Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Postulat von Eric Nussbaumer (Nr. 2003/147) vom 19. Juni 2003: Kantonsreferendum zum Steuerpaket 2001 | |
| vom: | 4. September 2003 | |
| Nr.: | 2003-204 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
b) Wohneigentumsbesteuerung
| - | Die Eigenmietwertbesteuerung wird abgeschafft. |
| - | Liegenschaftsunterhaltskosten, die Fr. 4'000.-- übersteigen, können voll abgezogen werden. |
| - | Der Schuldzinsenabzug wird abgeschafft. Ersterwerber von selbstbewohnten Eigenheimen können in den ersten 5 Jahren Schuldzinsen für die Hypotheken von maximal Fr. 7'500.-- (Ehepaare Fr. 15'000.--) abziehen. In den folgenden 5 Jahren reduziert sich der Abzug jährlich um 20 Prozent. |
| - | Beim Bausparen wird das Baselbieter Modell übernommen. Volljährige Personen, die noch keine 45 Jahre alt sind, können für den späteren Erwerb von Wohneigentum mittels eines Bausparvertrags jährlich während fünf bis zehn Jahren maximal den doppelten Betrag der kleinen Säule 3a auf ein Bausparkonto einzahlen und vom Einkommen abziehen (für Ehepaare das Doppelte). |
| - | Eine Zweitwohnungssteuer ist einzuführen. |
Diese Änderungen des Bundesgesetzes über die direkten Bundessteuern führen zu Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von total rund Fr. 480 Mio., wovon Fr. 144 Mio. auf den Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer entfallen (Beträge gemäss Botschaft des Bundesrats: Fr. 120 - 150 Mio. / Fr. 35 - 45 Mio.). Die Inkraftsetzung ist vorbehältlich einer Referendumsabstimmung auf den 1. Januar 2008 vorgesehen.
Die Bestimmungen des Bundessteuerrechts im Bereich der Wohneigentumsbesteuerung sind in gleicher Weise in das Steuerharmonisierungsgesetz eingeflossen. Die Kantone haben also zwingend auch den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit den gleichen Abzugsmöglichkeiten wie beim Bund umzusetzen. Dies hat vorbehältlich einer Referendumsabstimmung per 1. Januar 2008 zu geschehen.
c) Stempelabgaben
| - | Die im Dringlichkeitsrecht auf anfangs 2001 beschlossenen Massnahmen (Befreiung gewisser ausländischer institutioneller Anleger und schweizerischer Anlagefonds von der Umsatzabgabe) werden ins Dauerrecht überführt. |
| - | Zusätzlich werden auf 2004 Entlastungen von der Umsatzabgabe für gewisse Geschäfte mit ausländischen Banken und ausländische "Corporates" eingeführt. |
| - | Die Freigrenze bei der Emissionsabgabe wird ab 2004 von Fr. 250'000.-- auf Fr. 1 Mio. erhöht. |
Mit den Änderungen des Stempelsteuergesetzes werden auf Bundesebene die bereits beschlossenen Mindereinnahmen von rund Fr. 310 Mio. bestätigt (Betrag gemäss Botschaft des Bundesrats: Fr. 320 Mio.). Die Kantone sind davon nicht betroffen.
d) Zusammenfassung der finanziellen Auswirkungen
Mit den von beiden Räten gutgeheissenen Beschlüssen kommt es bei den Bundessteuern zu Steuerausfällen von Fr. 1'220 Mio. bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung, Fr. 480 Mio. bei der Wohneigentumsbesteuerung und Fr. 310 Mio. bei den Stempelabgaben. Das sind total Fr. 2'010 Mio., d.h. Fr. 240 Mio. mehr als vom Bundesrat vorgeschlagen. Davon entfallen Fr. 1'500 Mio. auf den Bund und Fr. 510 Mio. auf die Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer.
2.2 Würdigung der Vorlage aus kantonaler Sicht
2.2.1 Die finanziellen Auswirkungen des Pakets für Basel-Landschaft
Die Steuerverwaltung hat Berechnungen und Schätzungen zu den Auswirkungen des Steuerpakets 2001 für unseren Kanton vorgenommen. Die nachfolgend aufgeführten Zahlen sind allerdings mit grossen Unsicherheiten behaftet, da im heutigen Zeitpunkt einige Faktoren nicht klar festgestellt resp. definiert werden können. So weiss niemand, wie sich die Krankenkassenprämien in den nächsten Jahren entwickeln werden und wie hoch der pauschalierte Abzug für die obligatorische Krankenpflegeversicherung im Zeitpunkt der kantonalen Umsetzung der Ehepaar- und Familienbesteuerung sein wird. Ebensowenig bestehen gefestigte Erfahrungszahlen über die Anzahl der künftig geltend gemachten Abzüge für Drittbetreuungskosten. Zudem ist noch nicht definiert, bis zu welchem Maximalbetrag diese Kosten im Kanton abzugsfähig sein sollen. Auch die Auswirkungen des Wegfalls des Schuldzinsenabzugs lassen sich nicht im Detail berechnen, da im heutigen Datenbestand der Steuerverwaltung keine Unterscheidung zwischen privaten und geschäftlichen und zwischen Hypothekar- und übrigen Schuldzinsen gemacht wird. Die Auswirkungen der neuen Tarifstruktur für die Einkommenssteuer oder die allfällige Einführung oder Erhöhung weiterer Abzüge, die im Rahmen der Umsetzung der Ehepaar- und Familienbesteuerung im Ermessen des Kantons liegen, sind heute noch nicht bekannt. Diese Liste der Vorbehalte zu den Berechnungen könnte beliebig fortgesetzt werden. Auch der Umstand, dass zwischen den Zahlen, die bei der Beantwortung der dringlichen Interpellation von Esther Maag vom 19. Juni 2003 bekannt gegeben wurden, und der nachfolgenden Aufstellung eine Differenz besteht, weist auf die Schwierigkeiten bei den Berechnungen bzw. Schätzungen hin.
Mit folgenden finanziellen Auswirkungen ist aufgrund bisheriger Berechnungen infolge der Umsetzung des Steuerpakets 2001 in unserem Kanton also zu rechnen:
Direkte Auswirkungen der Ehepaar- und Familienbesteuerungsreform
| - | Einführung pauschalierter Abzug für Krankenpflegeversicherung | - Fr. 36 Mio. |
| - | Abzug für Kinderbetreuungskosten durch Dritte | - Fr. 5 Mio. |
| - | Wegfall Bundessteueranteil | - Fr. 9 Mio. |
| - | Weitere kantonale Entlastungen | p.m. |
| Total Ehepaar- und Familienbesteuerung | - Fr. 50 Mio. | |
| Direkte Auswirkungen der Wohneigentumsbesteuerungsreform | ||
| - | Abschaffung Eigenmietwert | - Fr. 39 Mio. |
| - | Abschaffung Mietkostenabzug | Fr. 24 Mio. |
| - | Wegfall Schuldzinsenabzug und Einführung beschränkter | |
| Schuldzinsenabzug für Neuerwerber | Fr. 51 Mio. | |
| - | Wegfall Unterhaltskostenabzug und Einführung limitierter | |
| Abzug der Unterhaltskosten | Fr. 13 Mio. | |
| - | Einführung Bausparen | Fr. 0 Mio. |
| - | Einführung Zweitwohnungssteuer | p.m. |
| - | Wegfall Bundessteueranteil | - Fr. 4 Mio. |
| Total Wohneigentumsbesteuerung | Fr. 45 Mio. | |
| Total Steuerpaket 2001 | - Fr. 5 Mio. | |
Hinzu kommen die finanziellen Auswirkungen bei der Gemeindesteuer. Diese fallen je nach Gemeinde unterschiedlich hoch aus. Insbesondere sind Gemeinden mit hohem Mieteranteil anders betroffen als solche mit hohem Wohneigentümeranteil. Geht man von einem durchschnittlichen Gemeindesteuerfuss von 60% aus, ergeben sich aus obiger Aufstellung negative finanzielle Folgen für die Gemeinden von rund Fr. 3 Mio. Selbstverständlich gelten die oben gemachten Vorbehalte auch hier.
2.2.2 Würdigung des Steuerpakets
Beim Steuerpaket 2001 des Bundes sind eine Vielzahl von politischen Anliegen verwirklicht worden und alle Reformpunkte (Ehepaar- und Familienbesteuerung, Wohneigentumsbesteuerung und Stempelabgabe) sind auf Gedeih und Verderben miteinander verknüpft. Mit der Gutheissung dieser Steuerreform werden daher auch die weniger guten Revisionspunkte umgesetzt, und mit der Ablehnung der Reform sagt man auch nein zu den guten Punkten. Es sind bei einer Würdigung entsprechend die Vor- und die Nachteile des Steuerpakets 2001 aus kantonaler Sicht gegeneinander abzuwägen.
a) Vorteile
Folgende Vorteile sind anzuführen:
| - | Die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung ist ein altes und dringendes Anliegen. Damit wird nicht nur die bei der direkten Bundessteuer verfassungswidrige ungleiche Besteuerung von Verheirateten und Konsensualpaaren beseitigt, sondern es werden auch allgemein Familien mit Kindern z.T. massgeblich entlastet. |
| - | Mit der Inkraftsetzung der Bestimmungen des Steuerharmonisierungsgesetzes kann auch auf kantonaler Ebene die seit langem geforderte Reform der Familienbesteuerung umgesetzt werden. Die Ehepaar- und Familienbesteuerung ist als solches grundsätzlich von keiner Seite bestritten und wird vom Regierungsrat - obwohl nicht alle seine in den Vernehmlassungen vorgebrachten Vorschläge berücksichtigt wurden - in der vorliegenden Form bejaht. |
| - | Die Steuerentlastungen für Familien stärken das angeschlagene Vertrauen der Konsumenten und werden dadurch der derzeit lahmenden Schweizer Wirtschaft dringend notwendige Impulse verleihen. |
| - | Das Steuerpaket 2001 hat für den Baselbieter Fiskus - bei allen Vorbehalten, die den Berechnungen zugrunde liegen, - keine massgebenden, negativen finanziellen Auswirkungen. Damit besteht weiterhin in beschränktem Rahmen die Möglichkeit weiterer Steuergesetzrevisionen auf kantonaler Ebene. |
| - | Die Umsetzung der Wohneigentumsbesteuerung führt zu einer Beendigung der Diskussionen und Debatten über die Höhe des Mietkostenabzugs als Ausgleich für die tiefen Eigenmietwerte. |
| - | Die Beibehaltung des Baselbieter Bausparmodells ist gesichert. |
| - | Mit dem beschränkten Hypothekarzinsenabzug für Neuerwerber selbstbewohnten Wohneigentums und der Einführung des Bausparmodells wird immer noch durch fiskalische Massnahmen - allerdings auf tieferem Niveau - das Wohneigentum gefördert. |
| - | Mit der Revision der Stempelabgaben werden steuerliche Nachteile gegenüber der internationalen Konkurrenz abgebaut. Der Finanzplatz Schweiz wird gestärkt und insbesondere die KMU profitieren von der Heraufsetzung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe. |
| - | Die Fiskal- und Staatsquoten sind in den vergangenen Jahren parallel und im internationalen Vergleich übermässig angestiegen. Die Annahme des Steuerpakets 2001 hat einen positiven Einfluss auf diese Entwicklung und setzt ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Schweiz. |
b) Nachteile
Als Nachteile des Steuerpakets 2001 sind anzuführen:
| - | Infolge der hohen Abzüge bei der direkten Bundessteuer im Bereich der Ehepaar- und Familienbesteuerung dürfte ein politischer Druck entstehen, auf kantonaler Ebene die gleichen Abzüge einzuführen oder die bestehenden auf Bundesrechtsniveau anzuheben. |
| - | Die vom Kanton Basel-Landschaft über steuerliche Anreize betriebene Wohneigentumsförderung fällt in der heutigen Form weg. Dadurch verliert unser Kanton die Spitzenposition in diesem Bereich und einen Standortvorteil im interkantonalen Wettbewerb. |
| - | Der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ist steuersystematisch fragwürdig. Eine Abschaffung des Eigenmietwerts hätte eigentlich auch den Wegfall der Abzugsmöglichkeiten zur Folge haben müssen. Dies und die fehlende Ertragsneutralität des Systemwechsels sind die Gründe, weshalb die FDK sich gegen das Steuerpaket 2001 ausgesprochen hat. |
| - | Die finanziellen Auswirkungen des Steuerpakets lassen sich nicht zuverlässig berechnen, da sie von einer Vielzahl von Faktoren abhängen, die heute noch unbekannt sind. Zudem sind die Auswirkungen der Entlastungsmassnahmen 2003 auf die Kantone und Gemeinden noch nicht klar. |
| - | Teile des Steuerpakets 2001 verletzen die kantonale Tarifhoheit. So wird in diese mit der Vorschrift zur Einführung eines Voll- oder Teilsplittingsystems und der Festlegung der Grenzwerte für den Abzug von Schuldzinsen bei Neuerwerb von Wohneigentum und für den Abzug der zulässigen Liegenschaftsunterhaltskosten eingegriffen. |
Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass bei Würdigung aller aufgeführten Punkte die Vorteile des Steuerpakets 2001 überwiegen. Insbesondere die Umsetzung der Ehepaar- und Familienbesteuerung ist ein dringendes Anliegen, dass nun endlich umgesetzt werden muss. Da aus heutiger Sicht keine einschneidenden finanziellen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen in unserem Kanton zu erwarten sind, können die Nachteile der missglückten Reform der Wohneigentumsbesteuerung in Kauf genommen werden. Es ist an dieser Stelle aber ausdrücklich festzuhalten, dass es sich aus der Sicht des Regierungsrats beim Steuerpaket 2001 um keinen grossartigen Wurf des eidgenössischen Parlaments handelt. Die darin enthaltenen Mängel rechtfertigen aber nicht eine Ablehnung des gesamten Pakets.
2.3 Kantonsreferendum
Die Ergreifung des Kantonsreferendums muss wohl überlegt sein und rechtfertigt sich nur dann, wenn die von den eidgenössischen Räten beschlossene Bundeslösung offensichtlich unhaltbar ist. Die Schwelle des Annehmbaren oder Vertretbaren aus Sicht des Kantons müsste deutlich überschritten werden, und es müsste ein qualifizierter Unmut auf kantonaler Ebene feststellbar sein. Dies ist aber vorliegend nicht der Fall, denn das Steuerpaket 2001 wird je nach politischer Ausrichtung als annehmbar oder als inakzeptabel bezeichnet. Ein Konsens für eine klare Ablehnung desselben ist nicht auszumachen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass das vom National- und Ständerat nach einer Einigungskonferenz letztendlich beschlossene Steuerpaket 2001 bereits einen ausgiebigen und langwierigen politischen Entscheidungsprozess durchgemacht hat. Die dabei herausgekommene Lösung ist zwar nicht optimal, sie kann aber auch nicht als offensichtlich inakzeptabel bezeichnet werden.
Ferner müssten bei einer allfälligen Abstimmung die Chancen des Obsiegens deutlich gegeben sein, was hier stark zu bezweifeln ist. In diesem Zusammenhang taucht auch die Frage auf, wer überhaupt und mit welchen finanziellen Mitteln einen Abstimmungskampf führen soll.
Unter Berücksichtigung der überwiegenden Vorteile, die für das Steuerpaket 2001 sprechen, und der oben gemachten Überlegungen kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die Ergreifung des Kantonsreferendums nicht gerechtfertigt ist.
Aus den vorstehend genannten Gründen beantragt der Regierungsrat dem Landrat, das Kantonsreferendum nicht zu unterstützen und das Postulat abzuschreiben.
Liestal, 4. September 2003
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
der Präsident: Straumann
der Landschreiber: Mundschin
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