Vorlage an den Landrat


9. Geänderte Leistungsaufträge

Parallel zum Budget 2004 haben die Landeskanzlei und die Direktionen ihre Leistungsaufträge überprüft und wo erforderlich geändert. Die geänderten und vom Regierungsrat genehmigten Leistungsaufträge werden dem Landrat hiermit zur Kenntnis gebracht. Das Kantonsgericht bleibt die einzige Institution, die dem Landrat noch keinen Leistungsauftrag zur Kenntnis gebracht hat. Ob im Kantonsgericht ein Leistungsauftrag erarbeitet werden soll, wird nach Ablauf der Reorganisationsphase entschieden.


Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion sowie die Bildungs-, Sport- und Kulturdirektion haben dem Regierungsrat die im nachfolgenden Kapitel aufgeführten geänderten Leistungsaufträge zur Genehmigung unterbreitet. Bei der Landeskanzlei und den übrigen Direktionen sind auf 2004 nur geringfügige Änderungen im Leistungsauftrag zu verzeichnen, die nicht der Genehmigung des Regierungsrates bedürfen.




9.1 Übersicht über geänderte und vom Regierungsrat genehmigte Leistungsaufträge


9.1.1 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion


Bei den geänderten Leistungsaufträgen handelt es sich um Neugruppierungen der bestehenden Produkte. Zudem wurden teils die Indikatoren messbarer und auch kongruenter zu den Zielen definiert und die entsprechenden Standards nun griffiger als in den früheren Fassungen formuliert. Durch die vorgenommene Konzentration auf das Wesentliche wird sich die Aussagekraft erhöhen. Es wurden namentlich die folgenden geänderten Leistungsaufträge vom Regierungsrat genehmigt:




9.1.2 Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion


Es wurden die folgenden geänderten Leistungsaufträge vom Regierungsrat genehmigt:




10. Anträge


Liestal, 16. September 2003


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Straumann
Der Landschreiber: Mundschin



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