Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) | |
| vom: | 29. April 2003 | |
| Nr.: | 2003-101 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Mit dem Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) trägt der Kanton zur Stärkung des basellandschaftlichen Kantonsgebietes als Reise- und Tourismusziel bei. Dabei wird die Stärkung des basellandschaftlichen Kantonsgebietes als Reise- und Tourismusziel als förderungswürdige Aufgabe verstanden. Sie soll nicht von der staatlichen Verwaltung vollzogen werden. Vielmehr können zu diesem Zweck Leistungsvereinbarungen mit im Kanton breit abgestützten, nicht gewinnorientierten tourismuspolitischen Trägerschaften, wie dies beispielsweise der Verein "Tourismus Baselland" darstellt, abgeschlossen werden und Leistungsabgeltungen an interkantonale, regionale und überregionale Gemeinschaftsprojekte der Tourismusförderung gesprochen werden. Ziele der Kantonsbeiträge sind die Förderung eines wertschöpfungsstarken und umweltschonenden, nachhaltigen Tourismus, die Leistung eines zusätzlichen Impulses für die Wirtschaft im Kanton, insbesondere für die Klein- und Mittelbetriebe (KMU) und die ländlichen Regionen, die Förderung der Bekanntheit und des Ansehens des Kantons im In- und Ausland, die Förderung des Bewusstseins der Bevölkerung für die landschaftliche Schönheit und die kulturelle Eigenart des Kantons und schliesslich die Verstärkung der Zusammenarbeit der Wirtschaft im überbetrieblichen und branchenübergreifenden Bereich der Gestaltung, der Bekanntmachung und der Vermarktung des basellandschaftlichen Angebotes. Dabei geht es nicht darum, noch mehr Besucher anzuziehen. Ein touristisches Breitenwachstum kann nicht Ziel einer nachhaltigen Tourismuspolitik sein. Vielmehr sollen potentielle Besucher zum Verweilen und Übernachten im Baselbiet angeregt werden. Es soll eine Glättung der saisonalen Schwankungen und ein möglichst ganzjähriger Tourismus angestrebt werden. Es geht darum, die Wertschöpfung pro Besucherin und Besucher zu erhöhen. Auf diese Weise kann die Wirtschaftskraft der touristischen Klein- und Mittelbetriebe gestärkt werden.
Die Wertschöpfungsstudie über den Tourismus im Kanton Basel-Landschaft (1) gibt umfassend Auskunft über den Stellenwert des Tourismus in unserem Kanton. Überraschend ist insbesondere die hohe Anzahl Tagesgäste, die mit rund 3,2 Millionen Besuchern eruiert wurde. Die Zahl der übernachtenden Besucherinnen und Besucher wird mit knapp 600'000 Übernachtungen veranschlagt. Die direkte Wertschöpfung der tourismusabhängigen Unternehmungen und Branchen am kantonalen Bruttoinlandprodukt (BIP) belief sich im Jahre 2001 auf 1,3 %. Unter Berücksichtigung der Vorleistungskäufe und Investitionen der touristischen Leistungsträger sowie der Einkommenseffekte beträgt der gesamte durch den Tourismus ausgelöste Wertschöpfungsanteil im Kanton Basel-Landschaft rund 2 % des BIP.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht trägt die Tourismusförderung nicht nur zur Steigerung der Wertschöpfung bei. Eine erfolgreiche Tourismusförderung, die ein positives und besucherfreundliches Bild des Baselbietes vermittelt, ist ein wirkungsvolles Instrument, um im Rahmen der Wirtschaftsförderung Firmenansiedlungen zu realisieren und neue Arbeitsplätze im Kanton zu schaffen. Die Massnahme trägt damit auch zur Erhöhung der Standortattraktivität des Kantons bei.
Seit längerer Zeit werden Gesetze nicht nur in einem formellen Sinne aufgefasst, sondern auch in ihren Wirkungsverläufen zu erfassen versucht. Im Zentrum steht die Frage nach einer Klärung der Wirkung und der Wirkungsweise der Gesetze. Seit den achziger Jahren ist die Wirkungsprognose und -kontrolle in der Gesetzgebung auch in der Schweiz ein Thema. Verschiedene Projekte förderten die intensivierte Befassung mit den Problemen, Möglichkeiten und Grenzen der prospektiven ("ex ante") und retrospektiven ("ex post") Gesetzesevaluation. Das neue Tourismusgesetz soll als erstes Gesetz in der Baselbieter Gesetzgebung einer Wirkungsprüfung unterzogen werden. Die Eignung des Tourismusgesetzes als Pilotgesetz betreffend wirkungsorientierte Gesetzgebung ist zweifellos gegeben: Es handelt sich erstens um ein neues, kurzes Gesetz, welches zweitens ein vom Kanton bisher nicht abgedecktes Feld betrifft und wo, drittens, aufgrund der durchgeführten Wertschöpfungsstudie und des vorliegenden Tourimuskonzeptes eine klare Ausgangslage vorhanden ist, die es gestattet, im Zeitablauf die Wirkung der Massnahme zu messen.
Fortsetzung >>>
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Fussnote:
1 Der Tourismus im Kanton Basel-Landschaft, Wertschöpfungsstudie, rütter + partner concertgroup, August 2002.
Wertschöpfungsstudie [PDF; 621 KB]