Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Nicht formulierte Spitalinitiative | |
| vom: | 11. November 2003 | |
| Nr.: | 2003-270 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Strategiebericht Spitalversorgung Basel-Landschaft (Hausaufgaben BL)
Aus dem Strategiebericht Spitalversorgung Basel-Landschaft (Hausaufgaben BL), welcher im Herbst 2003 zu Handen des Landrats verabschiedet wird, können die zentralen Erkenntnisse wie folgt zusammengefasst werden:
Infolge der demographischen und medizinischen Entwicklung nehmen die Fallzahlen in den nächsten Jahren kontinuierlich zu. Die vorhandene Bettenkapazität im Akutspitalbereich ist dennoch für die Versorgung der Bevölkerung auch in Zukunft ausreichend. Dazu muss weiterhin eine Verschiebung zur Kurzzeithospitalisation, zur ambulanten Behandlung, zur frühzeitigen Rehabilitation und zur gesicherten Langzeitpflegeversorgung ermöglicht werden.
Das Kantonsspital Bruderholz ist seit den 30 Jahren seines erfolgreichen Betriebes (hohe Auslastung, günstige Kostenstruktur) und auch in Zukunft ein unverzichtbarer Bestandteil der Spitalversorgung des Kantons Basel Landschaft. Ohne das Kantonsspital Bruderholz müssten vorwiegend ausserkantonal zusätzliche Kapazitäten aufgebaut werden und damit verbunden würde der Eigenversorgungsgrad von 61% auf rund 39% der Fälle sinken. Der Eigenversorgungsgrad des Kantons Basel-Landschaft liegt damit bereits heute weit unter dem nationalen Durchschnitt von 87%. Diese Grösse ist wesentlich für den Grad der Unabhängigkeit und die Steuermöglichkeiten durch den Kanton, sowie auch ein wichtiger Faktor aus volkswirtschaftlicher Sicht.
Die Aufnahmekapazität für Langzeitpflegebedürftige ausserhalb der Akut-Spitäler muss erhöht werden.
Die Aufgabenteilung bzw. Schwerpunktbildung zwischen den Baselbieter Kantonsspitälern soll weiterentwickelt werden. Die innerkantonale Vernetzung in den beiden kantonalen Gesundheitsregionen Oberbaselbiet / Liestal und Unterbaselbiet / Laufental soll ausgebaut werden.
Die Baselbieter Kantonsspitäler sollen vorläufig Teil der öffentlichen Verwaltung bleiben.
Die Frage der Erteilung von mehrjährigen Rahmenkrediten für den Leistungseinkauf durch den Landrat ist zu prüfen.
Die Regeln für den Leistungseinkauf in der Grundversorgung und der spezialisierten Versorgung durch den Kanton gelten gleichermassen für den Leistungsbezug bei öffentlichen und privaten Leistungsanbietern. Die Zuteilung erfolgt an Hand der Hauptkriterien, Preis, Wettbewerb, Qualität, Versorgungssicherheit.
Die arbeitsteilige Aufgabenerfüllung zwischen den beiden Basel (hochspezialisierte Versorgung zentralisiert, Grundversorgung und erweiterte Grundversorgung dezentralisiert) ist weiter zu führen. Die verschiedenen Grobmodelle und die Variante "Konzentration der universitären Medizin auf ein Universitätsspital" dem Teilprojekt 3 der Regionalen Spitalplanung beider Basel sind zu Gunsten des Status quo nicht weiter zu verfolgen. Der Regierungsrat unterstützt die laufenden Bemühungen zur schweizweiten Konzentration von hochspezialisierten medizinischen Disziplinen und zur Verteilung dieser Schwerpunkte auf die Universitätsstandorte.
Es kann davon ausgegangen werden, dass die zentrumsmedizinischen Leistungen für die Baselbieter Bevölkerung auch künftig in einem ähnlichen Rahmen am Kantonsspital Basel eingekauft werden (ca. 15'000 Pflegetage oder 48 Betten 2001). Es wird erwartet, dass die hochspezialisierte Versorgung am Zentrum Basel ein mit anderen ausserkantonalen Zentrumskliniken vergleichbares Preis / Leistungsverhältnis aufweist.
Nur mit einer einheitlichen Führung und kurzen Wegen der Führungsentscheidungen können Leistungen effizient und kostengünstig erbracht werden. Eine neue gemeinsame bikantonale Trägerschaft im medizinischen Dienstleistungsbereich (Gemeinsames Universitätsspital beider Basel) mit einer nur erschwert wahrzunehmenden Führungsverantwortung, wie im Falle des UKBB, ist daher zu vermeiden. Dies auch im Hinblick auf den relativ geringen Anteils von zentrumsmedizinischen Leistungen für Baselbieter Bevölkerung am Gesamtvolumen des Kantonsspitals Basel. Am Universitäts-Kinderspital beider Basel soll aber aufgrund dessen Stellung als regionaler stationärer Gesamtversorger ausdrücklich festgehalten werden. Analog zur Situation in der Erwachsenenmedizin ist eine schweizweite Schwerpunktbildung in den hochspezialisierten Leistungsbereichen und in der universitären Lehre und Forschung anzustreben.
Gemeinsam mit dem Partnerkanton Basel soll der Universitätsstandort Basel mit einer medizinischen Fakultät durch eine Konzentration auf Kernkompetenzbereiche gestärkt werden. Nachdem das Einzugsgebiet der medizinischen Fakultät im Raum Nordwestschweiz zu klein ist, um eine Vollfakultät mit den dazugehörigen Kliniken zu führen, sind Kooperationen und Schwerpunktbildungen mit anderen medizinischen Fakultäten zu suchen. Die gegenwärtig diskutierten Modelle einer engeren Kooperation insbesondere zwischen den Universitätsspitälern und der Medizinischen Fakultäten Basel und Bern werden vom Regierungsrat mit grosser Aufmerksamkeit verfolgt und selbstverständlich in die laufenden Strategieüberlegungen einbezogen. Der Kanton Basel-Landschaft ist weiterhin bereit seinen Beitrag durch die Bereitstellung der Kantonsspitäler als Lehrspitäler zu leisten.
Schwerpunkte, die der Universität Basel zugewiesen werden, sind mit Priorität in den Rahmen des Forschungsschwerpunktes Life Sciences einzuordnen. Die Bildung von Schwerpunkten der universitären Medizin in der Schweiz soll die besonderen Traditionen und Stärken des Standortes Nordwestschweiz mit seiner chemisch-pharmazeutischen Industrie berücksichtigen.
Die Zuständigkeit in der Führung und die Finanzierung der universitären Lehre und Forschung sind in den Kompetenzbereich der medizinischen Fakultät zu überführen.
Die gemeinsame Spitalplanung soll auf einer strategischen Ebene weiterhin mit dem Kanton Basel-Stadt durchgeführt und auch die übrigen Kantone im Raume Nordwestschweiz verstärkt eingebunden werden.
Insbesondere zur Planung und Koordination der universitären Medizin soll im Rahmen der Regionalen Spitalplanung beider Basel eine geeignete Struktur geschaffen werden.
Es wird eine abgestimmte Gesamtplanung der verschiedenen Versorgungsbereiche angestrebt. Dafür und zur Bewältigung der vielfältigen neuen Aufgaben werden eine ganze Reihe neuer und verfeinerter Instrumente vorgeschlagen.
Es bestehen der Wille und die Absicht, auch in Zukunft eine gemeinsame Spitalliste BS/BL zu führen. Ein definitiver Entscheid kann allerdings erst gefällt werden, wenn die genauen Auswirkungen durch die zweite Teilrevision KVG und durch die hängigen Rechtsstreitigkeiten bekannt sind.
5. Das Modell der Initiantinnen und Initianten
Die Initiative verlangt, dass die kantonalen Spitäler mit denjenigen des Kantons Basel-Stadt als zusammengefasste Organisation mit einheitlicher Leitung gemeinsam zu führen sind. Damit dies erreicht werden kann, müssten die Spitäler aus der öffentlichen Verwaltung ausgegliedert und verselbständigt werden.
5.1 Beurteilung des Modells
5.1.1. Stärken
Das Modell von vereinten, bikantonalen Organisationen mit einheitlicher Leitung weist gegenüber den heutigen Organisationsstrukturen mit kantonal getrennten Organisationen folgende Vorteile auf:
Die Führungsfunktionen können zentralisiert und die Führungsprozesse vereinheitlicht werden.
Durch eine einheitliche Leitung bestünde die Möglichkeit, das Dienstleistungsangebot nach rein medizinischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu optimieren.
Es können Synergien B beispielsweise im administrativen Bereich (Materialbeschaffung, Finanz- und Rechnungswesen, Informatik, Personalmanagement) B genutzt und dadurch möglicherweise Kosten gesenkt werden. Diese Vorteile würden aber erhebliche Investitionen zur Angleichung der unterschiedlichen Systeme erfordern.
Für den Bereich der Personalgewinnung und der Personalbewirtschaftung gelten übereinstimmende Voraussetzungen und Regelungen. Die beiden Kantone stehen sich im Bereich des Spitalwesens nicht mehr als "konkurrierende" Arbeitgeber gegenüber.
5.2.2. Schwächen
Die von den Initiantinnen und Initianten erhofften Kosteneinsparungen durch ein gemeinsam optimiertes Dienstleistungsangebot könnten im wesentlichen Ausmass nur realisiert werden, wenn beispielsweise eines der strategischen Modelle aus der Regionalen Spitalplanung beider Basel (Herz-Thorax-Zentrum, Elektiv- / Wochenklinik und Bewegungsapparatzentrum) umgesetzt würde. Der Regierungsrat hat sich aus folgenden Gründen dafür entschieden die erwähnten Grobmodelle aus der Regionalen Spitalplanung nicht weiter zu verfolgen:
Die optimale Nähe der hochspezialisierten Dienstleistung zur medizinischen Fakultät, wie sie auch beim getroffenen Standortentscheid für den Neubau des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) eine wichtige Rolle gespielt hat, wäre damit in Teilen der Erwachsenen-Medizin nicht mehr gegeben.
Eine Dezentralisierung vieler Bereiche der hochspezialisierten Versorgung erschwert die unabdingbare Interdisziplinarität und führt zu einem hohen Koordinationsaufwand.
Eine schweizweite Koordination und Schwerpunktbildung in der hochspezialisierten Medizin ist sinnvoll und wird auch in der laufenden Teilrevision des KVG vorgeschrieben. Eine Dezentralisierung im Sinne der strategischen Grobmodelle würde diesen Bemühungen zuwiderlaufen.
Durch die Dezentralisierung würde ein struktureller Aufbau der Gesundheitsversorgung (Trennung Grundversorgung / erweiterte Grundversorgung / hochspezialisierte Versorgung) entscheidend erschwert.
Als weitere Schwächen des von den Initiantinnen und Initianten vorgeschlagenen Modells erachtet der Regierungsrat folgendes:
Durch die Fusion der fünf Spitäler und ihre Überführung in eine zusammengefasste, in ihrer Rechtsform noch zu bestimmende Organisation mit bikantonaler Trägerschaft würde ein "Riesen-Spital" entstehen, dessen Führbarkeit aufgrund der Grösse, der unterschiedlichen Kulturen der fünf Häuser und der fünf Standorte nicht von vorneherein als gesichert betrachtet werden kann.
Das Modell eines einzigen Spitals beider Basel ist weniger gut geeignet, um auf die spezifischen Strukturen und Bedürfnisse der Bevölkerung in den beiden Kantonen Rücksicht zu nehmen.
Der Aufwand für die Konzeption und Realisierung eines bikantonalen Spitals beider Basel ist in jeder Hinsicht (Arbeitszeit, Kosten, personelle, organisatorische und bauliche Massnahmen) sehr hoch.
Aus der Verwaltung ausgegliederte Institutionen schwächen die demokratische Mitwirkung bei Entscheidungen, indem Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung vom Parlament zur Regierung verschoben werden. Gemeinsame Institutionen schwächen aber auch die Handlungsmöglichkeit der einzelnen Regierungen, weil die Kompetenzen und die Verantwortung aufgeteilt werden. Die strategische Führung wird schwerfällig. Notwendige Anpassungen werden verzögert oder innert nützlicher Frist verunmöglicht.
Mit der eindeutigen, eigenständigen Positionierung der Baselbieter Kantonspitäler untereinander (Grundversorgung und erweiterte Grundversorgung mit klarer Aufgabenteilung) und gegenüber ausserkantonalen Leistungserbringern können die positiven Potenziale wettbewerblicher Strukturen erschlossen werden.
Mit einer klaren Entflechtung des Versorgungsauftrages im Bereich der Grundversorgung und der erweiterten Grundversorgung von der hochspezialisierten Versorgung können die Kosten transparenter gemacht und im Bereich der Grundversorgung und erweiterten Grundversorgung tief gehalten werden.
6. Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)
Die nicht formulierte Spitalinitiative fordert die Überführung der kantonalen Spitäler des Kantons Basel-Stadt und des Kantons Basel-Landschaft in eine zusammengefasste Organisation. Das UKBB wird als selbständige Anstalt öffentlichen Rechts von beiden Trägerkantonen gemeinsam betrieben. Der Regierungsrat stellt deshalb der Vollständigkeit halber fest, dass er aufgrund des Wortlautes der nicht formulierten Spitalinitiative davon ausgeht, dass die Initiantinnen und Initianten nicht beabsichtigten, das UKBB ebenfalls in die neu zu schaffende Organisation einzubinden.
6.1 Stärken
Die pädiatrische Versorgung der Region ist unbestrittenermassen von guter Qualität. Durch den Zusammenschluss konnte die universitäre Kindermedizin für die Region erhalten werden. Allerdings ist zu ergänzen, dass aus der Sicht der Qualitätssicherung ein Mengenproblem existiert, indem sich die erforderliche potenzielle Zahl der Patientinnen und Patienten in der Region an der unteren Grenze bewegt.
6.2 Schwächen
Am Beispiel des UKBB zeigen sich die Problematik und die Komplexität in der Führung von verselbständigten bikantonalen Agenturen. Ausserdem sind, bedingt durch den Dreistandorte-Betrieb, die Kosten vergleichsweise hoch und die Situation für das Personal, die Patientinnen und Patienten sowie die Rahmenbedingungen für die praktische Ausbildung der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte nicht optimal. Mit gezielten Massnahmen konnten einige Verbesserungen erreicht werden. Die optimalen Betriebsvoraussetzungen werden jedoch erst mit dem Bezug des Neubaus in unmittelbarer Nähe des universitären Zentrums in Basel gegeben sein. Nicht zu vermeiden bleibt, dass die Trägerkantone das finanzielle Risiko zu tragen haben. Analog zur Situation in der Erwachsenenmedizin fehlt eine Schwerpunktbildung gemeinsam mit den anderen Universitäts-Kinderspitälern (hochspezialisierte Versorgung).
7. Stellungnahme des Regierungsrates
Der Regierungsrat setzt trotz schwierigem finanz- und wirtschaftspolitischem Umfeld auf eine partnerschaftliche Erfüllung von regionalen Aufgaben, die im gemeinsamen Interesse liegen. Dazu zählt der Erhalt der Universität Basel und der Medizinischen Fakultät ebenso wie die Fortführung der regionalen Spitalplanung mit dem Kanton Basel-Stadt und unter Einbezug der zur Region gehörenden Teilgebiete der Nachbarkantone. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der hochspezialisierten Versorgung im Spitalwesen hat sich bewährt. Der Regierungsrat möchte nach Möglichkeit an dieser Zusammenarbeit festhalten und B soweit es in seinem Einflussbereich liegt B den Kanton Basel-Stadt in seinem Bestreben unterstützen, durch Kooperationen und Schwerpunktbildungen die heutigen, verhältnismässig hohen Kosten zu reduzieren. Das Niveau der Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Landschaft befindet sich im schweizerischen Mittelfeld. Es ist dem Regierungsrat ein wichtiges Anliegen, diese relativ günstige Position auch in Zukunft zu halten.
Auf der strategischen Ebene (die richtigen Dinge tun oder die Frage nach dem Was?) ist die regionale Zusammenarbeit unerlässlich. Diesen Standpunkt vertritt auch die Baselbieter Regierung. Zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt hat sie deshalb bereits in der vergangenen Legislaturperiode die Planung der hochspezialisierten universitären Medizin in Angriff genommen. Basel-Landschaft und Basel-Stadt bekennen sich zur medizinischen Fakultät der Universität Basel. Parallel zu ihrer Stärkung muss die schweizweite Schwerpunktbildung vorangetrieben werden. Die zweite Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes fordert die Standortkantone von medizinischen Fakultäten auf, gesamtschweizerische Absprachen bezüglich der hochspezialisierten Medizin zu treffen und umzusetzen.
Auf der operativen Ebene (die Dinge richtig tun oder die Frage nach dem Wie?) ist ein Spitalverbund nach Ansicht der Regierung zur Zeit nicht opportun. Schlanke operative Einheiten produzieren im Bereich der normalen und der erweiterten Grundversorgung günstiger. Die Realisierung des Modells der Initiantinnen und Initianten würde aufgrund eines Angleichungseffektes bei den Kosten für die stationäre Behandlung, der in der Regel an die höheren Kosten erfolgt, mit grosser Wahrscheinlichkeit zu massiven Mehrkosten für den Kanton Basel-Landschaft führen, die in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Kosteneinsparungen stehen. Das Modell der Initiative ist zudem aus staatspolitischen Gründen problematisch, müsste doch einerseits die entstehende Spitalorganisation verselbständigt werden, aber andererseits die Oberhoheit bei den beiden Regierungen und Parlamenten verbleiben, da diese letztlich für die Versorgung und auch für die Deckung allfälliger Verluste der Spitäler verantwortlich bleiben.
8. Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat:
1. Die nicht formulierte Spitalinitiative wird für gültig erklärt.
2. Die nicht formulierte Spitalinitiative wird abgelehnt.
3. Den Stimmberechtigten wird empfohlen, die nicht formulierte Spitalinitiative abzulehnen.
Im Namen des Regierungsrates:
Der Präsident: Straumann
Der Landschreiber: Mundschin
Liestal, den 11. November 2003
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