich sieht er in der naturnahen Waldbewirtschaftung einen unschätzbaren Beitrag zur nachhaltigen Produktion und Nutzung des ökologisch wertvollen Rohstoffes Holz, und dies unter lokaler Wertschöpfung. Ebenso hoch ist die soziale Funktion des Waldes als naturnaher Erholungsraum zu gewichten.
Naturschutz im Wald strebt den Schutz und die Pflege der für die Tier- und Pflanzenwelt wertvollsten Waldbestände an: Den Schutz, um Gefährdungen präventiv oder reaktiv zu begegnen; die Pflege, um den biologischen Wert mit gezielten Massnahmen zu erhalten oder zu steigern.
Diese Zwillingsstrategie ist bewährt. Sie zieht sich wie ein roter Faden durch alle bisherigen Naturschutzkonzepte und -programme. Davon sind namentlich zu nennen:
| - | Kantonales Natur- und Landschaftsschutzkonzept 1992: Mit Beschluss Nr. 576 vom 30. März 1992 hatte der Landrat des Kantons Basel-Landschaft das kantonale Natur- und Landschaftsschutzkonzept zustimmend zur Kenntnis genommen und den Regierungsrat beauftragt, ihm für die zu treffenden Naturschutzmassnahmen die erforderlichen Einzelvorlagen zu unterbreiten. Im zugehörigen Massnahmenkatalog ist u.a. der Naturschutz im Wald detailliert aufgeführt. |
| - | Verpflichtungskredit zur Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald für die Jahre 1998 - 2002: Mit Beschluss Nr. 1377 vom 2. April 1998 bewilligte der Landrat einen Verpflichtungskredit von insgesamt Fr. 5'500'000.-- zur Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald. Dieser Kredit steht in direktem Bezug zum kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkonzept (vgl. auch Kap. 5.2.). |
| - | Bericht über den Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes 1992 - 1996 und Massnahmenpaket 2000 - 2004: Mit Beschluss Nr. 2012 vom 24. Juni 1999 hat der Landrat von diesem Bericht sowie dem zugehörigen Massnahmenpaket 2000 - 2004 zustimmend Kenntnis genommen und den Regierungsrat erneut beauftragt, ihm weiterhin die entsprechenden Einzelvorlagen zu unterbreiten. |
| - | Per 2001 wurde das kantonale Waldinventar für den Bezirk Laufen ergänzt. Damit liegt eine kantonsweit flächendeckende Kartierung der naturschützerisch besonders wertvollen Waldobjekte vor. |
| - | Das Forstamt beider Basel legte im Jahre 2001 ein Konzept Naturschutz im Wald vor. Dieses steht als weitere Präzisierung des kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes für den Bereich Wald, als Zwischenwertung des bisher Erreichten und als Teil-Leitbild für die kantonale Waldpolitik. Insbesondere definiert es die in den nächsten 15 Jahren anzustrebenden Zielgrössen für Naturschutzflächen im Wald. |
| - | Auf der Basis des Waldinventars und weiterer Naturinventare (insb. Vögel und Reptilien) wurde ebenfalls 2002 das kantonale Waldreservatskonzept entwickelt. Dieses schlägt die fachliche Brücke zwischen den beiden Rechtsaufträgen 'Wald' und 'Naturschutz' und ist zudem Voraussetzung für die Subventionierung von Naturschutzmassnahmen im Wald durch den Bund. Das Waldreservatskonzept wurde vom BUWAL am 4. November 2002 als verbindliche Vollzugsgrundlage genehmigt. |
| - | Der Naturschutz im Wald figuriert in den Leistungsaufträgen des Amtes für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft und des Forstamtes beider Basel als elementares Wirkungsziel. |
| - | Schliesslich nennt auch der regierungsrätliche Umweltbericht 2002 den Naturschutz im Wald ein prioritäres Vorhaben. |
In den letzten Jahren hat sich eine weitestgehende Zielkongruenz zwischen 'Wald' und 'Naturschutz' eingestellt. Dies nicht nur gesetzesseitig, sondern auch konzeptionell und verfahrensmässig: Das Programm 'Naturschutz im Wald' ist als direktionsübergreifendes Partnerprojekt zwischen Amt für Raumplanung (BUD) und Forstamt beider Basel (VSD) optimal etabliert. Es ist unter allen Beteiligten breit akzeptiert und in seiner Naturschutzwirkung äusserst erfolgreich. Das Programm in Konzeption, Strategie und Kontinuität fort zu führen, ist deshalb für den Schutz unserer Natur von entscheidender Bedeutung.
3.2. Heutige Situation
Der Wald ist Teil unserer Kulturlandschaft. Er ist Resultat Jahrzehnte und Jahrhunderte langer Nutzung durch den Menschen. Jede Epoche beanspruchte den Wald nach ihrem Bedarf und auf ihre Weise. Entstanden ist ein Mosaik unterschiedlichster Waldtypen.
Just dieses Mosaik ist es, was Monotonie in Erscheinung, Funktion und Naturwert verhindert: Die Nutzungsvielfalt - sie reicht von intensiver Holzproduktion über zahlreiche Zwischenformen bis hin zum totalen Nutzungsverzicht - überlagert das natürliche Standortsgefüge zusätzlich. Resultat ist ein breites Spektrum von Waldformen oder - anders ausgedrückt - von Lebensräumen. Lebensräume, die einer jeweils spezifischen Tier- und Pflanzenwelt Grundlage bieten.
Wald war immer ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und ist es auch heute. Mit Recht, denn Holz ist ein natürlicher, ein nachwachsender und ein ökologisch wertvoller Rohstoff. Die bekanntlich schwierige Finanzlage der Waldwirtschaft zwingt anderseits zu rationelleren Bewirtschaftungsverfahren, als dies ehedem der Fall war. Vor allem auf hochproduktiven Standorten fand in den letzten Jahrzehnten eine gewisse Vereinheitlichung der Waldbewirtschaftung statt, während ertragsschwache Standorte vielfach überhaupt nicht mehr genutzt werden: Sie zu bewirtschaften, wäre allein aus dem Holzertrag nicht mehr rentabel.
Die Waldbewirtschaftung erfolgt in unserem Kanton in aller Regel naturgerecht und nachhaltig. Gegenüber vergleichbaren Kantonen weist das Baselbiet einen weit überdurchschnittlichen Anteil an standortheimischem Laubholz auf. Dennoch ist die aus Naturschutzsicht erwünschte Nutzungs- und Lebensraumvielfalt nicht überall gewährleistet - mit der Folge, dass auch die Artenvielfalt abnimmt. Dies belegen zahlreiche Untersuchungen, welche etwa einen direkten Zusammenhang zwischen der 'Verdunkelung' der Wälder infolge Rückganges des Holznutzung und dem Verlust an licht- und strukturbedürftigen Tier- und Pflanzenarten aufzeigen. Ebenso einschneidend ist der vielerorts festzustellende Mangel an Alt- und Totholz im Wirtschaftswald, welcher denjenigen Tieren und Pflanzen die Existenzgrundlage entzieht, die auf, in oder von totem und vermoderndem Holz leben 9 .
Hier greift der moderne Natur- und Landschaftsschutz: Er wirkt dort, wo die erwünschte Nutzungsvielfalt von den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern nicht eigenwirtschaftlich realisiert werden kann. Wo Nutzungseinschränkungen zugunsten der Natur vereinbart werden, entstehen Mindererträge; Pflegeeingriffe im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes vermögen die Kosten via Holzerlös vielfach nicht zu decken. Diese finanziellen Einschränkungen werden heute - gestützt auf das Natur- und Landschaftsschutzgesetz - im Rahmen der bewilligten Mittel ausgeglichen resp. abgegolten.
So werden nicht nur die Zielsetzungen des Naturschutzes im Wald erfüllt. Es ergeben sich wertvolle Synergien: Die Naturschutzbeiträge honorieren die gemeinwirtschaftlichen Leistungen unserer Forstbetriebe zugunsten des Naturschutzes reell und angemessen, und zwar auf der Basis der errechneten Fehlbeträge ohne Gewinn- und Risikozuschläge. Damit trägt die Abgeltung von Naturschutzleistungen zur lokalen Wertschöpfung bei, indem sie die Arbeitsplatzerhaltung in den kommunalen Forstbetrieben unterstützt, ihre Zertifizierung ermöglicht und so den Absatz von heimischem Holz fördert.
Bei Naturschutz-Pflegemassnahmen im Wald fällt schliesslich Holz von oft minderer Qualität an. Energetisch, ökologisch und wirtschaftlich vorteilhaft, wird es in bestehenden und geplanten (u.a. regionalen) Holzschnitzelfeuerungen verwertet. Dies vermindert den Verbrauch und die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern, steht also in Synergie mit den energiepolitischen Zielen des Kantons. Auch in dieser Hinsicht leistet das Programm 'Naturschutz im Wald' einen wesentlichen Beitrag zur kantonalen Nachhaltigkeitspolitik.
Mit Hilfe des Verpflichtungskredites 1998 - 2002 konnten bisher rund 7.6 % der kantonalen Waldfläche als regional resp. national bedeutsame Waldgebiete geschützt und ihre Pflege eingeleitet werden. Dies entspricht einer Fläche von rund 16 von insgesamt 216 km 2 (vgl. Kap. 3.4.). Nach heutiger Terminologie, vor allem nach derjenigen der Waldgesetzgebung, werden solche rechtlich geschützten Waldgebiete als Waldreservate bezeichnet.
3.3. Künftige Situation und Ziele
Die Sicherung der natürlichen Vielfalt im Wald stützt sich einerseits auf die heute praktizierte naturnahe Waldbewirtschaftung generell (10) und auf die Errichtung eines Netzes von Waldreservaten (Total- und Sonderwaldreservate), Altholzinseln und strukturreichen Waldrändern im Speziellen.
Die naturräumlichen Gegebenheiten, die kleinräumige Wald-Offenland-Verzahnung, die politischen Grenzen und die hohe Besiedlungsdichte mit entsprechender Infrastruktur (Strassen, Bahnen, Leitungen etc.) erschweren es, grossräumige, unbeeinflusste Waldreservate zu bezeichnen. Ein Schwerpunkt liegt daher im Schaffen und im Pflegen eines vielfältigen Mosaiks von Waldreservaten, verteilt über das ganze Kantonsgebiet. In der Summe werden diese nach heutiger Beurteilung im Kanton Basel-Landschaft eine grössere Artenvielfalt beherbergen als wenige Grossreservate. Daneben wird angestrebt, in Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen grenzüberschreitend grössere Totalreservate auszuscheiden.
Folgende Schwerpunkte stehen im Vordergrund:
| - | Sonderwaldreservate: Waldgebiete, die aufgrund von Naturinventaren besonders wertvoll, d.h. von regionaler oder nationaler Bedeutung sind. Die Nutzung kann eingeschränkt und/oder als spezielle, für die Biotoperhaltung nötige Pflege gestaltet sein. |
| - | Totalwaldreservate: Waldgebiete, in denen Biotope von regionaler oder nationaler Bedeutung nur durch vollständigen Nutzungsverzicht erhalten werden können, oder in denen ungestörte Entwicklungen von Lebensabläufen durch Nutzungsverzicht erst möglich werden. |
| - | Alt- und Totholzbiotope: Im normalen Wirtschaftswald werden die Bäume wegen der optimalen Holzqualität genutzt, längst bevor sie ihre biologische Altersphase erreichen. Weil zahlreiche Tiere und Pflanzen jedoch auf alte, sehr alte und abgestorbene Bäume angewiesen sind, werden im ganzen Waldgebiet Baumgruppen über ihre wirtschaftliche Umtriebszeit hinaus erhalten. Als Alt- und Totholzinseln übernehmen sie zudem eine wichtige Vernetzungsfunktion. |
| - | Traditionelle Betriebs- und Bewirtschaftungsformen: Aus rein wirtschaftlichen Gründen heute nicht mehr rentable, jedoch für spezifische Arten und Artengemeinschaften unerlässliche oder als Kulturgut wichtige Bewirtschaftungsformen werden auf geeigneten Flächen weitergeführt oder reaktiviert. Dazu gehört neben der Förderung seltener, meist lichtbedürftiger Baumarten namentlich die Erhaltung und Neubegründung von Eichenwäldern . |
| - | Gestufte Waldränder: Die vielerorts entstandene, unnatürlich harte Grenze von Wald zu Offenland wird an geeigneten Stellen aufgelockert: Diese Übergangsbereiche sind reich an Lebensräumen und seltenen, lichtliebenden Baumarten. Sie prägen das Landschaftsbild massgeblich und wirken als hochwertige Trittstein- und Vernetzungsbiotope. Gestufte Waldränder können unter bestimmten Voraussetzungen den Sonderwaldreservaten zugerechnet werden. Zwecks maximaler ökologischer Wirksamkeit der eingesetzten Mittel werden Waldränder von mindestens regionaler Bedeutung im Rahmen kommunaler Waldrandkonzepte bezeichnet. |
Flankierend - im Zuge der regulären naturnahen Waldbewirtschaftung - wirken lokal getroffene Vorkehrungen fördernd auf die biologische Vielfalt im Wald. Zu nennen sind insbesondere einzelne absterbende Bäume, die, sofern sie keine Gefährdung für Umgebung und Personen darstellen, stehen gelassen werden. Einzelne gestürzte Bäume werden als Totholz an Ort belassen. Im Zuge von Bestandesbegründungen und im Rahmen von Ersatzaufforstungen sollen vermehrt die natürliche Sukzession (11) sowie Pionierbaumarten gefördert werden. Dies dient gleichzeitig auch der Vernetzung von Lebensräumen und der Realisierung von Wanderkorridoren im Sinne des ökologischen Ausgleichs.
3.4. Bisheriges Vorgehen / Planungsschritte
Wie in Kapitel 2.2. dargelegt, ist der Kanton organisatorisch und finanziell für Naturobjekte und Naturschutzmassnahmen zuständig, welchen aus übergeordneter Sicht regionale oder nationale Bedeutung zukommt. Regionale (nationale) Bedeutung liegt vor, wenn ein Naturobjekt im kantonalen (nationalen) Vergleich zu anderen Objekten besonderes wertvoll ist hinsichtlich ökologischer Vielfalt, landschaftlicher und kultureller Bedeutung, Seltenheit oder Einzigartigkeit.
Zur Erfassung, Bewertung und Einstufung dieser Naturobjekte wurden in den letzten Jahren die wichtigsten Grundlagen vervollständigt. Dabei handelt es sich namentlich um die pflanzensoziologische Waldstandortkartierung, das Waldinventar, das ornithologische und das Reptilieninventar sowie das Waldreservatskonzept (vgl. Kap. 3.1.). Forstliche Inventare (Bestandeskarten, Vorratsinventare etc.) ergänzen diese Grundlagen.
Somit sind die wichtigsten Waldgebiete von kantonaler und nationaler Bedeutung in unserem Kanton aus heutiger Fachsicht im Wesentlichen bekannt. Obwohl verschiedene dieser Wald-objekte im Rahmen der kommunalen Zonenplanungen als Naturschutzzonen bezeichnet sind, gilt es künftig, neben dem rechtlichen Schutz auch die naturwerterhaltende Pflege und Unterhalt sicherzustellen.
An dieser Basis haben sich die Naturschutzmassnahmen im Wald in der Vergangenheit orientiert, und sie gewährleistet eine zielorientierte Schutzgebietsplanung auch künftig.
Der Landrat hat mit dem am 2. April 1998 beschlossenen 5-Jahres-Verpflichtungskredit von insgesamt Fr. 5'500'000.-- die zum Vollzug erforderlichen Geldmittel für eine erste Tranche von Wald-Naturschutzgebieten und -massnahmen zur Verfügung gestellt (vgl. Kap. 3.1.). Mit der kantonalen Verordnung über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald hat der Regierungsrat per 1. Juli 1998 die zugehörigen Grundsätze und Verfahren definiert (vgl. Kap. 2.2.).
Der Aufbau des kantonalen Waldreservatsnetzes gestaltete sich seither wie folgt:
| Anzahl Wald- reservate*) |
Fläche ha*) | Abgeltungsbeiträge (12) | Pflegekosten (13) | |
| Vorbestand 1997 | 17 | 512 | ||
| 1998 | 5 | 377 | 536'212.-- | 224'812.-- |
| 1999 | 9 | 99 | 218'593.-- | 385'527.-- |
| 2000 | 10 | 209 | 474'246.-- | 493'719.-- |
| 2001 | 7 | 193 | 452'839.-- | 945'512.-- |
| 2002 | 3 | 247 | 991'340.-- (14) | 1'320'586.-- (15) |
| Total 31.12.2002 | 51 | 1'637 | 2'673'230.-- | 3'370'156.-- |
| Total Kosten (gerundet) | 6'043'386.-- | |||
*) Summe Reservatsfläche 1998 - 2002: 1'125 ha; 34 Reservate
Die Gesamtkosten 1998 - 2002 beliefen sich somit auf Fr. 6'043'386.-- . Der Bund leistete daran Beiträge von Fr. 1'787'360.-- (29.6.%).
Das Programm Naturschutz im Wald verläuft sehr zielgerichtet und erfolgreich, denn:
| - | Gegenstand und Inhalte der Schutzvereinbarungen werden zwischen Kanton und WaldeigentümerInnen in jedem Fall einvernehmlich ausgehandelt. |
| - | Leistungen privater und öffentlicher WaldeigentümerInnen für den Naturschutz werden angemessen abgegolten. |
| - | Die beiden für den Naturschutz und für den Wald zuständigen kantonalen Fachstellen treten einheitlich auf und handeln mit gemeinsamer Zielsetzung. |
So entstehen bei hoher Akzeptanz ausschliesslich win-win-Situationen, und es wird eine hohe ökologische Wirkung bei effizient eingesetzten Geldmitteln erzielt.
Es besteht deshalb kein Anlass, an der Zielsetzung, an der Vollzugsweise oder an der Massnahmenplanung des Programms Wesentliches zu verändern. Im Gegenteil gilt es, das Programm nach einer Phase der Konsolidierung so weiterzuführen, dass die gesetzlichen Vorgaben - Schutz und Pflege der Wald-Naturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung - schrittweise zur Realisierung gelangen.
3.5. Alternativen
Aufgrund des rechtlichen Auftrags (vgl. Kap. 2.) sind Alternativen zum praktizierten und weiterhin vorgeschlagenen Vorgehen beschränkt. Es kommen in Betracht:
| a) | Verzicht auf finanzielle Abgeltungen; Hoffen auf freiwillige Naturschutzmassnahmen durch die Waldeigentümerinnen und -eigentümer; |
| b) | hoheitlicher Vollzug auf dem Verfügungsweg (ohne finanzielle Abgeltung); |
| c) | genereller Verzicht auf den Natur- und Landschaftsschutzvollzug im Wald. |
Varianten a) und b) würden dem gesetzlich (NHG & NLG BL) verankerten Anrecht auf angemessene Abgeltung widersprechen, wenn Bewirtschafter oder Eigentümer im Sinne des Schutzzieles Ertragseinbussen in Kauf nehmen oder Naturschutzleistungen ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen. Zum Erreichen der Naturschutzziele ist aber gerade dies - Nutzungseinschränkung und/oder naturschutzspezifische Bewirtschaftungsmassnahmen - unerlässlich: Wie die Erfahrung bei raumplanerisch festgelegten Naturschutzzonen zeigt, reicht die formelle (juristische) Unterschutzstellung allein nicht, weil die schutzziel-orientierte Pflege und Bewirtschaftung dadurch noch nicht gewährleistet sind. Resultat bei Varianten a) und b) wäre ein de-facto-Verzicht auf den Wald-Naturschutz, denn ohne wirtschaftliche Deckung von Mindererträgen resp. Mehraufwendungen würde die Akzeptanz unter den WaldeigentümerInnen, in ihrem Waldungen Naturschutzaufgaben zu übernehmen, rasch und gründlich zerstört.
Dies wäre auch bei Variante c) der Fall: In allen Fällen bliebe die gesetzlich vorgegebene Verpflichtung zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften im Wald unerfüllt. Gleichzeitig würden die beachtlichen Beiträge des Bundes entfallen, und die zertifizierte Waldbewirtschaftung, zu welcher die Bezeichnung und naturschutzspezifische Pflege von Waldreservaten zwingend gehört, wäre in Frage gestellt.
Fortsetzung >>>
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Fussnote:
8 Der Mittelspecht, eine heute stark bedrohte Brutvogelart, für welche die NW-Schweiz nationale Verantwortung trägt, ist beispielsweise auf ausgedehnte Eichenwälder angewiesen - Eichenwälder, wie sie in unserer Gegend von Natur aus nur kleinflächig vorkommen würden. Erst die Nutzung des wertvollen Eichenholzes hat zur Förderung dieser Baumart und damit zu eigentlichen Eichenwäldern geführt: Naturvielfalt dank Nutzung.
9 U.a. Avifaunareport 2001, Vogelwarte Sempach; Reptilien-Inventar beider Basel, Schlussbericht Teil 2, ARP Juni 2000
10 Die naturnahe Waldbewirtschaftung ist nicht Gegenstand dieser Vorlage.
11
Sukzession: Natürliche Abfolge von Entwicklungsphasen. Im Wald: Kahlfläche --> Pionierwald
--> Buchenwald --> Zerfall --> Pionierwaldphase
12 Einmalige Abgeltungen für Mindernutzen/-ertrag
13 Kosten für spezifische Schutzgebietspflege und -unterhalt
14 davon Fr. 558'028.-- im Jahre 2003 ausbezahlt (Abschluss laufender Projekte)
15 davon Fr. 255'466.-- im Jahre 2003 ausbezahlt (Abschluss laufender Projekte)