Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Budget 2004 | |
| vom: | 16. September 2003 | |
| Nr.: | 2003-230 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
9. Geänderte Leistungsaufträge
Parallel zum Budget 2004 haben die Landeskanzlei und die Direktionen ihre Leistungsaufträge überprüft und wo erforderlich geändert. Die geänderten und vom Regierungsrat genehmigten Leistungsaufträge werden dem Landrat hiermit zur Kenntnis gebracht. Das Kantonsgericht bleibt die einzige Institution, die dem Landrat noch keinen Leistungsauftrag zur Kenntnis gebracht hat. Ob im Kantonsgericht ein Leistungsauftrag erarbeitet werden soll, wird nach Ablauf der Reorganisationsphase entschieden.
Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion sowie die Bildungs-, Sport- und Kulturdirektion haben dem Regierungsrat die im nachfolgenden Kapitel aufgeführten geänderten Leistungsaufträge zur Genehmigung unterbreitet. Bei der Landeskanzlei und den übrigen Direktionen sind auf 2004 nur geringfügige Änderungen im Leistungsauftrag zu verzeichnen, die nicht der Genehmigung des Regierungsrates bedürfen.
9.1 Übersicht über geänderte und vom Regierungsrat genehmigte Leistungsaufträge
9.1.1 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
Bei den geänderten Leistungsaufträgen handelt es sich um Neugruppierungen der bestehenden Produkte. Zudem wurden teils die Indikatoren messbarer und auch kongruenter zu den Zielen definiert und die entsprechenden Standards nun griffiger als in den früheren Fassungen formuliert. Durch die vorgenommene Konzentration auf das Wesentliche wird sich die Aussagekraft erhöhen. Es wurden namentlich die folgenden geänderten Leistungsaufträge vom Regierungsrat genehmigt:
| - | Im geänderten Leistungsauftrag des Vermessungs- und Meliorationsamtes werden insgesamt 2 Produkte weniger dargestellt als in der früheren Fassung |
| - | Im geänderten Leistungsauftrag des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain werden insgesamt 7 Produkte weniger dargestellt als in der früheren Fassung. |
| - | Im geänderten Leistungsauftrag der Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft werden die insgesamt 8 Produkte (gleich viele wie in der früheren Fassung) neu jedoch in 3 Produktegruppen (früher 2 Produktegruppen) dargestellt. |
9.1.2 Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Es wurden die folgenden geänderten Leistungsaufträge vom Regierungsrat genehmigt:
| - | Mit Inkrafttreten des neuen Bildungsgesetzes auf den 1. August 2003 wurde die Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung BL in die Fachstelle Erwachsenenbildung integriert. Der Leistungsauftrag wurde überarbeitet und gestrafft. Neu umfasst er nur noch zwei Produktegruppen (bisher 3) und neun Produkte (bisher 12). Der überarbeitete Leistungsauftrag widerspiegelt die neue Organisationsstruktur der Dienststelle. Das Leistungsangebot erfährt keine wesentlichen Änderungen. |
| - | Im geänderten Leistungsauftrag der Fachstelle Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe wird ein Produkt (Abklärungen im Auftrag Dritter) ersatzlos gestrichen. Dieses Produkt gehört nicht zum gesetzlichen Auftrag und zur Kernaufgabe dieser Dienststelle. Im Zuge der knapper werdenden Personalressourcen müssen Prioritäten gesetzt werden; daher soll künftig auf diese Leistung verzichtet werden. |
| 1. | Dem Budget 2004 der Laufenden Rechnung mit einem Aufwand von 2'346.9 Mio. Franken (einschliesslich Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen von 121.9 Mio. Franken) und einem Ertrag von 2'299.5 Mio. Franken, was einen Aufwandüberschuss von 47.4 Mio. Franken ergibt, wird zugestimmt. |
| 2. | Dem Investitionsbudget 2004 mit einem Aufwand von 214.4 Mio. Franken und einem Ertrag von 64.4 Mio. Franken, ergebend einen Aufwandüberschuss von Mio. 150 Mio. Franken, wird zugestimmt. |
| 3. | Von der Gesamtrechnung, bestehend aus einem Aufwandüberschuss in der Laufenden Rechnung von 47.4 Mio. Franken, Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen von 121.9 Mio. Franken, einem Aufwandüberschuss in der Investitionsrechnung von 150 Mio. Franken, was einen Finanzierungsbedarf von 75.5 Mio. Franken ergibt, wird Kenntnis genommen. |
| 4. | Dem Voranschlag der Stiftung Kirchen- und Schulgut wird zugestimmt. |
| 5. | Die geänderten Leistungsaufträge der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion sowie der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion werden zur Kenntnis genommen. |
Liestal, 16. September 2003
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Straumann
Der Landschreiber: Mundschin
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