Vorlage an den Landrat


2. Energiepolitische Ausgangslage

Gemäss Landratsbeschluss vom 4. Februar 1991 über die Grundsätze der kantonalen Energiepolitik "fördern Kanton und Gemeinden eine sichere, umweltgerechte, breit gefächerte und volkswirtschaftlich optimale Versorgung mit Energie sowie die sparsame, rationelle und umweltschonende Verwendung. Nicht erneuerbare Energie soll möglichst durch erneuerbare Energie ersetzt werden, und die Abhängigkeit von importierter Energie soll vermindert werden."


Der Kanton Basel-Landschaft ist überdies gemäss Verfassung § 115 verpflichtet, darauf hin zu wirken, "dass auf dem Kantonsgebiet oder in dessen Nachbarschaft keine Atomkraftwerke nach dem Prinzip der Kernspaltung, Aufbereitungsanlagen für Kernbrennstoffe und Lagerstätten für mittel- und hochradioaktive Rückstände errichtet werden".


§ 17 des Energiegesetzes sieht zudem vor, dass "Kanton und Gemeinden sich an Projekten und Anlagen zur Erforschung, Erprobung, Gewinnung, Verteilung oder umweltschonenden Nutzung von erneuerbarer Energie beteiligen können und solche Anlagen selbst erstellen und betreiben."


Gemäss der "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2003 bis 2007 des Kantons Basel-Landschaft" gehört die Schonung der natürlichen Ressourcen zu jenen Handlungsfeldern, die der Regierungsrat in erster Stufe priorisiert. Die Umsetzung dieser Strategie ist eine grosse Herausforderung.


Auf eidg. Ebene will das Programm EnergieSchweiz eine nachhaltige Energieversorgung einleiten und gemäss dem CO 2 -Gesetz müssen die CO 2 -Emissionen bis ins Jahr 2010 gegenüber 1990 um 10 Prozent gesenkt werden; bei den Brennstoffen um 15 Prozent, bei den Treibstoffen um 8 Prozent. Die neuesten CO 2 -Perspektiven des BUWAL für 2010 bestätigen, dass die bisherigen Massnahmen nicht genügen, um die Ziele die CO 2 -Gesetzes zu erreichen. Ohne weitere Massnahmen dürften die CO 2 -Emissionen bis 2010 gegenüber 1990 gesamthaft nur um 3,8 Prozent sinken statt um 10 Prozent, wie es das CO 2 -Gesetz verlangt. Diese Einschätzung dürfte auch für den Kanton Basel-Landschaft zutreffen. Um die Ziellücken zu schliessen ist es eminent wichtig, dass die freiwilligen Massnahmen, Anreize und Vorschriften im Rahmen von EnergieSchweiz und der kantonalen Energiegesetze sowie die CO 2 -Reduktionen durch Massnahmen anderer Politikbereiche (Beispiel LSVA) bestmöglich umgesetzt werden.


Die Kantone beider Basel engagieren sich schon seit längerer Zeit sehr intensiv für die Erreichung dieser Ziele. Der Kanton Basel-Landschaft hat bereits grosse Fortschritte erzielt, indem er das Energiegesetz konsequent umsetzt und im eigenen Handlungsbereich - insbesondere bei den eigenen Gebäuden und Anlagen - die energiepolitischen Ziele in vorbildlicher Weise verfolgt. Hervorzuheben sind auch die Förderungsmassnahmen des Kantons im Energiebereich, die einen wichtigen Teil der Energiepolitik darstellen.


Zukünftig besteht besonders auch Handlungsbedarf bei der Produktion von erneuerbarem Strom. Der Verbrauch von Elektrizität hat im Kanton Basel-Landschaft zwischen 1990 und 2000 um insgesamt 11,2% zugenommen. Dank dem Ausbau der Wasserkraftwerke Augst, Birsfelden und Dornachbrugg und dem vermehrten Einsatz von Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen konnte bisher praktisch der gesamte Mehrverbrauch mit lokal erzeugter Elektrizität abgedeckt werden.


Stromverbrauchszunahmen sollen in Zukunft möglichst mit erneuerbarer Energie abgedeckt werden. Langfristig soll auch für den Ersatz der Atomkraft ein möglichst grosser Anteil erneuerbar produzierten Stroms zur Verfügung stehen. Der Kanton Basel-Landschaft will deshalb geeignete Gelegenheiten nutzen, bei der Entwicklung und Verbreitung alternativer (erneuerbarer) Stromerzeugungsmethoden eine aktive Rolle zu spielen.



Fortsetzung >>>
Back to Top