Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Teilrevision des Gemeindegesetztes | |
| vom: | 1. April 2003 | |
| Nr.: | 2003-084 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
F. Kostenfolgen
Die Revision des Gemeindegesetzes ist für den Kanton kostenneutral; die durch Ziffer V in § 58 Absatz 4 EG ZGB eingeführte Versicherung von kantonalen Vormundschaftsmandatsträgerinnen und -trägern besteht bereits.
Für die Gemeinden hat die Revision aufgrund der in Ziffer V (§ 58 Absatz 3 EG ZGB) eingeführten Versicherungspflicht für kommunale Vormundschaftsmandatsträgerinnen und -träger Kostenfolgen. Diese sind jedoch eher als marginal einzustufen.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat,
| 1. | die Änderung des Gemeindegesetzes gemäss Entwurf zu beschliessen, |
| 2. | die Postulate von Karl Rudin ( 1996/239 ), der Justiz- und Polizeikommission ( 2002/035 ) sowie von Esther Maag ( 1999/187 ) abzuschreiben. |
Liestal, 1. April 2003
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
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