Vorlage an den Landrat


Glossar

Anschlussverträge
Verträge mit den angeschlossenen Arbeitgebenden, in welchen das Verhältnis mit der Pensionskasse geregelt wird.


Austrittsleistung
Betrag, welcher auf den Zeitpunkt eines Austritts aus der Kasse zu Gunsten der versicherten Person ausgerichtet wird.


Barwert der erworbenen Leistungen (siehe auch Deckungskapital)
Kapitalwert der versicherten Leistungen, berechnet auf einen bestimmten Zeitpunkt.


Beitragsverdienst
Als Beitragsverdienst gilt der um den Koordinationsabzug verminderte Gesamtverdienst.


Deckungsgrad
Unter dem Deckungsgrad wird das Verhältnis verstanden zwischen dem vorhandenen Vermögen und dem aufgrund des gewählten Finanzierungsverfahrens berechneten Deckungskapital. Ein Deckungsgrad von 100% ermöglicht einer Vorsorgeeinrichtung, alle Verpflichtungen (Freizügigkeitsleistungen und Rentendeckungskapitalien) gleichzeitig auf einen bestimmten Stichtag abzugelten.


Deckungskapital (siehe auch Barwert)
Erforderliche Rückstellungen, um den reglementarischen Leistungsverpflichtungen zu genügen.


Freie Mittel
Die Kasse verfügt über freie Mittel, wenn Kapital übrig bleibt, nachdem sämtliche Verpflichtungen zu 100% gedeckt sind und die von den Experten geforderten Rückstellungen vollumfänglich gebildet sind.


Freizügigkeitsleistungen
Die bei einem Austritt aus der Kasse dem Versicherten mitzugebende Austrittsleistung.


Gesamtverdienst
AHV-pflichtiges Einkommen


Geschlossene Kasse
Der Begriff "Versicherungstechnische Berechnung in geschlossener Kasse" findet in der beruflichen Vorsorge Anwendung, wenn für die Bilanzierung keine Neuzugänge von versicherten Personen, sondern lediglich Abgänge durch Tod, Invalidität und Pensionierung berücksichtigt werden.


Koordinationsabzug
Sockelbetrag, welcher in der Pensionskasse nicht versichert wird, da dieser Betrag in Rahmen der 1. Säule (AHV) bereits versichert ist.


Mindestanspruch gemäss Art. 17 FZG
Total der von der versicherten Person geleisteten Beiträge aller Art zuzüglich einem Zuschlag von 4% pro Altersjahr ab dem 20. Altersjahr, höchstens aber von 100% sowie eingebrachte Austrittsleistungen früherer Vorsorgeeinrichtungen.


Mittelzufluss
Differenz zwischen den Einnahmen (Beiträge Versicherte und Arbeitgebende, Erträge aus Kapitalanlagen und aus Immobilien) und den Ausgaben (Rentenleistungen, Austrittsleistungen und Verwaltungsaufwand).


Offene Kasse
Von einer "Versicherungstechnischen Berechnung in offener Kasse" wird gesprochen, wenn bei der Bilanzierung neben den Abgängen durch Tod, Invalidität, Pensionierung und Austritt auch Annahmen über Neuzugänge von Versicherten berücksichtigt werden.


Perennität
Man spricht von Perennität, wenn gewährleistet ist, dass bei den beitragszahlenden Versicherten die Abgänge in Zukunft grundsätzlich durch Neuzugänge ersetzt werden.


Rentendeckungskapitalien (siehe auch Barwert)
Erforderliche Rückstellung, um die gesprochenen Rentenleistungen zu erbringen.


Schwankungsreserven
Bilanzposition unter den Reservebeständen zum Ausgleich ungenügender oder gar rückläufiger Vermögenswerte als Folge des Anlageergebnisses.


Überbrückungsrente
Vorübergehende Leistung der Kasse bei Vorpension anstelle der noch fehlenden Leistungen der AHV.


Unterdeckung
Von einer Unterdeckung wird gesprochen, wenn mit dem vorhandenen Vermögen nicht alle Verpflichtungen (Freizügigkeitsleistungen und Rentendeckungskapitalien) gleichzeitig auf einen Stichtag abgegolten werden können.


Vorsorgepläne
Andere, von den Leistungen des Dekrets abweichende Versicherungspläne.



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