Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Erlass eines Gesetzes über die Abgabe von Heilmitteln durch Arztpraxen (Selbstdispensations-Gesetz, SDG) | |
| vom: | 24. August 2004 | |
| Nr.: | 2004-181 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
9. Resultat der Vernehmlassung
Der Regierungsrat hatte mit Beschluss vom 16. März 2004 die Vernehmlassung in die Wege geleitet. Bis Ende Juni 2004 gingen rund 100 Stellungnahmen ein. Sie verteilen sich wie folgt:
| Wer | Einschränkung SD klar Ja | Einschränkung SD klar Nein | Einschränkung SD Nein, aber | Einschränkung SD Ja, aber | Neutral, Vor- und Nachteile |
| Total: 99 | 12 | 81 | 2 | 3 | 1 |
| Verbände 8 | 2 | 4 | 1
santésuisse |
1
Spitex |
|
| Parteien 7 | 3
SP, SD Junge FDP |
1
Unabhängige Pratteln |
1
FDP |
2
CVP SVP |
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| Privatkliniken 4 | 4 | ||||
| Heime 2 | 1 | 1 | |||
| Ärzteschaft 26 | 26 | ||||
| Gemeinden 13 | 4 | 9 | |||
| Private 34 | 1 | 33 |
Die wohl gewichtigste Stellungnahme (weil direkt betroffen und berufen) ist die der Krankenversicherer (siehe nachstehend). Eigentliche Änderungsvorschläge, die über das Formelle hinausgehen und vom Regierungsrat im nun vorliegenden Gesetzesentwurf berücksichtigt worden sind, wurden eingebracht vom Apothekerverein (Beteiligung am Notfalldienst, § 3 Absatz 1), der santésuisse (Vertragsabschluss, § 3 Absatz 2) und von der SP und SVP (kostendeckende Gebühren, § 5). Zudem sind 33 private Stellungnahmen eingegangenen, welche keine SD-Einschränkung wünschen.
Die Krankenversicherer als die primären Kostenträger sprechen sich unter dem Titel des wettbewerblich organisierten Gesundheitswesens nicht für eine SD-Einschränkung aus, sondern sehen die Selbstdispensation durchaus als möglichen Abgabekanal. Es müssten aber gleiche Ausgangslagen Apotheken / Selbstdispensation geschaffen werden. Die santésuisse fordert dazu in einem Positionspapier (und der Vernehmlassung):
| - | "Betriebswirtschaftliche Tarifierung der mit der Medikamentenabgabe zusammenhängenden Leistungen sowie die Weitergabe von Vergünstigungen gemäss KVG |
| - | Qualitätssicherung der erbrachten Leistungen |
| - | Förderung der Generikaabgabe |
| - | Wirtschaftlichkeitskontrolle bei den Medikamenten |
| - | Der Patient muss ein Rezept verlangen können, um die Medikamente in der Apotheke zu beziehen |
| - | Überwachung der Compliance |
| - | Etc. |
Damit ein Arzt zur Medikamentenabgabe zugelassen ist, soll er neu über eine Vereinbarung mit den Krankenversicherern verfügen müssen. Hat er keine Vereinbarung abgeschlossen, darf er nicht zu Lasten der sozialen Krankenversicherung Medikamente abgeben. Die Kantone mit Selbstdispensation regeln in ihren Gesundheitsgesetzen, dass für die Medikamentenabgabe durch den Arzt das Vertragskriterium zusätzliche Voraussetzung ist."
Diese Forderungen sind - da die Selbstdispensation nach dem Gesetzesentwurf ja die Ausnahme bleiben wird - bis auf die Vertragsregelung nicht übernommen worden. Sollte jedoch die Selbstdispensation nicht eingeschränkt werden, so wäre dann zumindest dieser Abgabekanal gesetzlich so zu gestalten, dass gleiche Ausgangslagen bestehen werden.
10. Antrag des Regierungsrates
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat
| - | gemäss beiliegendem Entwurf eines Gesetzes über die Abgabe von Heilmitteln durch Arztpraxen (Selbstdispensations-Gesetz, SDG) zu beschliessen; |
| - | das Postulat 1997/191 von Peter Brunner SD: "Grundsätzliches Wahlrecht des Patienten beim Medikamentenbezug und Einführung einer margenunabhängigen Medikamentverrechnung bei ärztlicher Selbstdispensation" als erledigt abzuschreiben. |
Liestal, 24. August 2004
Im Namen des Regierungsrates:
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin
| Beilage: | Entwurf eines Gesetzes über die Abgabe von Heilmitteln durch Arztpraxen (Selbstdispensations-Gesetz, SDG) |
| Anhang 1 - 3 | Argumentarium des Basellandschaftlichen Apothekervereins |
| Argumentarium der Ärztegesellschaft Baselland | |
| Bestandesaufnahme Arztpraxen/Apotheken im Kanton Basel-Landschaft |
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