Vorlage an den Landrat


G. Personelle und finanzielle Auswirkungen

Das exakte Ausmass des Handels mit Hanf und Hanfprodukten in unserem Kanton ist nicht bekannt, ebensowenig können die Auswirkungen dieses Gesetzes darauf genau abgeschätzt werden. Es muss auch festgehalten werden, dass die "Hanfszene" sehr dynamisch ist und deshalb wohl eher einen höheren Kontrollaufwand verursacht. Deshalb können auch keine genauen Prognosen über die zu erwartende Anzahl Bewilligungen gestellt werden. Nach heutigem Stand der Erkenntnisse kann jedoch davon ausgegangen werden, dass es sich um eine zweistellige Anzahl handelt. Das Bewilligungswesen kann wie für die Alkoholverkaufsstellen dem Generalsekretariat der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (Pass- und Patentbüro) übertragen werden. Der Zusatzaufwand ist schwierig abzuschätzen, sollte aber mit den vorgesehenen Gebühren kostendeckend finanziert werden können. Die notwendigen Kontrollen und Testkäufe werden ebenfalls durch Gebühren kompensiert (§ 13 Absatz 1 Buchstabe c).




H. Antrag an den Landrat


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, dem Entwurf des Gesetzes über den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten (Beilage) zuzustimmen.


Liestal, 31. August 2004


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin



Back to Top