Vorlage an den Landrat


4. Das Projekt

4.1 Trasse


Kernstück des Projektes sind die Verlegung der Tramwendeschlaufe gemäss Quartierplan "Kronenmatten Süd" und die Umgestaltung der von Gleisen freigewordenen Kreuzung Hauptstrasse / Benkenstrasse / Paradiesstrasse / Oberwilerstrasse.


Normalprofil


Das Normalprofil in der Hauptstrasse wird geometrisch bestimmt


In den Seitenräumen finden sich Trottoirs und Vorplätze sowie Parknischen von 1.90 m Breite.


In der Oberwilerstrasse beträgt die Fahrbahnbreite 6.50 m, mit Aufweitungen vor den Verzweigungen. Die Seitenräume nehmen unterschiedlich breite Trottoirs sowie beidseitige Busnischen auf.


Die Schlossgasse weist eine Fahrbahnbreite von 6.00 m und beidseitig 2.00 bis 2.50 m breite Trottoirs auf.


Rottmannsbodenstrasse - Kronenplatz
Von der Projektgrenze Nord bis zum Haus Nr. 116 verläuft das Tramtrasse in der Fahrbahnmitte, um anschliessend zur seitlich liegenden Wendeschlaufe abzubiegen; dabei wird der Fahrstreifen des Individualverkehrs Richtung Stadt in spitzem Winkel überquert. Im betreffenden Bereich ist der Fahrbahnrand mit einer Ausbuchtung versehen, damit Radfahrer die Schienen in stumpfem Winkel überfahren können. Beidseits der Fahrbahn werden Parknischen angeordnet, wobei die privaten Erschliessungen in der Form von Trottoirüberfahrten erhalten bleiben. Die Trottoirs werden beidseitig verbreitert (auf min. 2.50 m) und mit Einzelbäumen bepflanzt.
Der Kronenplatz wird zu einem Kreisel ausgebaut. Alle Zu- und Wegfahrten sowie die Kreisfahrbahn sind einstreifig ausgebildet; der Pflästerungsring am Innenrand der Kreisfahrbahn ergibt sich aus dem Flächenbedarf des Schwerverkehrs. In allen 4 Ästen sind Verkehrsteiler angeordnet, die gleichzeitig als Schutzinsel für die markierten Fussgängerübergänge dienen. Mit Ausnahme einer Anpassung bei der Eingangspartie zur Gemeindebibliothek kann der Kreisel innerhalb des bestehenden Strassenareals realisiert werden.


Wendeschlaufe
Gemäss Quartierplan "Kronenmatten Süd" wird die Wendeschlaufe um das Restaurant Krone herum angelegt. Die Endhaltestelle bietet Platz für zwei Tramkompositionen; der Ein- / Ausstieg befindet sich auf der Aussenseite der Wendeschlaufe, wo auch der überdachte Warteunterstand angeordnet ist. Die gleiche Überdachung schützt darüber hinaus die längs des (verschobenen) Sängerweges treppenförmig angelegten Velo-Abstellplätze, welche somit sehr nahe beim Trameinstieg, geordnet und gut einsehbar untergebracht sind. Mit dem aussenliegenden Perron bleibt das Innere der Wendeschlaufe frei für die Anlieferung und den Garten des Restaurants Krone; letzterer wird mittels Schutzmauer und Pergola vom Tramtrasse abgegrenzt.
Die Höhendifferenz der Wendeschlaufenebene zum heutigen Terrain wird durch die Quartierplanbauten aufgenommen, welche die Funktion einer Stützmauer übernehmen.


Oberwilerstrasse
Die Bushaltestellen der BVB-Linie 34 werden neu beidseitig neben der Wendeschlaufe angeordnet, was die Umsteigebeziehungen verbessert. Die Verzweigung Schlossgasse wird um rund 10 m südwärts verschoben und mit 5 Einzelbäumen bepflanzt. Der Fussgängerstreifen mit Schutzinsel in der Oberwilerstrasse wird zur neuen Einmündung Schlossgasse verschoben. Südlich der Einmündung wird die Oberwilerstrasse auf 6.50 m ausgebaut; die Parkplätze bei Haus Nr. 9 - 13 bleiben in der Form von Nischen erhalten.


Schlossgasse
Die Fahrbahn wird bei gleichbleibender Fahrbahnbreite erneuert, wobei die Einmündung in die Oberwilerstrasse gemäss Quartierplan verschoben wird; der Fussgängerstreifen mit Schutzinsel wird wieder erstellt. Neu ist auch ein inselgeschützter Fussgängerstreifen östlich der Verzweigung Amerikanerstrasse vorgesehen. Eine spätere Verlegung der Einmündung Amerikanerstrasse Nord (bei Realisierung der Quartierplanbauten) ist im Projekt berücksichtigt.




4.2 Kunstbauten


Im Abschnitt Wendeschlaufe ist im Zusammenhang mit dem Quartierplan "Kronenmatten-Süd" die Lage der neuen Tramschlaufe auf einer Terrain-Aufschüttung mit ostseitiger Abstützung durch den QP-Neubau vorgesehen.




4.3 Technische Konzepte


Entwässerung
Die Gemeinde Binningen plant ein Trennsystem, das gleichzeitig mit den Strassenbauarbeiten am Kronenplatz realisiert werden soll.


Werkleitungen
Wasser-, Gas-, Elektro- und Telekommunikationsleitungen werden erneuert und/oder erweitert, während die Leitungen für TV, Wärmeverbund und Rohrpost voraussichtlich keine Veränderungen benötigen.


Signalisation
Im Bereich der Wendeschlaufe wird die Tramein-/ ausfahrt der neuen Tramendstation mit einer Lichtsignalanlage gesichert.


Beleuchtung
Die bestehende seilverspannte Beleuchtung wird grundsätzlich beibehalten, bzw. an Ort erneuert. Entlang der Wendeschlaufe und auf dem Kronenplatz-Kreisel sind Kandelaber zum Teil kombiniert mit Fahrleitungsmasten vorgesehen.




4.4 Raum- und Umweltaspekte


Ortsbild
Im Bereich der neuen Wendeschlaufe entsteht im Zusammenhang mit dem Quartierplan "Kronenmatten-Süd" eine völlig neue Situation, welche Gelegenheit bietet, das heutige Ortsbild aufzuwerten.


Lärm- und Erschütterungen
Zur Reduktion der Lärmbelastung ist anstelle eines üblichen Asphaltbetons ein Splittmastmixasphalt vorgesehen. Es wird dadurch eine Lärmreduktion von ca. 1-2 dB (gegenüber einem herkömmlichen Asphaltbelag) erwartet. Als Schutz vor Erschütterungen durch den Tramverkehr wird der Gleisunterbau elastisch gelagert (Betonplatte auf Mineralwollplatte).




4.5 Landerwerb


Das für die Sanierung des 2. Bauabschnittes der Hauptstrasse erforderliche Areal konnte, soweit es sich im Planungsperimeter der Quartierplanung "Kronenmatten Süd" befindet, mittels Abschluss eines Quartierplanvertrages (öffentliche Urkunde) sichergestellt werden.


Die materielle Regelung mit den vom Ausbauprojekt betroffenen Grundeigentümern mussten verfahrensbedingt vorgezogen und im Zuge des Quartierplanverfahrens abschliessend schriftlich vereinbart werden.


Die für die Landsicherstellung relevanten Vertragspunkte der öffentlichen Urkunde lauten wie folgt:


Auszug aus dem Quartierplanvertrag


Ziff. 2.5 Abs. 3
Die projektbedingten Dienstbarkeiten sowie Anpassungsarbeiten zugunsten der Parzellen 1561 und 1556 sind in einem diesem Akt mit Schnur und Siegel beigefügten Anhang A + B mit Legende zusammengefasst.


Ziff. 2.7 Abs. 2
Der Grundeigentümer der Parzellen 1562 und 1558 erteilt dem jeweiligen Dienstbarkeitsberechtigten (z.B. Betreiberin des öffentlichen Verkehrs/Kanton Basel-Landschaft) das Recht, gemäss Plan Nr. 1 "Landumlegung" und Plan Nr. 3 "Erschließung und Aussenräume", am Kronenplatz eine Tramschlaufe mit Trottoirs zu erstellen sowie diese zu benützen und zu unterhalten. Die finanzielle Regelung für die Einräumung dieses Rechts bildet Gegenstand der Landratsvorlage betreffend Ausbau Hauptstrasse Abschnitt Kronenplatz/Oberwilerstrasse inkl. Tramschlaufe. Gemäss konstanter Entschädigungspraxis ist hierfür dem jeweiligen Eigentümer der Parzellen 1562 und 1558 pro m2 Dienstbarkeitsfläche eine Entschädigung auszurichten, die 1/4 bis 1/3 des Verkehrswertes des Landes an gleicher Lage und Güte entspricht.


Ziff. 2.7 Abs. 3
Der bauliche und betriebliche Unterhalt der Dienstbarkeitsflächen (Trottoir, Tramschlaufe und Tramtrassee) ist Sache des Kantons Basel-Landschaft beziehungsweise der Betreiberin des öffentlichen Verkehrs.


Ziff. 2.9 Abs. 6
Sämtliche Vertragszusicherungen seitens des Kantons Basel-Landschaft gegenüber den Grundeigentümern innerhalb des QP-Perimeters, die in einem Kausalzusammenhang mit dem Ausbau der Hauptstrasse, Abschnitt Kronenplatz/Oberwilerstrasse inkl. Tramschlaufe stehen, treten nur in Rechtskraft, sofern der Landrat das Strassenbauprojekt genehmigt und der erforderliche Verpflichtungskredit in Rechtskraft erwächst.
Die zu erwerbenden Dienstbarkeiten innerhalb und ausserhalb des QP-Perimeters entschädigt der Kanton zu den marktüblichen Ansätzen. Die gesamten Aufwendungen unter der Rubrik Landerwerb betragen aufgrund der Schätzung insgesamt rund 1.0 Mio. Franken.




4.6 Bauvorgang


Der Umbau der Strassen und Gleise ist eng verknüpft mit den Neubauten des Quartierplanes Kronenmatten Süd. Die teilweise Verlegung der Schlossgasse ist eine Voraussetzung für den Bau des an die Wendeschlaufe angrenzenden Gebäudes des Quartierplanes. Dessen Untergeschosse werden quasi als Stützmauer für die Aufschüttungen im Bereich Wendeschlaufe benötigt. Die neue Gleisanlage muss vor dem Umbau des Kronenplatzes erstellt werden.


Aus diesen Prämissen ergibt sich folgender Bauablauf:


Die Bauarbeiten werden unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs und des Individualverkehrs abgewickelt. Je nachdem, ob im Ein- oder Zweischichtbetrieb gearbeitet und ob beim Neubau der Tramgleise ein Busersatzdienst eingesetzt werden kann, beträgt die Bauzeit 12 - 18 Monate.



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