Vorlage an den Landrat


Einleitung

1.1 Auftrag


Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat auftragsgemäss seinen Amtsbericht für das Jahr 2003. Gemäss § 67 Absatz 1 Buchstabe a der Kantonsverfassung genehmigt der Landrat die jährlichen Amtsberichte des Regierungsrates.




1.2 Andere Informationsquellen


In den früheren Amtsberichten des Regierungsrates waren sehr viele Informationen in Form von Zahlen, Statistiken usw. enthalten. Diese waren zwar interessant, für den Landrat als Oberaufsichtsinstanz der kantonalen Verwaltung aber oft wenig relevant.


Viele dieser Informationen sind auch im vorliegenden Amtsbericht 2003 nicht mehr aufgenommen worden. Sie sind aber zu einem grossen Teil in anderen Publikationen des Kantons zu finden, so zum Beispiel im Statistischen Jahrbuch oder in zahlreichen anderen von der Verwaltung herausgegebenen Publikationen. Viele interessante Informationen werden im Verlaufe des Jahres auch anlässlich von Medienkonferenzen und in Medienmitteilungen von Direktionen, Dienststellen und Ämtern verbreitet.


Seit einiger Zeit steht ein äusserst vielfältiges aktuelles Informationsangebot im Internet auf der Website des Kantons Basel-Landschaft (www.baselland.ch) zur Verfügung.




1.3 Übersicht


Der Vergleich mit dem Jahresprogramm 2003 zeigt, dass nicht alle der gesetzten Ziele und Absichten umgesetzt werden konnten. Es ist aber festzustellen, dass die meisten Vorhaben programmgemäss in Angriff genommen, weitergeführt oder abgeschlossen werden konnten. Verzögerungen haben sich vor allem in der Vorbereitung verschiedener Gesetzesvorlagen ergeben. Verschiebungen oder Sistierungen von Projekten sind häufig aus finanziellen Gründen (als Sparmassnahme) erfolgt.


Für die Details wird auf die folgenden direktionsweise gegliederten Rechenschaftsberichte hingewiesen. Der Amtsbericht 2003 ist erstmals federführend von der Finanz- und Kirchendirektion betreut worden, die sich bei den vier anderen Direktionen und der Landeskanzlei für die gute und speditive Zusammenarbeit bedankt.




1.4 Anhänge


Anhang 1 umfasst

Anhang 2 gibt einen Überblick über den Stand der Bearbeitung der kantonalen Volksinitiativen.



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