Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Standesinitiative "Bankkundengeheimnis" | |
| vom: | 15. April 2003 | |
| Nr.: | 2003-097 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
DER LANDRAT
DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT
An die
Bundesversammlung
Bundeshaus
3001 Bern
Standesinitiative "Bankkundengeheimnis"
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident
Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte und Ständeräte
Am ... hat der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschlossen, eine Standesinitiative "Bankkundengeheimnis" mit folgendem Wortlaut einzureichen:
Die Bundesverfassung sei wie folgt zu ergänzen:
Art. 13 Abs. 3 (neu): "Das Bankkundengeheimnis ist gewährleistet."
Die Standeinitiative wird folgendermassen begründet:
Für die Schweiz als Land ohne Rohstoffe spielt der Finanzplatz traditionell eine wichtige Rolle. Im globalen Wettbewerb unter den Dienstleistungszentren nimmt dieser eine Spitzenposition ein und ist ein unentbehrlicher Pfeiler der Volkswirtschaft. Die Schweizer Banken beschäftigen rund 120'000 Personen und tragen jährlich 45 Milliarden Franken oder 11,2 % zum Bruttoinlandprodukt bei. Sie generieren 15 % der Steuereinnahmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Für die Gemeinwesen ist daher von zentraler Bedeutung, diesen äusserst wichtigen Dienstleistungszweig weiterhin zu unterstützen.
Die Gewährung von Diskretion und Privatsphäre stellt für die Schweiz einen wesentlichen Standortvorteil dar. Die traditionellen Stärken der Schweiz wie wirtschaftliche und politische Stabilität, das professionelle Know-how und die Integrität der Banken kommen insbesondere bei der Vermögensverwaltung zum Tragen. Das Bankkundengeheimnis schützt die Privatsphäre und das Privateigentum und trägt damit wesentlich zur Erhaltung der Standortqualität bei.
Die Achtung von Privatsphäre und Privateigentum stellen zudem zentrale Eckpfeiler des demokratischen Rechtsstaates dar. Zu diesen elementaren Grundrechten gehört auch, dass der Schutz vor unverhältnismässiger Einsicht in die finanziellen Verhältnisse und Finanzverhaltensweisen der einzelnen Bürgerinnen und Bürger gewährleistet wird. Nur durch die Festlegung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung werden diese fundamentalen Rechte stufengerecht verankert.
Der momentan vorhandene Druck auf das schweizerische Bankkundengeheimnis zielt darauf ab, eine generelle Einsichts- und Kontrollmöglichkeit des Staates gegenüber Privatvermögensanlagen durchzusetzen. Damit könnte die Privatsphäre auch von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern verloren gehen. Diese Entwicklung ist zu verhindern, denn die Bewahrung des Bankkundengeheimnisses ist für einen wettbewerbsfähigen Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz von zentraler Bedeutung.
Aus den regelmässigen Umfragen der Schweizerischen Bankiervereinigung geht jeweils klar hervor, dass rund 70 bis 80 Prozent der Befragten dem Bankkundengeheimnis einen hohen Stellenwert zumessen. Gegen den Willen der Bevölkerung darf dem Druck aus dem Ausland nicht nachgeben werden. Die Standeinitiative trägt dieser klaren Meinung Rechnung. Eine Aufweichung des Bankkundengeheimnisses ist unerwünscht, weil die Folgen für den Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz gravierend wären.
Der Landrat bittet Sie, die Standesinitiative in den Räten zu behandeln und ihr zuzustimmen.
Liestal, den
IM NAMEN DES LANDRATES
Die Präsidentin: Ursula Jäggi-Baumann
Der Landschreiber: Walter Mundschin
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