Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Nicht formulierte Bildungsinitiative | |
| vom: | 7. November 2003 | |
| Nr.: | 2003-272 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Tendenzen und Strategien
Die Schwächen bei der Schulkoordination sind im Kanton Basel-Landschaft erkannt. Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat dem Bund am 28. Febuar 2002 eine Standesinitiative zur "Koordination der kantonalen Bildungssysteme" mit folgendem Wortlaut eingereicht:
"Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft ersucht die Bundesbehörden, eine Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche die kantonalen Bildungssysteme in der ganzen Schweiz koordiniert, insbesondere
| · | die Bildungsstufen (von der Vorschule bis zur Tertiärstufe), ihre Dauer und das Einschulungsalter festlegt, |
| · | die Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I hinsichtlich ihrer Anzahl, der jeweiligen Qualifikationsziele bzw. Anschlüsse an der Sekundarstufe II regelt, |
| · | die Zahl, Art und Qualifikationsziele der schweizerisch anerkannten allgemeinbildenden und berufsbildenden Ausbildungen auf der Sekundarstufe II festlegt, |
| · | die Koordination, gleichmässige finanzielle Unterstützung und Förderung der Universitäten, technischen Hochschulen, Fachhochschulen und höheren Bildungsanstalten sicherstellt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet, |
| · | die gesamte Berufsausbildung einheitlich regelt und die internationale Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet, |
| · | die Erwachsenenbildung ausserhalb des Tertiärbereichs unterstützt und die Kompetenzen in diesem Bereich zwischen Bund und Kantonen aufteilt, |
| · | dem Bund die Aufgabe überträgt, die Qualität der kantonalen Bildungssysteme zu evaluieren und deren Weiterentwicklung laufend zu koordinieren." |
Die Standesinitiative wurde wie folgt begründet:
"Gemäss Artikel 62 der Bundesverfassung sind für das Schulwesen die Kantone zuständig. Mit dem Konkordat über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 (Schulkonkordat) gaben sich die Kantone ein wichtiges Instrument zur Förderung des Schulwesens und zur Harmonisierung des entsprechenden kantonalen Rechts. Der Beitritt zum Schulkonkordat verpflichtet die Konkordatskantone, ihre Schulgesetzgebung im Bereich des Schuleintrittsalters, der Schulpflicht, der regulären Ausbildungszeit bis zur Matur und des Schuljahresbeginns anzugleichen. Für weitere Bereiche wurden und werden Empfehlungen zu Handen der Kantone ausgearbeitet. Die Konkordatskantone arbeiten zudem im Bereich der Bildungsplanung und -forschung sowie der Schulstatistik unter sich und mit dem Bund zusammen. Die Konkordatskantone übertrugen den Vollzug dieser Aufgaben der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Die EDK bereitete in der Folge wichtige ergänzende Abkommen insbesondere zur Gewährleistung des offenen interkantonalen Zugangs zu Ausbildungen und zum interkantonalen Lastenausgleich vor.
Angesichts der gegenwärtig zu verzeichnenden grossen Anforderungen für die weitere Entwicklung des Bildungswesens besteht die Gefahr, dass sich die kantonalen Bildungssysteme bei der Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben weiter auseinander entwickeln. Im Bildungswesen besteht bereits heute eine Vielfalt, welche laufend neue strukturelle und organisatorische Widersprüche zwischen den Kantonen sowie zwischen den Bildungsstufen erzeugt und die Mobilität der Bevölkerung beeinträchtigt. Das Nicht-Zustandekommen der Empfehlungen der EDK zur Koordination des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule zeigt, dass in Anbetracht der laufenden und bevorstehenden kantonalen Schulreformen sogar das bisher erreichte Niveau der Schulkoordination nicht gehalten werden könnte. Realisieren insbesondere die grösseren Kantone eine Schulreform im Alleingang, können neue Mobilitätshindernisse entstehen, die zum Teil nur durch Nachvollzug anderer Kantone beseitigt werden können.
Der Kanton Basel-Landschaft begrüsst weiterhin die Bemühungen der EDK und der Regionalkonferenzen, das Schulkonkordat weiterzuentwickeln. Er möchte die Nähe zu den Einwohnerinnen und Einwohnern, die Rücksicht auf regionale Besonderheiten als positive Aspekte des Föderalismus unbedingt erhalten. Er möchte indessen auch, dass der Bund als starker Partner der Kantone einen kohärenten Rahmen für das gesamte Bildungswesen und seiner Weiterentwicklung zu schaffen hilft. Einzelne Forderungen der Standesinitiative sind bereits auf gutem Weg. Zu nennen sind insbesondere das Berufsbildungsgesetz und der Hochschulartikel in der neuen Bundesverfassung. Es ist nun an der Zeit, die Verfassungs- und Gesetzesgrundlagen für eine Rahmen- und Regelungssetzungskompetenz zu schaffen, die es dem Bund ermöglichen, gemeinsam mit den Kantonen ein interkantonal insgesamt besser koordiniertes und in sich kohärenteres schweizerisches Bildungswesen anzustreben und mit abgestimmten Rollen und Aufgaben die Herausforderungen der Bildungsentwicklung der Zukunft anzugehen. Die derzeitigen Arbeiten zum Bildungsrahmenartikel der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur gemäss der parlamentarischen Initiative Zbinden bieten in Abstimmung mit der laufenden Revision des Schulkonkordates dafür eine ausgezeichnete Gelegenheit."
Der Kanton Basel-Landschaft hatte bereits vorgängig aufgrund des vom Landrat am 23. März 2000 mit grossem Mehr überwiesenen Postulates von Landrat Bruno Krähenbühl eine Revision des Konkordates über die Schulkoordination (Schulkonkordat) durch die EDK eingeleitet. Anvisiert wurde mit diesem Schritt insbesondere eine Verbesserung der interkantonalen Schulkoordination im Bereich des Schuleintrittsalters, der Dauer und Bezeichnung der Schulstufen und Schularten, des Beginns und des Umfangs des Fremdsprachenunterrichts und der Lehrmittelentwicklung.
Als Folge dieses Vorstosses beschloss die EDK im November 2000, die Arbeiten an der Weiterentwicklung des Schulkonkordates aufzunehmen. Die Baselbieter Standesinitiative "Koordination der kantonalen Bildungsysteme" ergänzte diese Bemühungen durch eine Stärkung des Bundes bei der Schaffung eines Bildungsrahmenartikels. Bund und Kantone sollen ihre Kräfte für die Bewältigung der Koordinations- und Weiterentwicklungsaufgaben im Bildungswesen neu bündeln. Die Revision des Schulkonkordates und die Schaffung eines Bildungsrahmenartikels in der Bundesverfassung ergänzen und bedingen sich wechselseitig.
Es scheint, dass ein Konsens herstellbar ist, die schweizerische Verfassung und das Schulkonkordat koordiniert weiter zu entwickeln. Der Bund würde insbesondere auch die Kompetenz erhalten, bei Säumigkeit oder Uneinigkeit der Kantone eine Regelung für die Bildungsstufen, die Dauer und die Abschlüsse der Sekundarstufe I und II festzulegen, so dass Mobilitätshindernisse nötigenfalls beseitigt werden könnten. Analog zum heutigen Maturitäts-Anerkennungsreglement, welches die EDK und der Bund gemeinsam erlassen haben, können gemeinsame Rahmensetzungen für das Bildungswesen möglich werden. Ein wichtiges Anliegen von EDK und Bund ist es auch, ein schweizerisches Bildungsmonitoring für die Qualitässicherung und -entwicklung einzurichten.
Die EDK hat in ihren Leitlinien vom 5. Juli 2001 die Ziele für die Bildungskooperation in der Schweiz wie folgt formuliert: "Bildung und Kultur sind für unser Land von existenzieller Bedeutung; sie sind für seinen inneren Zusammenhalt ebenso entscheidend wie für seine Fähigkeit, sich zu Europa und zur Welt hin zu öffnen. Es gilt, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes mit den weltweiten geistes- und naturwissenschaftlichen sowie technologischen Entwicklungen zu gewährleisten. Gleichermassen gilt es, den kreativen Austausch zwischen den Menschen verschiedener Kulturen - überlieferter wie immigrierter - im eigenen Land zu fördern und zu nutzen. Und schliesslich gilt es, die Mobilität der Bevölkerung, vorab im eigenen Land, zu erleichtern."
Auch wenn in dieser Formulierung der EDK die Erwartungen an die Leistungen des Bildungswesens und seine Weiterentwicklung wenig fassbar sind, so sind doch bei weiteren Konzeptpapieren und Beschlüssen konkrete Handlungsstrategien erkennbar.
Konkret legt die EDK bei der Erweiterung des Schulkonkordates das Gewicht auf die Harmonisierung der obligatorischen Schule im Schuleingangsbereich und beim Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II. Insbesondere sollen Kompetenzniveaus für die Erstsprache, die Fremdsprachen, die Mathematik und die Naturwissenschaften per Ende 9. und 6. Schuljahr festgelegt werden. Die NW EDK plant, ergänzend Kompetenzniveaus für die übrigen Bildungsbereiche zu entwickeln.
Es scheint, dass der Baselbieter Anstoss zur Konkordatsrevision und die Standesinitiative zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme ihre intendierte Wirkung in den nächsten Jahren entfalten könnten. Nicht erfolgreich war der Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion bisher indes im Bestreben, die drei deutschsprachigen Regionalkonferenzen zu einer einzigen deutschsprachigen Konferenz zu verbinden und die Harmonisierung und Weiterentwicklung insbesondere der Volksschule sprachregional entscheidend voranzubringen. Schulkoordinationspolitisch und kulturell ist es durchaus denkbar, dass die Sprachregionen aufgrund unterschiedlicher kultureller Traditionen in einem gesamtschweizerischen Rahmen eigene Akzente setzen.
Mit gutem Willen aller Beteiligten ist im Sinne der Vorstösse des Kantons Basel-Landschaft denkbar, dass in zehn Jahren ein Bildungsrahmenartikel in Verbindung mit einem erweiterten interkantonalen Schulkonkordat in Kraft ist, so dass die Bildungsstufen und ihre Dauer sowie die Abschlüsse der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II festgelegt sind. Die zu erreichenden Kompetenzniveaus am Ende der 6. und 9. Klasse werden für die gesamte Schweiz und in weiteren Fachbereichen sprachregional zur Verfügung stehen. Anzunehmen ist auch, dass vermehrt mit interkantonal und schweizerisch wirksam gebündelten Kräften die Entwicklungsaufgaben des Bildungswesens angegangen werden. Für die Volksschule wird die Zusammenarbeit bei Projekten der Bildungsentwicklung in der deutschsprachigen Schweiz markant zunehmen. Dazu beitragen wird die Einrichtung eines schweizerischen Bildungsmonitorings, das vergleichende Informationen über den tatsächlich erreichten Stand des Bildungswesens der einzelnen Kantone und Regionen liefern wird.
4. Stellungnahme des Regierungsrates
Der Kanton Basel-Landschaft will ein hochwertiges Bildungswesen auf allen Stufen erhalten und es entsprechend den wachsenden und sich verändernden Anforderungen wirkungsvoll weiter entwickeln. Die Stossrichtung der Bildungsinitiative erachtet die Regierung als richtig. Sie unterstützt auch die Ziele, Mobilitätsschranken (namentlich im Bereich der Schulpflicht) abzubauen und Treffpunkte im Schulsystem zu schaffen.
Wie gesagt, hält der Regierungsrat zwar die Stossrichtung der Initiative grundsätzlich für richtig, doch kann eine Volksinitiative nicht bloss teilweise, sondern nur integral gutgeheissen oder abgelehnt werden. Nicht opportun ist für die Regierung der Auftrag, "eine gemeinsame gesetzliche Grundlage für das Bildungswesen zu schaffen mit einem einheitlichen Schulsystem". Nach wie vor vorstellbar ist aber, dass beide Kantone ein ähnlich lautendes Gesetz verabschieden könnten. Den Auftrag, die Gesetzgebung zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt anzugleichen, haben die Baselbieter Behörden bereits mit § 3 Absatz 2 der Kantonsverfassung.
Die Schulsysteme werden etwa wegen der unterschiedlichen Erreichbarkeit der Schulorte im weiträumigeren Flächenkanton Basel-Landschaft gegenüber dem Stadtkanton Basel-Stadt kaum je ganz "einheitlich" sein können (vgl. dazu die Ausführungen im Abschnitt "Gymnasien" weiter unten).
Die Fachhochschule beider Basel wird bereits als autonome Organisation in gemeinsamer Verantwortung geführt; sie soll künftig in eine Fachhochschule Nordwestschweiz der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn integriert werden. Die Verhandlungen dazu sind bereits im Gang. Bei der Universität Basel sieht bereits § 12 Absatz 1 des Universitätsvertrages vor: "Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft streben einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit und der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Universität bis hin zu einer Mitträgerschaft an." Die Verhandlungen dazu sind ebenfalls im Gang.
Die auch von den Initiantinnen und Initianten angestrebte Harmonisierung will der Baselbieter Regierungsrat dadurch erreichen, dass sich die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt einer neuen Ausrichtung des nationalen Schulsystems anpassen. Im Rahmen dieses Prozesses sollen die Schulstrukturen gesamtschweizerisch stärker aufeinander abgestimmt und Minimalstandards festgelegt werden. Die vom Kanton Basel-Landschaft am 28. Februar 2002 eingereichte Standesinitiative zur "Koordination der kantonalen Bildungssysteme" unterstützt diese Bemühungen. Wichtig ist, dass sich die Region Nordwestschweiz der gesamtschweizerischen Entwicklung anpasst und keinen Sonderfall schafft.
Für den Kanton Basel-Landschaft stehen bei der gemeinsamen Arbeit folgende Ziele im Vordergrund:
4.1. Volksschule
Die bessere Koordination der Volksschule soll auch sprachregional für die Deutschschweiz mit Hilfe des Bundes (Bildungsrahmenartikel) und der EDK (Erweiterung Konkordat, Entwicklung von Kompetenzniveaus Ende 6. und 9. Schuljahr) Auswirkungen haben. Für den Kanton Basel-Landschaft steht die Festlegung der Abschlüsse und Anschlüsse am Ende der Volksschule (9. Schuljahr) und den weiterführenden Ausbildungen der Sekundarstufe II im Vordergrund. Dazu gehört auch, dass Lernziele in Form von Kompetenzniveaus oder Treffpunkten zum Beispiel am Ende des 2., des 6. und des 9. Schuljahres koordiniert werden.
4.2 Berufsbildung
Die Koordination der Berufsbildung ist bereits über das Bundesgesetz gesichert. Die Berufsbildung wird die Verstärkung der Kooperation im Vollzug bzw. in der arbeitsteiligen Bereitstellung von Bildungsangeboten analog zum Beispiel zu den bikantonal abgestimmt geführten Brückenangeboten prüfen.
4.3. Gymnasien und andere weiterführende Schulen
Die Baselbieter Gymnasien folgen dem Prinzip der gemischten Wissenskulturen und fester regionaler Einzugsgebiete, währenddem die baselstädtischen Gymnasien seit ein paar Jahren zu Schwerpunktschulen mit eingeschränktem und spezialisiertem Angebot geworden sind. Das ist im städtischen Rayon möglich. Die Baselbieter Bildungsangebote hingegen müssen weiterhin für die Schülerinnen und Schüler ihrer vergleichsweise grossen Einzugsgebiete gut erreichbar bleiben. Eine ausgebaute Kooperation in Einzelbereichen (Sportklassen, selten frequentierte Schwerpunkt- und allenfalls auch Ergänzungsfächer) ist denkbar. Gleichwohl ist der Bereich der gymnasialen Bildungsgänge und Abschlüsse durch das Maturitätsanerkennungsreglement des Bundes (MAR) für beide Kantone gleich geregelt. Neben der engen Zusammenarbeit mit Basel-Stadt ist diejenige mit dem Kanton Solothurn (Gymnasium Laufental-Thierstein) und mit dem Aargau (Gymnasium Muttenz) zu vertiefen.
Basel-Landschaft und Basel-Stadt kennen zudem beide die Fachmittel- oder Fachmaturitätsschule (FMS, ehemals Diplommittelschule DMS) und arbeiten auch auf diesem Gebiet bereits eng zusammen.
4.4 Hochschulen
Die Tertiäre Bildung wurde in den vergangenen Jahren landesweit vollständig neu konzipiert. Der Kanton Basel-Landschaft gewährleistet zusammen mit dem Partnerkanton Basel-Stadt bereits ein attraktives Angebot an tertiären Ausbildungsmöglichkeiten in der Region. Er verfolgt die Vision eines Hochschulraumes Nordwestschweiz, um damit die Wissensbildung besser zu vernetzen und die Innovationskette durch eine enge Kooperation zwischen der Universität Basel, den Fachhochschulen und den Forschungsinstituten der Region zu stärken. Partner im Hochschulraum Nordwestschweiz sollen neben dem Kanton Basel-Stadt weitere Kantone in der Region sein. Die Regierungen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben im Oktober 2002 den Auftrag zur Prüfung einer Fusion der drei bestehenden Fachhochschulen zur Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) erteilt.
Neben der auf der Grundlage eines Staatsvertrages bereits bikantonal getragenen Fachhochschule beider Basel (FHBB), ist auf den Beginn des Semesters 2003 / 2004 die Gründung der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit (HPSA-BB) geplant. Beide sollen später in die FHNW integriert werden.
Als Partner des Stadtkantons im Bereich der Universität unterstützt der Kanton Basel-Landschaft die Weiterführung der Universitätsreform und arbeitet an der Entwicklung partnerschaftlicher Trägerschaftsszenarien mit. Bis Ende 2003 soll eine Regelung für einen zusätzlichen Baselbieter Beitrag an den Unterhalt der durch die Universität genutzten Liegenschaften getroffen werden (vgl. Landratsvorlage 2003 / 229). Eine Weiterentwicklung des bestehenden Universitätsvertrages hin zur gemeinsamen Trägerschaft ist bis Ende des Jahres 2007 vorgesehen.
Alle Aktivitäten im Bereich der Tertiären Bildung erfolgen selbstverständlich immer auch mit Blick auf das Bologna-Abkommen und die damit angestrebte internationale Anerkennung der Ausbildungsangebote in unserer Region.
5. Anträge
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat:
1. Die nicht formulierte Bildungsinitiative wird für gültig erklärt.
2. Die nicht formulierte Bildungsinitiative wird abgelehnt.
3. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird empfohlen, die nicht formulierte Bildungsinitiative abzulehnen.
Liestal,
Im Namen des Regierungsrates:
Der Präsident:
Der Landschreiber:
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