Vorlage an den Landrat


Formulierte Gesetzesinitiative zur Förderung des Bausparens sowie zur Entlastung von Neuerwerbern von Wohneigentum und von Wohneigentümern in finanzieller Notlage ("Wohnkosten-Entlastungs-Initiative") - ENTWURF

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


I.


Die Behandlungsfrist für die formulierte Gesetzesinitiative zur Förderung des Bausparens sowie zur Entlastung von Neuerwerbern von Wohneigentum und von Wohneigentümern in finanzieller Notlage ("Wohnkosten-Entlastungs-Initiative") wird gemäss § 78 Absatz 3 GpR um 12 Monate verlängert .




II.


Dem Initiativkomitee wird eine Kopie dieses Beschlusses zugestellt.


Liestal,


IM NAMEN DES LANDRATES
die Präsidentin:
der Landschreiber:



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