Vorlage an den Landrat


2. Rechtliche Grundlagen

Die beiden Projekte umfassen schwergewichtig Erhaltungsmassnahmen und Ersatzinvestitionen an bestehenden Bauten.


Massgebende rechtliche Grundlagen für Erhaltungsmassnahmen der Infrastruktur der Abwasseranlagen sind:


Gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer sorgen die Kantone für die Erstellung der öffentlichen Kanalisation und der zentralen Anlagen zur Reinigung von verschmutztem Abwasser.

Gestützt auf die Gewässerschutzverordnung müssen die Inhaber von Abwasseranlagen die Anlagen in funktionstüchtigem Zustand erhalten.

Im kantonalem Gewässerschutzgesetz sind die Aufgaben wir folgt geregelt:

Gemäss Dienstordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion ist das Amt für Industrielle Betriebe unter anderem verantwortlich für den Bau und Betrieb der kantonalen Abwasseranlagen. Dazu gehören auch die Schlammbehandlungsanlagen als Bestandteil der Kläranlagen und die den Kläranlagen vorgelagerten Anlagen im Netz (Kanäle, Abwasserpumpwerke, Anlagen zur Mischwasserbehandlung, Sonderbauwerke etc.).



Fortsetzung >>>
Back to Top